DAC8: Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist DAC8?
    DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die den automatischen Austausch steuerrelevanter Informationen über Kryptowährungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten regelt. Ziel ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
  • Seit wann gilt DAC8?
    DAC8 gilt seit dem 1. Januar 2026. Seitdem müssen betroffene Krypto-Dienstleister bestimmte Kunden- und Transaktionsdaten erfassen. Die ersten Meldungen für das Jahr 2026 erfolgen 2027.
  • Wer ist zur Meldung gemäß DAC8 verpflichtet?
    Die Meldepflicht betrifft bestimmte Krypto-Dienstleister, darunter Krypto-Börsen und andere Anbieter, die meldepflichtige Krypto-Transaktionen für ihre Kunden durchführen. Privatanleger müssen selbst keine DAC8-Meldung einreichen.
  • Welche Daten melden Krypto-Börsen an das Finanzamt?
    Meldepflichtige Anbieter übermitteln unter anderem Namen, Anschriften, Steueridentifikationsnummern sowie zusammengefasste Angaben zu Käufen, Verkäufen und Übertragungen von Kryptowährungen.
  • Sind auch ausländische Krypto-Börsen von DAC8 betroffen?
    Ja. Auch Krypto-Börsen mit Sitz außerhalb der EU können unter die Meldepflicht fallen, wenn sie entsprechende Dienstleistungen für Kunden in der EU anbieten.
  • Ändert DAC8 die Besteuerung von Kryptowährungen?
    Nein. DAC8 führt keine neuen Krypto-Steuern ein und verändert nicht die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte in Deutschland. Die Richtlinie erleichtert den Finanzbehörden jedoch die Überprüfung steuerlich relevanter Krypto-Transaktionen, weshalb wir Anlegern und Tradern die Nutzung eines Krypto-Steuer-Tools empfehlen. Wir empfehlen die Nutzung von CoinTracking*.

Was ist DAC8?

DAC8 (Directive on Administrative Cooperation 8) ist eine EU-Richtlinie, die Krypto-Börsen und andere betroffene Dienstleister verpflichtet, steuerrelevante Kundendaten und Transaktionen an die Steuerbehörden zu melden.

Die Informationen werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Dadurch können Finanzämter Krypto-Transaktionen leichter nachvollziehen, auch wenn Anleger ausländische Börsen nutzen.

Für Krypto-Anleger bedeutet das: Das Finanzamt erhält künftig mehr Informationen über ihre Krypto-Geschäfte. Ziel ist es, Krypto-Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Einhaltung bestehender Steuervorschriften besser zu kontrollieren.

Seit wann gilt DAC8 in Deutschland?

DAC8 gilt seit dem 1. Januar 2026 in Deutschland und der gesamten EU. Seitdem müssen betroffene Krypto-Dienstleister bestimmte Kunden- und Transaktionsdaten erfassen. Dadurch können Finanzbehörden seit diesem Jahr die Einhaltung bestehender Vorschriften zu Krypto-Steuern besser überprüfen.

Die erste Meldung erfolgt bis zum 31. Juli 2027 und betrifft die meldepflichtigen Krypto-Transaktionen aus dem Jahr 2026. Die Anbieter übermitteln ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das sie anschließend an die zuständigen Steuerbehörden weiterleitet.

Wie wurde DAC8 in deutsches Recht umgesetzt?

Die EU verabschiedete DAC8 am 17. Oktober 2023 als Richtlinie (EU) 2023/2226. Da EU-Richtlinien zunächst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, verabschiedete Deutschland im Dezember 2025 das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG).

Das Gesetz trat am 24. Dezember 2025 in Kraft und regelt unter anderem, welche Krypto-Dienstleister meldepflichtig sind, welche Informationen sie erfassen müssen und wie die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

DAC8: Die wichtigsten Meilensteine im Überblick
Zeitpunkt Entwicklung
17. Oktober 2023 Der Rat der EU verabschiedet die DAC8-Richtlinie.
24. Dezember 2025 Das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) tritt in Kraft.
1. Januar 2026 Die DAC8-Meldepflichten werden erstmals für das Kalenderjahr 2026 angewendet.
31. Juli 2027 Frist für die erste Meldung der Krypto-Dienstleister an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das Jahr 2026.
30. September 2027 Frist für den anschließenden internationalen Informationsaustausch durch das BZSt für das Jahr 2026.

Welche Krypto-Daten werden durch DAC8 an das Finanzamt gemeldet?

Durch DAC8 erhalten die Finanzbehörden sowohl persönliche Kundendaten als auch Informationen über Krypto-Transaktionen. Dadurch können sie Transaktionen bestimmten Personen zuordnen und mögliche steuerpflichtige Gewinne leichter überprüfen.

Welche Informationen Krypto-Dienstleister melden müssen, regelt in Deutschland § 11 des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (KStTG)

Welche persönlichen Daten werden übermittelt?

Krypto-Börsen und andere meldepflichtige Dienstleister müssen folgende Angaben zu ihren Kunden übermitteln:

  • Vor- und Nachname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Staat der steuerlichen Ansässigkeit

Damit können Finanzbehörden die gemeldeten Krypto-Transaktionen eindeutig einem Steuerpflichtigen zuordnen.

Welche Krypto-Transaktionen sind meldepflichtig?

DAC8 erfasst verschiedene Arten von Krypto-Transaktionen. Dazu gehören insbesondere:

DAC8: Welche Krypto-Transaktionen werden gemeldet?
Transaktionsart Beispiel
Kauf von Kryptowährungen Bitcoin für Euro kaufen.
Verkauf von Kryptowährungen Ethereum gegen Euro verkaufen.
Krypto-zu-Krypto-Tausch Bitcoin gegen Solana tauschen.
Krypto-Transfers Bitcoin von einer Börse auf eine externe Wallet übertragen.
Krypto-Zahlungen Kryptowährungen für Waren oder Dienstleistungen verwenden, sofern die gesetzlichen Meldevoraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Die Anbieter melden grundsätzlich zusammengefasste Jahresdaten pro Kryptowert und Transaktionsart. Dazu gehören insbesondere der Gesamtwert, die Anzahl der Transaktionen und die Menge der übertragenen Kryptowerte.

Das bedeutet: Das Finanzamt erhält durch DAC8 nicht automatisch eine vollständige Liste aller einzelnen Trades. Die gemeldeten Jahresdaten ermöglichen jedoch Rückschlüsse auf die Handelsaktivitäten eines Anlegers.

Welche Krypto-Börsen und Wallets sind von DAC8 betroffen?

DAC8 betrifft vor allem Krypto-Börsen und andere Dienstleister, die Kryptowährungen für ihre Kunden handeln oder übertragen. Dazu gehören grundsätzlich auch Anbieter außerhalb Deutschlands.

Entscheidend ist, ob ein Anbieter unter die gesetzlichen Meldepflichten fällt. Die bloße Aufbewahrung von Kryptowährungen in einer privaten Wallet ist dagegen nicht meldepflichtig.

Welche Krypto-Börsen sind von DAC8 betroffen?

Grundsätzlich sind Krypto-Börsen mit meldepflichtigen Dienstleistungen für EU-Kunden von DAC8 betroffen. Dazu gehören insbesondere MiCA-regulierte Anbieter wie Bitpanda, Coinbase, Kraken oder Bitvavo.

Auch ausländische Börsen ohne MiCA-Zulassung können unter die Meldepflicht fallen. Dabei spielen drei Regelwerke eine Rolle:

  • MiCA: Regelt, welche Krypto-Dienstleister ihre Leistungen in der EU anbieten dürfen. Seit Juli 2026 ist dafür grundsätzlich eine Zulassung erforderlich.
  • CARF: Schafft einen internationalen Standard für den Austausch von Krypto-Steuerdaten, auch über die EU hinaus.
  • DAC8: Verpflichtet meldepflichtige Krypto-Dienstleister zur Übermittlung steuerrelevanter Kunden- und Transaktionsdaten.

Nicht jede ausländische Krypto-Börse übermittelt tatsächlich Daten an die EU-Steuerbehörden. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Anbieter ohne erforderliche MiCA-Zulassung grundsätzlich keine Kryptodienstleistungen mehr für EU-Kunden erbringen. Einige Börsen schließen deshalb EU-Kunden aus oder stellen ihre Dienstleistungen ein.

Andere Anbieter könnten trotz fehlender MiCA-Zulassung weiterhin Dienstleistungen für EU-Kunden erbringen. Solche Anbieter handeln möglicherweise ohne die erforderliche Erlaubnis. Ob sie ihre DAC8-Meldepflichten tatsächlich erfüllen, ist nicht garantiert. Die fehlende MiCA-Zulassung befreit sie jedoch nicht automatisch von diesen Pflichten.

Für Anleger gilt: Auch wenn eine Börse keine Daten meldet, müssen steuerpflichtige Krypto-Gewinne weiterhin ordnungsgemäß erklärt werden.

Gilt DAC8 auch für Ledger und andere Hardware-Wallets?

Nein, die eigenständige Verwahrung von Kryptowährungen auf einer Hardware-Wallet wie Ledger oder Trezor löst keine DAC8-Meldung aus. Private Wallets sind keine meldepflichtigen Krypto-Dienstleister.

Allerdings können Transfers zwischen einer Krypto-Börse und einer privaten Wallet erfasst werden. Beispielsweise kann eine Auszahlung von Bitcoin auf einen Ledger in den gemeldeten Transaktionsdaten der Börse berücksichtigt werden.

Fazit: Was müssen Krypto-Anleger durch DAC8 beachten?

Mit DAC8 werden Krypto-Transaktionen für das Finanzamt deutlich transparenter. Seit 2026 müssen betroffene Krypto-Börsen bestimmte Kunden- und Transaktionsdaten erfassen und ab 2027 an die zuständigen Steuerbehörden melden. Auch Geschäfte über ausländische Anbieter können dadurch nachvollziehbar werden.

Für Anleger ändert sich an der Besteuerung ihrer Kryptowährungen grundsätzlich nichts. Die bestehenden Steuerpflichten und die einjährige Haltefrist bleiben unverändert.

Um mögliche Rückfragen des Finanzamts beantworten zu können, sollten Anleger ihre Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte sorgfältig dokumentieren. Besonders wichtig sind dabei die Anschaffungskosten, Transaktionszeitpunkte und Haltedauern. Ein Krypto-Steuer-Tool kann helfen, auch bei mehreren Börsen den Überblick zu behalten.

Häufige Fragen zu DAC8

  • Kann das Finanzamt durch DAC8 alle meine Kryptowährungen sehen?

    Nein, DAC8 ermöglicht keinen vollständigen Einblick in sämtliche Krypto-Bestände. Meldepflichtige Krypto-Dienstleister übermitteln jedoch bestimmte Kunden- und Transaktionsdaten. Dadurch können Finanzbehörden Käufe, Verkäufe und Übertragungen über diese Anbieter leichter nachvollziehen.
  • Werden auch Krypto-Transaktionen vor 2026 gemeldet?

    Die DAC8-Meldepflicht beginnt grundsätzlich mit dem Kalenderjahr 2026. Frühere Transaktionen werden daher nicht rückwirkend allein aufgrund von DAC8 gemeldet. Finanzbehörden können jedoch über andere gesetzliche Verfahren Informationen zu älteren Krypto-Geschäften erhalten.
  • Muss ich als Privatanleger selbst eine DAC8-Meldung abgeben?

    Nein, die DAC8-Meldepflicht liegt bei den betroffenen Krypto-Dienstleistern. Privatanleger müssen keine eigene DAC8-Meldung einreichen. Steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen müssen jedoch weiterhin ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Was passiert, wenn ich meiner Krypto-Börse keine Steuer-ID mitteile?

    Krypto-Börsen müssen im Rahmen von DAC8 bestimmte steuerliche Kundendaten erfassen. Wer seine Steuer-ID trotz Aufforderung nicht mitteilt, muss mit Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform rechnen. Werden die erforderlichen Angaben auch nach wiederholter Aufforderung nicht eingereicht, muss die Börse unter den gesetzlichen Voraussetzungen meldepflichtige Transaktionen sperren.
  • Ändert DAC8 die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen?

    Nein, DAC8 verändert die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte in Deutschland nicht. Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Kryptowährungen bleiben nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei. DAC8 erleichtert lediglich die Überprüfung steuerlich relevanter Transaktionen.