💡 Krypto-Steuererklärung: Das Wichtigste in Kürze
- Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte, sonstige Einkünfte oder Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.
- Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen werden in der Anlage SO eingetragen.
- Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Krypto-Derivaten werden in der Anlage KAP eingetragen.
- Steuer-Tools erleichtern durch die Erstellung von automatisierten Steuerberichten und lückenlose Dokumentation die Steuererklärung.
- CoinTracking* ist das beste Steuer-Tool für Kryptowährungen, um einen Report für deine Einkommensteuererklärung zu erstellen.
Wo gebe ich Kryptowährungen in der Steuererklärung an?
Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte (Unterform der sonstigen Einkünfte) versteuert. Gewinne oder Verluste werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen.
Gewinn oder Verlust ist die Differenz aus dem Veräußerungspreis und den historischen Anschaffungskosten sowie Werbungskosten.
Gewinne werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kannst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Falls du z.B. mit Derivaten gehandelt und hier Gewinne erwirtschaftet hast, fallen diese unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen und sind nicht mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.
Kurz gesagt: Kryptowährungen gibst du in der Anlage SO an, Krypto-Derivate in der Anlage KAP.
Schritt-für-Schritt-Erklärung für die Krypto-Steuer auf Elster
ELSTER steht für »Elektronische Steuererklärung« und ist ein Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung. Es ermöglicht dir, deine Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wir erklären dir in einigen wenigen Schritten, wie du die richtigen Anlagen auf Elster findest.
- Anlagen SO und KAP hinzufügen: Über das linke Navigationsmenü kannst du Anlagen hinzufügen und entfernen. Klicke am linken, unteren Rand auf den Button »Anlagen hinzufügen/entfernen« und wähle die Anlagen SO und KAP aus.
- Kryptowerte eintragen: Navigiere zur Maske, welche dir in der Anlage SO die privaten Veräußerungsgeschäfte anzeigt. An zweiter Stelle findest du die Möglichkeit, Kryptowerte einzutragen.
- Kapitalerträge eintragen: Wenn du mit Krypto-Derivaten gehandelt hast, bist du hier falsch und musst deine Gewinne und Verluste in der Anlage KAP unter Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eintragen.
Im nächsten Absatz schildern wir dir ausführlich, wie du die Anlagen SO und KAP mit deinen Gewinnen oder Verlusten aus Kryptowährungen befüllst.
Welche Anlagen sind für Kryptowährungen bei der Steuerklärung wichtig?
In der Steuererklärung sind für Kryptowährungen zwei Anlagen relevant:
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalerträgen)
Anlage SO
In der Anlage SO trägst du deine Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen ein. Hier spielen auch deine Erträge aus Staking, Lending, Airdrops, Mining und Forging eine Rolle. Dabei gehst du wie folgt vor:
Auf Seite 1 sind die Zeilen 14 bis 20 wichtig. Diese stehen unter der Überschrift „Leistungen“. Hier trägst du deine Einkünfte aus Liquidity Mining, Staking und Lending ein.
Hier haben wir übrigens ebenfalls dezidierte Artikel erstellt:

Auf Seite 3 sind die Zeilen 45 bis 51 wichtig. Diese stehen unter der Überschrift „Kryptowerte“. Hier trägst du deine Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen ein.
- Zeile 45: Angabe, dass mit Kryptowährungen gehandelt wurde
- Zeile 46: Bezeichnung der Kryptowährungen
- Zeile 47: Angaben über Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt
- Zeile 48: Hier trägst du den Veräußerungspreis ein.
- Zeile 49: Hier trägst du die Anschaffungskosten ein.
- Zeile 50: Hier trägst du die Werbungskosten ein.
- Zeile 51: Hier entsteht der Gewinn oder Verlust. Dieser Wert ist zudem in Feld 114 in Zeile 58 zu übertragen.

Anlage KAP
In der Anlage KAP trägst du deine Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Krypto-Derivaten ein. Hier spielen Futures, Optionen, Perpetual Swaps und Zertifikate eine Rolle. Dabei gehst du wie folgt vor:
Unter „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ trägst du in den Zeilen 18 bzw. 19 deine Gewinne ein. Die Verluste kommen in Zeile 22.

Wenn du weiterführende Informationen zur Besteuerung von Krypto-Derivaten benötigst, wirf einen Blick in folgende Artikel von uns:
- Krypto-Futures und Steuern
- Krypto-CFDs und Steuern
- Krypto-Leverage-Trading und Steuern
- Krypto-Optionen und Steuern
- Krypto-Zertifikate und Steuern
Krypto-Steuer-Tools für die Steuererklärung
Die Schritte zum Eintragen von Kryptowährungen in die Steuererklärung können komplex sein. Krypto-Steuer-Tools können hierbei Abhilfe schaffen. Zum einen helfen sie bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste. Zum anderen können sie automatisiert Steuerberichte erstellen, die dir ungemein viel Arbeit bei der Steuererklärung abnehmen.

CoinTracking ist ein Krypto-Steuer-Tool, das entwickelt wurde, um die Übersicht über Kryptowährungstransaktionen zu erleichtern. Es dient sowohl als Portfolio-Tracker als auch als Steuer-Tool, indem es die Analyse der Portfolio-Performance ermöglicht und gleichzeitig bei der Erstellung akkurater Steuer-Reports unterstützt.
- Automatisches Tracking ab der Pro-Version: In der Pro-Version kann CoinTracking mittels API-Anbindung den Account auf verschiedenen Krypto-Börsen automatisch tracken. Dies erleichtert die Erfassung von Trades erheblich und reduziert den manuellen Aufwand.
- Automatisches Steuerreporting: CoinTracking erstellt auf Grundlage der Trading-Daten die Krypto-Steuererklärung. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass die Steuererklärung korrekt und termingerecht eingereicht wird.
- Zusammenarbeit mit Experten: CoinTracking arbeitet mit zahlreichen Experten, Steuerberatern und Kanzleien zusammen, um stets aktuelle Steuerberichte erstellen zu können. Egal, ob es um Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen oder Mining-Steuern geht, CoinTracking kann alle Krypto-Verdienstmöglichkeiten erfassen.
Fazit zum Eintragen von Kryptowährungen in die Steuererklärung
Das Eintragen der Zahlen zu Kryptowährungen in die Steuererklärung ist keine einfache Aufgabe. Besonders für Privatanleger kann es oft schwer sein, den Überblick zu behalten. Relevant sind hierbei jedoch lediglich zwei Anlagen: Anlage SO und Anlage KAP. Hier kannst du mithilfe unserer Anleitung rasant und einfach deine Gewinne und Verluste eintragen.
Wenn du noch mehr Automatisierung für deine Krypto-Steuererklärung möchtest, empfehlen wir eindeutig CoinTracking, das nicht nur das Tracking der Kryptowährungstransaktionen erleichtert, sondern auch die Erstellung akkurater Steuerberichte ermöglicht.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krypto-Steuererklärung
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung mit Kryptowährungen.
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Was sind die relevanten Anlagen für Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen?
Die relevanten Anlagen sind Anlage SO für Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen, Staking oder Liquidity Mining sowie Anlage KAP für Krypto-Derivate. -
Wie trage ich Kryptowährungen in der Steuererklärung ein?
Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen trägt man in der Anlage SO in den Zeilen 45 bis 51 und 58 ein. Hierzu ist der Gewinn zu ermitteln. Einkünfte aus Staking und Liquidity Mining sind in den Zeilen 14 bis 20 einzutragen. -
Wie trage ich Kryptowährungen in der Anlage KAP ein?
In der Anlage KAP trägt man Gewinne in den Zeilen 18 bzw. 19 unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" ein. Verluste werden in Zeile 22 erfasst.
Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein*, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
