💡 NFT-Steuern: Das Wichtigste in Kürze
- Die aktuelle Grundlage zur Besteuerung von Kryptowährungen ist das BMF-Schreiben vom 6. März 2025.
- Das Schreiben gibt jedoch zur Besteuerung von NFTs keine Auskunft. Deshalb gibt es keine rechtsverbindliche Auskunft für NFT-Steuern.
- Der Verkauf von NFTs kann Umsatzsteuer auslösen.
- Handelt es sich beim privaten Handel von NFTs um ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG, sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.
- Für den gewerblichen Handel mit Non-Fungible Token liegt keine klare Definition vor.
- Eine vorsorgliche Dokumentation sowie die Angabe von Gewinnen ist ratsam, um etwaigen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
- Zur Dokumentation empfehlen wir das Steuer-Tool von CoinTracking*.
Wie werden NFT versteuert?
Die aktuelle Grundlage zur Besteuerung von Kryptowährungen ist das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 mit den neuesten Erörterungen des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Zu der Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) gibt das BMF-Schreiben jedoch keine Auskunft.
Da sich das BMF lediglich mit Fungible Tokens, das heißt austauschbaren Kryptowerten wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum beschäftigt, lassen sich die Ausführungen nicht ohne Weiteres auf die NFT-Steuer übertragen.
Aufgrund der technischen Ausgestaltung von NFTs und ihrer damit verbundenen Andersartigkeit zu Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum, ist die steuerrechtliche Einordnung noch ungeklärter als bei den seit Jahren bestehenden fungiblen Kryptowerten.
Haltefrist bei NFT-Steuern
»Sind Gewinne aus NFTs nach einem Jahr steuerfrei?« - Es liegt trotzdem nahe, dass es sich beim privaten Handel von NFTs um ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG handelt. In diesem Fall wären Gewinne nach Verstreichen der Jahresfrist steuerfrei.
Mehr zu Haltefristen und Freibeträgen findest Du in unserem detaillierten Artikel »Krypto Haltefristen und Freibeträge«.
Wann ist der Handel mit NFTs gewerblich?
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Klarheit darüber, ob und ab wann ein gewerblicher Handel bei NFTs eintritt. Deshalb sollten Kryptoinvestoren vorerst auch hier alle ihre Gewinne im Zusammenhang mit dem NFT-Handel offenlegen, um sich nicht der Gefahr einer Steuerhinterziehung aussetzen zu müssen.
Welche NFT-Steuern fallen nun also an? Es kann festgehalten werden, dass es keine finale steuerliche Einordnung für die Besteuerung von NFTs in Deutschland gibt.
Investoren und Händler von NFTs haben auch mit dem aktuellen Schreiben des BMF keine rechtlich klare Definition erhalten. In dieser Hinsicht ist aus Gründen der Vorsorge eine transparente Dokumentation der jeweiligen Tauschvorgänge und Investitionen zu empfehlen. Da auch keine finale Aussage zur Gewerblichkeit beim Handel mit NFTs vorliegt, gilt insbesondere die vorsorgliche Angabe von Gewinnen mit Non-Fungible Token auch außerhalb der Haltefrist.
Beim Verkauf von NFTs kann unter Umständen auch Umsatzsteuer auf NFTs anfallen. Das betrifft insbesondere Künstler, Creator oder Händler, die regelmäßig NFTs erstellen und verkaufen. In diesem Fall kann der Verkauf als unternehmerische Tätigkeit gelten und als sonstige Leistung nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) der Umsatzsteuer unterliegen.
Ob tatsächlich Umsatzsteuer gezahlt werden muss, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Entscheidend sind etwa die Unternehmereigenschaft des Verkäufers, der Umfang der Tätigkeit sowie die mögliche Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wer NFTs professionell oder regelmäßig verkauft, sollte daher auch die umsatzsteuerliche Behandlung von NFTs prüfen.
Häufige Fragen (FAQ) zu NFT-Steuern
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Versteuerung von NFTs.
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Wie werden NFTs steuerlich behandelt?
Die steuerliche Behandlung von NFTs ist derzeit nicht eindeutig geregelt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025, das die Grundlage für die Besteuerung von Kryptowährungen bildet, berührt nicht explizit NFTs. -
Gibt es eine finale steuerliche Einordnung für NFTs in Deutschland?
Nein, es gibt derzeit keine finale steuerliche Einordnung für die Besteuerung von Non-Fungible Token in Deutschland. Weder das aktuelle BMF-Schreiben noch andere Quellen bieten eine klare Definition. -
Sollte ich Gewinne mit NFTs auch außerhalb der Haltefrist angeben?
Ja, aufgrund fehlender Klarheit zur Gewerblichkeit beim Handel mit NFTs wird die vorsorgliche Angabe von Gewinnen empfohlen, auch außerhalb der Haltefrist. Eine transparente Dokumentation ist ratsam, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein*, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
