Kurz gesagt: Der aktuelle Handelsstopp und die steuerlichen Ermittlungen sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Allein aus der Pause lässt sich weder eine Insolvenz noch ein Zusammenhang mit dem Finanzamt ableiten.

  • Ist Bitcoin.de aktuell nutzbar? Die Webseite und der Login sind erreichbar. Bitcoin.de weist jedoch darauf hin, dass Einzahlungen und Handel bis auf Weiteres pausiert sind.
  • Warum ist der Handel pausiert? Bitcoin.de nennt öffentlich bislang weder einen konkreten Grund noch einen verbindlichen Termin für die Wiederaufnahme. Spekulationen über Regulierung oder einen Umbau des Geschäftsmodells sind nicht offiziell bestätigt.
  • Ist Bitcoin.de insolvent? Dafür gibt es derzeit keine öffentlich bestätigten Hinweise. Eine Betriebspause ist kein Beleg für eine Insolvenz.
  • Was hat das Finanzamt mit Bitcoin.de zu tun? Nach übereinstimmenden Medien- und Fachberichten betreffen zwei Sammelauskunftsersuchen Daten von Bitcoin.de. Die Finanzverwaltung NRW nennt die Plattform in ihren Pressemitteilungen allerdings nicht namentlich.
  • Wer ist betroffen? Beim ersten Ersuchen ging es laut Berichten um rund 4.000 Accounts mit mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz zwischen 2015 und 2017. Das zweite Datenpaket umfasst laut Finanzverwaltung knapp 4.000 Steuerfälle; die genauen Auswahlkriterien sind nicht veröffentlicht.
  • Was sollten Nutzer jetzt tun? Kontodaten und Transaktionshistorien sichern, die steuerliche Dokumentation prüfen und für künftige Käufe eine aktive, regulierte Plattform wählen. Unser Krypto-Börsen-Vergleich hilft bei der Auswahl.

Was ist aktuell bei Bitcoin.de passiert?

Auf der offiziellen Webseite informiert Bitcoin.de seine Nutzer derzeit mit dem Hinweis:

Einzahlungen & Trading sind bis auf Weiteres pausiert.

Der öffentliche Marktplatz zeigt seit dem 12. Juni 2026 keine neuen Transaktionen mehr. Ein konkretes Datum für die Wiederaufnahme des Handels nennt der Anbieter nicht. Betreiber der Plattform ist die futurum bank AG, die zur Bitcoin Group SE gehört.

Damit ist gesichert: Bitcoin.de steht aktuell nicht wie gewohnt für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen zur Verfügung. Nicht gesichert ist hingegen, dass die Plattform dauerhaft eingestellt wird oder zahlungsunfähig ist.

Wer derzeit handeln möchte, sollte nicht auf einen unbestätigten Neustarttermin bauen. Stattdessen lohnt sich der Vergleich verfügbarer Anbieter. In unserem Vergleich der besten Krypto-Börsen berücksichtigen wir unter anderem Regulierung, Gebühren, Auswahl und Benutzerfreundlichkeit.

Warum sind Handel und Einzahlungen bei Bitcoin.de pausiert?

Bitcoin.de hat öffentlich keinen eindeutigen Grund für die Pause genannt. Der Zeitpunkt fällt zwar in eine Phase, in der europäische Kryptodienstleister ihre Geschäftsmodelle an die MiCA-Regulierung anpassen mussten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass MiCA den Handelsstopp verursacht hat.

In Berichten werden unter anderem ein regulatorischer Übergang und ein möglicher Umbau des bisherigen Marktplatzmodells diskutiert. Solange Bitcoin.de oder die zuständige Aufsicht keine belastbare Erklärung veröffentlichen, bleiben diese Deutungen Spekulation.

Für Nutzer ist vor allem die praktische Folge entscheidend: Handel und Einzahlungen sind aktuell nicht verfügbar.Prüfe im eigenen Konto, welche Funktionen und Exporte angeboten werden, und sichere vorhandene Unterlagen zeitnah.

Ist Bitcoin.de pleite oder insolvent?

Derzeit gibt es keine öffentlich bestätigte Insolvenz von Bitcoin.de oder der futurum bank AG. Eine pausierte Dienstleistung kann verschiedene technische, regulatorische oder geschäftliche Ursachen haben und ist für sich genommen kein Insolvenzbeleg.

Trotzdem sollten Nutzer den Unterschied zwischen einem Plattformguthaben und selbst verwahrten Kryptowährungen beachten. Wer Coins langfristig hält, kann eine eigene Wallet erwägen. Informationen zu geeigneten Geräten findest Du in unserem Hardware-Wallet-Vergleich.

Bitcoin.de und das Finanzamt: Worum geht es?

Unabhängig vom aktuellen Handelsstopp intensivieren die Finanzbehörden ihre Auswertung von Kryptotransaktionen. Ein wichtiges Instrument ist das Sammelauskunftsersuchen nach § 93 Abgabenordnung. Damit kann die Finanzverwaltung bei einer Plattform Daten zu einer Gruppe noch nicht einzeln benannter Steuerpflichtiger anfordern, wenn ein hinreichender steuerlicher Ermittlungsanlass besteht.

Die Landesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen, kurz LBF NRW, berichtete im September 2025 über ein zweites umfangreiches Datenpaket einer Kryptohandelsplattform. Es umfasst knapp 4.000 Steuerfälle, die an Finanzämter in ganz Deutschland verteilt werden.

Wichtig für eine saubere Einordnung: In den offiziellen Mitteilungen der Finanzverwaltung NRW wird die Plattform nicht genannt. Dass es sich um Bitcoin.de handelt, geht aus übereinstimmenden Medienberichten und der Einordnung spezialisierter Steuerkanzleien hervor.

Die beiden Sammelauskunftsersuchen im Vergleich

Bekannte Angaben zu den beiden Sammelauskunftsersuchen
Merkmal Erstes Ersuchen Zweites Ersuchen
Bekannt geworden 2023 September 2025
Untersuchter Zeitraum 2015 bis 2017 Laut Fachberichten 2018 bis 2022, mit Schwerpunkt 2019 bis 2022
Auswahl Laut Berichten mindestens 50.000 Euro Umsatz pro Kalenderjahr Konkrete Filter nicht öffentlich bekannt
Umfang Rund 4.000 Accounts Knapp 4.000 Steuerfälle
Plattform Bitcoin.de laut Fach- und Medienberichten Bitcoin.de laut Fach- und Medienberichten; behördlich nicht namentlich genannt
Bearbeitung Bundesweite Verteilung an zuständige Finanzämter Bundesweite Verteilung an zuständige Finanzämter

Das erste Datenpaket führte nach Angaben der Finanzverwaltung bis Ende 2025 zu einem deutlich zweistelligen Millionenbetrag an zusätzlichen Steuern. Das erklärt, warum die Behörden weitere Datenbestände auswerten.

Welche Daten können die Finanzämter erhalten?

Welche Felder im konkreten zweiten Datenpaket enthalten sind, wurde nicht vollständig veröffentlicht. Bei einem Sammelauskunftsersuchen können je nach Anordnung insbesondere folgende Informationen relevant sein:

  • Identitäts- und KYC-Daten des Kontoinhabers
  • Ein- und Auszahlungen in Euro
  • Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte
  • Zeitpunkte, Mengen und Gegenwerte der Transaktionen
  • verbundene Bankkonten oder Wallet-Adressen

Eine Blockchain-Adresse ist zunächst nur pseudonym. Wird sie über eine regulierte Börse einer Person zugeordnet, lassen sich öffentliche Transaktionsspuren jedoch häufig weiterverfolgen. Mehr über die technische Grundlage erfährst Du in unserem Ratgeber zur Blockchain.

Ein Treffer im Datenpaket bedeutet nicht automatisch, dass Steuern hinterzogen wurden. Hoher Umsatz ist außerdem nicht mit steuerpflichtigem Gewinn gleichzusetzen. Das Finanzamt kann die Daten aber zum Anlass nehmen, Steuererklärungen und angegebene Gewinne zu prüfen.

Wann müssen Bitcoin-Gewinne versteuert werden?

Bei privat gehaltenen Kryptowerten werden Veräußerungsgewinne in Deutschland grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt. Entscheidend sind insbesondere Haltedauer, Anschaffungskosten und Veräußerungswert.

  • Verkauf innerhalb eines Jahres: Ein Gewinn kann steuerpflichtig sein.
  • Verkauf nach mehr als einem Jahr: Der Gewinn ist bei Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei.
  • Tausch gegen andere Kryptowerte: Auch ein Tausch wie BTC gegen ETH gilt steuerlich als Veräußerung.
  • Bezahlen mit Bitcoin: Die Verwendung für Waren oder Dienstleistungen kann ebenfalls eine Veräußerung darstellen.
  • Freigrenze: Seit 2024 liegt die Freigrenze für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres bei 1.000 Euro. Für die vom Auskunftsersuchen erfassten Jahre bis 2022 galt noch die frühere Freigrenze von 600 Euro.

Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie erreicht oder überschritten, ist nicht nur der darüberliegende Teil relevant. Die aktuelle gesetzliche Regelung findest Du in § 23 EStG.

Einkünfte aus Staking, Lending oder Mining können anderen steuerlichen Regeln unterliegen. Vertiefende Informationen findest Du in unserem Krypto-Steuer-Hub, im Beitrag zur Haltefrist und in unserem Ratgeber zur Krypto-Steuererklärung.

Meldet Bitcoin.de künftig automatisch an das Finanzamt?

Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) setzt Deutschland die europäischen DAC8-Vorgaben um. Meldepflichtige Kryptodienstleister müssen dafür Nutzer identifizieren und bestimmte Transaktionsdaten erfassen.

Die Regeln gelten für relevante Vorgänge ab dem Kalenderjahr 2026. Der erste reguläre Melde- und internationale Austauschzyklus erfolgt 2027. Das bedeutet nicht, dass Finanzämter erst ab 2027 Kryptodaten erhalten: Sammelauskunftsersuchen, Kontrollen und individuelle Ermittlungen waren schon vorher möglich.

Was sollten Bitcoin.de-Nutzer jetzt tun?

Im Endeffekt gibt es 4 praktische Schritte, die wir nun jedem Nutzer der Plattform raten würden:

1. Transaktionsdaten sichern

Lade alle verfügbaren CSV-Dateien, Kontoauszüge, Abrechnungen und Steuerexporte herunter. Sichere auch E-Mails sowie Nachweise zu Ein- und Auszahlungen. Eine vollständige Historie ist besonders wichtig, wenn ältere Anschaffungskosten rekonstruiert werden müssen.

2. Daten mit anderen Börsen und Wallets abgleichen

Transfers zwischen eigenen Wallets sind keine Verkäufe. Ohne Gegenbuchung können sie in einer unvollständigen Auswertung aber falsch wirken. Führe deshalb Daten aller genutzten Börsen und Wallets zusammen.

3. Steuerberechnung prüfen

Ein Krypto-Steuertool kann Transaktionen importieren, Haltedauern berechnen und Steuerberichte vorbereiten. CoinTracking unterstützt den Import zahlreicher Börsen und kann auch historische Bitcoin.de-Daten verarbeiten.

Zu CoinTracking*

Mehr zu Funktionen, Preisen und Grenzen erfährst Du in unserem CoinTracking-Test.

4. Schreiben des Finanzamts nicht ignorieren

Wer einen Anhörungsbogen, eine Prüfungsanfrage oder ein anderes Schreiben erhält, sollte Fristen beachten und nicht vorschnell unvollständige Angaben machen. Bei fehlenden Erklärungen oder größeren Beträgen ist eine auf Kryptowerte spezialisierte Steuerberatung sinnvoll.

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist an strenge Voraussetzungen gebunden und muss vollständig sein. Ob sie möglich oder erforderlich ist, sollte individuell geprüft werden. Mehr dazu liest Du in unserem Beitrag über Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen.

Welche Alternativen zu Bitcoin.de gibt es?

Solange Bitcoin.de den Handel pausiert, benötigen aktive Käufer eine andere Plattform. Dabei sollte nicht allein die Höhe der Handelsgebühren entscheiden. Wichtig sind auch eine gültige europäische Zulassung, transparente Verwahrung, verfügbare Euro-Zahlungswege, Coin-Auswahl und ein brauchbarer Datenexport für die Steuererklärung.

Darauf solltest Du bei einer Bitcoin.de-Alternative achten
Kriterium Warum es wichtig ist
MiCA-Zulassung Zeigt, dass der Anbieter in der EU nach dem geltenden Kryptorechtsrahmen zugelassen ist.
Gebühren Handelsentgelt, Spread sowie Ein- und Auszahlungsgebühren beeinflussen die Gesamtkosten.
Euro-Zahlungen SEPA und Echtzeitüberweisungen erleichtern Ein- und Auszahlungen.
Steuerexport CSV-, API- oder Steuertool-Schnittstellen vereinfachen die Dokumentation.
Verwahrung Auszahlbarkeit und Sicherheitskonzept sind für langfristige Bestände entscheidend.

Unser redaktionell gepflegter Krypto-Börsen-Vergleich stellt aktuelle Anbieter, Gebühren und regulatorische Merkmale gegenüber. So findest Du eine Alternative, die zu Deinem Nutzungsprofil passt, statt nur die nächstbeste Börse zu wählen.

Fazit zu Bitcoin.de und dem Finanzamt

Bei Bitcoin.de herrschen derzeit tatsächlich ungewöhnliche Verhältnisse: Handel und Einzahlungen sind seit Juni 2026 pausiert, ohne dass ein verbindlicher Neustarttermin öffentlich bekannt ist. Daraus lässt sich aber weder eine Insolvenz noch ein Zusammenhang mit den steuerlichen Datenabfragen ableiten.

Parallel setzt die Finanzverwaltung ihre Kryptoprüfungen fort. Die rund 4.000 Fälle aus dem zweiten Datenpaket zeigen, dass Börsendaten auch Jahre später steuerlich ausgewertet werden können. Nutzer sollten deshalb ihre Historien sichern, Gewinne korrekt rekonstruieren und bei möglichen Fehlern fachlichen Rat einholen.

Wer aktuell Bitcoin kaufen oder handeln möchte, findet in unserem Krypto-Börsen-Vergleich aktive und regulierte Alternativen. Für langfristige Bestände bleibt die eigene Verwahrung eine zusätzliche Überlegung.

Häufige Fragen zu Bitcoin.de

Ist Bitcoin.de aktuell down?

Die Webseite ist erreichbar, Einzahlungen und Trading sind laut Bitcoin.de jedoch bis auf Weiteres pausiert. Damit ist die Plattform für den regulären Handel aktuell nur eingeschränkt nutzbar.

Wann startet der Handel auf Bitcoin.de wieder?

Ein verbindliches Datum wurde öffentlich nicht genannt. Nutzer sollten sich direkt auf Bitcoin.de über Änderungen informieren und keine unbestätigten Termine als sicher ansehen.

Ist Bitcoin.de insolvent?

Eine Insolvenz ist derzeit nicht öffentlich bestätigt. Der Handelsstopp allein reicht nicht aus, um auf eine Zahlungsunfähigkeit zu schließen.

Hat Bitcoin.de Daten an das Finanzamt übermittelt?

Fach- und Medienberichte ordnen die beiden Sammelauskunftsersuchen Bitcoin.de zu. Die Finanzverwaltung NRW bestätigt zwei große Datenpakete, nennt die betroffene Plattform in ihren offiziellen Mitteilungen aber nicht namentlich.

Wer ist vom Bitcoin.de-Sammelauskunftsersuchen betroffen?

Beim ersten Ersuchen ging es laut Berichten um rund 4.000 Accounts mit mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz zwischen 2015 und 2017. Das zweite Paket umfasst knapp 4.000 Steuerfälle. Seine konkreten Auswahlkriterien sind nicht öffentlich bekannt.

Bedeutet ein hoher Bitcoin.de-Umsatz automatisch Steuerschulden?

Nein. Handelsumsatz ist nicht gleich Gewinn. Ob Steuern anfallen, hängt unter anderem von Anschaffungskosten, Haltedauer, Veräußerungswert, Verlusten und der im jeweiligen Jahr geltenden Freigrenze ab.

Was tun, wenn das Finanzamt wegen Kryptowährungen schreibt?

Fristen beachten, vollständige Transaktionsdaten sichern und die Berechnung prüfen. Bei ungeklärten Altjahren oder größeren Beträgen sollte eine spezialisierte Steuerberatung einbezogen werden.

Welche Börse ist eine gute Alternative zu Bitcoin.de?

Das hängt von Gebühren, Coin-Auswahl, Regulierung und gewünschten Funktionen ab. Unser Krypto-Börsen-Vergleich vergleicht die wichtigsten Anbieter nach einheitlichen Kriterien.