- Steuerfreiheit könnte ab 2027 fallen:
Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten sollen nach dem Entwurf unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert werden. - Altbestände sollen geschützt bleiben:
Wer Bitcoin bereits besitzt oder noch bis zum 31. Dezember 2026 kauft, könnte weiterhin von der bisherigen Steuerfreiheit nach zwölf Monaten profitieren. - Noch ist nichts beschlossen:
Der Entwurf befindet sich erst in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. - 20 € Willkommensbonus bei unserer favorisierten Krypto-Börse Bitvavo! Noch könnte für neue Bitcoin-Käufe die bisherige Steuerregelung gelten. Wer ohnehin investieren möchte, sollte den möglichen Stichtag Ende 2026 im Blick behalten. Jetzt anmelden und Bonus sichern!*
Ab 2027 würde Bitcoin steuerlich wie eine Aktie behandelt
Aktuell ist die Regelung für private Anleger vergleichsweise einfach. Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte länger als zwölf Monate hält und anschließend verkauft, kann den Gewinn in Deutschland grundsätzlich steuerfrei realisieren. Verkauft man vorher, fällt dagegen der persönliche Einkommensteuersatz an.
Damit könnte ab dem kommenden Jahr Schluss sein. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet werden. Die Haltedauer würde dann keine Rolle mehr spielen. Stattdessen wären Gewinne grundsätzlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Unterschied zur heutigen Regel wäre damit ziemlich groß. Wer Bitcoin zehn Jahre hält, könnte einen Gewinn nach dem neuen Modell genauso versteuern müssen wie jemand, der nach wenigen Wochen verkauft. Das Finanzministerium begründet den Schritt damit, dass Kryptowerte inzwischen immer stärker als klassische Kapitalanlage genutzt werden und deshalb steuerlich näher an Aktien und Fonds heranrücken sollen.
Auch Lending und passives Staking sollen nach dem derzeitigen Entwurfsstand stärker in dieses System einbezogen werden. Für diese Bereiche sind ebenfalls Übergangsregelungen vorgesehen. Gerade hier dürften im weiteren Gesetzgebungsverfahren allerdings noch viele Details wichtig werden, weil Staking und Lending bislang steuerlich anders behandelt werden als reine Kursgewinne.
Der 31. Dezember 2026 könnte zum wichtigsten Datum werden
Der eigentlich spannende Punkt steckt aber im Bestandsschutz. Die neue Regelung soll nach dem derzeitigen Entwurf nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Wer Bitcoin bereits besitzt oder noch bis Jahresende kauft, würde damit weiterhin unter die alte Regelung fallen und könnte nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei verkaufen.
Damit würden ab 2027 tatsächlich zwei komplett unterschiedliche Steuerwelten nebeneinander existieren. Ein Bitcoin Kauf Ende Dezember 2026 könnte nach Ablauf eines Jahres weiterhin steuerfrei verkauft werden. Ein Kauf wenige Tage später im Januar 2027 wäre dagegen grundsätzlich dauerhaft steuerpflichtig.
Gerade für langfristige Anleger wäre das ein gewaltiger Unterschied. Der Bestandsschutz dürfte gleichzeitig erklären, warum das Finanzministerium zunächst mit vergleichsweise überschaubaren zusätzlichen Einnahmen rechnet. Für 2028 werden rund 160 Millionen Euro erwartet, später sollen daraus bis zu rund 350 Millionen Euro jährlich werden.
Noch eine Besonderheit gibt es bei der Umsetzung. Die neue Steuer soll zwar bereits ab 1. Januar 2027 gelten, Kryptoplattformen müssten sie nach dem aktuellen Plan aber erst ab 1. Januar 2028 automatisch einbehalten. Damit sollen Börsen und andere Anbieter Zeit bekommen, ihre technischen Systeme entsprechend umzubauen.
Beschlossen ist davon allerdings noch nichts
Und das ist aktuell wahrscheinlich der wichtigste Punkt. Die Meldung bedeutet nicht, dass Lars Klingbeil heute eine fertige Kryptosteuer beschlossen oder vorgestellt hat. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Damit können sich einzelne Punkte noch deutlich verändern.
Das Kabinett hatte zwar bereits im Juli im Rahmen der Haushaltsplanung festgehalten, dass die Besteuerung von Kryptowerten angepasst werden soll. Für die jetzt bekannt gewordenen konkreten Regeln mit Abgeltungsteuer, Stichtag und Bestandsschutz gibt es aber noch keinen endgültigen Kabinettsbeschluss. Danach müsste das Vorhaben ohnehin noch durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Und auch innerhalb der Koalition ist die Sache alles andere als geräuschlos. Politiker aus CDU und CSU haben sich in den vergangenen Monaten mehrfach gegen eine isolierte Abschaffung der Haltefrist ausgesprochen. Ihr Argument lautet unter anderem, dass Bitcoin bislang ähnlich wie Gold oder Fremdwährungen als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und eine Sonderregel nur für Krypto diesen steuerlichen Gleichlauf aufbrechen würde. Zudem ist eine solche Abschaffung im Koalitionsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart.
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Fazit
Noch ist die Steuerfreiheit nach zwölf Monaten nicht abgeschafft. Der neue Entwurf macht aber erstmals deutlich, wie eine Reform konkret aussehen könnte. Sollte er tatsächlich in dieser Form Gesetz werden, wäre der 31. Dezember 2026 der entscheidende Stichtag. Altbestände würden geschützt, neue Käufe ab 2027 dagegen dauerhaft unter die Abgeltungsteuer fallen. Für deutsche Bitcoin Anleger wäre das eine der größten steuerlichen Veränderungen der vergangenen Jahre.

