Die aktuelle Grundlage zur Besteuerung von Kryptowährungen ist das BMF-Entwurf-Schreiben vom 3. Juni 2021 mit den neuesten Erörterungen des Bundesfinanzministerium (BMF).

Zu der Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) gibt das BMF-Entwurf-Schreiben jedoch keine Auskunft.

Da sich das BMF lediglich mit Fungible Tokens, das heißt austauschbaren Kryptowerten wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum beschäftigt, lassen sich die Ausführungen nicht ohne weiteres auf die NFT Steuer übertragen.

Die wichtigsten Informationen zu NFTs und Steuern:

  • Das BMF-Entwurf-Schreiben gibt keine finale Aussage zur Besteuerung von NFTs.
  • Beim privaten Handel mit NFTs  ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG anzunehmen.
  • Es liegt keine klare Definition über den gewerblichen Handel mit Non-Fungible Token vor.
  • Eine vorsorgliche Dokumentation sowie Angabe von Gewinnen ist ratsam, um etwaige rechtliche Konsequenzen vorzubeugen.
  • Ein Tool zur Dokumentation ist die Steuer-Software von Accointing.
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Wie werden NFTs versteuert?

Aufgrund der technischen Ausgestaltung von NFTs und ihrer damit verbundenen Andersartigkeit zu Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum, ist die steuerrechtliche Einordnung noch ungeklärter als bei den seit Jahren bestehenden fungiblen Kryptowerten.

Es gibt daher keine rechtsverbindliche Aussage zum Thema NFT und Steuern.

Sind Gewinne aus NFTs nach einem Jahr steuerfrei?

Dennoch liegt es nahe, beim privaten Handel von NFTs ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG anzunehmen.

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Kryptoinvestoren laufen hier allerdings Gefahr, beim wiederholten An- und Verkauf von NFTs in die Gewerblichkeit hineinzurutschen und damit als gewerbliche Händler eingestuft zu werden.

In diesem Fall wären Gewinne auch außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig und Kryptoinvestoren müssten zusätzlich Gewerbesteuer entrichten.

Wann ist der Handel mit NFTs gewerblich?

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Klarheit darüber, ob und ab wann ein gewerblicher Handel bei NFTs eintritt. Deshalb sollten Kryptoinvestoren vorerst auch hier alle ihre Gewinne im Zusammenhang mit dem NFT-Handel offenlegen, um sich nicht der Gefahr einer Steuerhinterziehung aussetzen zu müssen.

Weitergehende erste Einschätzungen zum Thema Besteuerung von NFTs liefert das spannende YouTube-Video im Rahmen der AMA-Session mit Steuerexperte Philipp Hornung der Kanzlei WINHELLER sowie der Blogartikel „Krypto Steuer Deutschland 2023“.

Bitcoin2Go Gründer Mirco Recksiek im Gespräch mit Philipp Hornung, Rechtsanwalt für Steuerrecht bei der Anwaltskanzlei Winheller

Fazit zur Besteuerung von NFTs

Es lässt sich festhalten, dass es keine finale steuerliche Einordnung für die Besteuerung von Non-Fungible Token in Deutschland gibt.

Investoren und Händler von NFTs haben auch mit dem aktuellen Schreiben des BMF keine rechtlich klare Definition erhalten. In dieser Hinsicht ist aus Gründen der Vorsorge eine transparente Dokumentation der jeweiligen Tauschvorgänge und Investitionen zu empfehlen.

Da auch keine finale Aussage zur Gewerblichkeit beim Handel mit NFTs vorliegt, gilt insbesondere die vorsorgliche Angabe von Gewinnen mit Non-Fungible Token.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Rechtsexperten von Winheller entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage.


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