💡 Krypto-Leverage-Trading-Steuern: Das Wichtigste in Kürze

  • Leverage-Trading, bzw. Hebel-Trading ist eine Praxis, bei der ein Investor Kapital leiht, um größere Positionen an den Finanzmärkten einzunehmen.
  • Das Leverage-Trading fällt unter Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG und wird pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
  • Die Spekulationsfrist von einem Jahr greift bei Kapitaleinkünften nicht.
  • Es gilt der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR für Werbungskosten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf der Zertifikate stehen.
  • Der Sparerpauschbetrag gilt unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Werbungskosten.
  • Steuer-Tools können bei der lückenlosen Erfassung aller Trades weiterhelfen und ausführliche Steuerreports erstellen.
  • CoinTracking* ist das beste Steuer-Tool für die Krypto-Steuer.

Leverage-Trading-Steuern vs. Spot-Trading-Steuern

»Wie wird Krypto-Leverage-Trading versteuert?« - Während Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert werden, fällt das Leverage-Trading unter Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG. Das bedeutet, dass Hebelprodukte als Kapitaleinkünfte versteuert werden.

Kapitaleinkünfte unterliegen einer pauschalen Steuer von 25%.

Der Handel von Kryptowährungen auf dem Spot-Markt hingegen wird mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45% abgegolten. Zudem sind zwei Einschränkungen zu beachten:

  • Die Spekulationsfrist von einem Jahr greift bei Kapitaleinkünften nicht.
  • Werbungskosten können nur angesetzt werden, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf der Zertifikate stehen. Die weiteren Werbungskosten sind durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR abgegolten.

Hier findest Du ausführlichere Informationen zu diesen Themen:

Arten von Leverage-Trading

»Welche Krypto-Derivate gilt es zu beachten?« - Was die meisten Finanzderivate im Kryptomarkt betrifft, so dienen sie in erster Linie dazu, Hebel auf Positionen zu erhalten. Dies bedeutet, dass Anleger mit einem geringeren Kapitaleinsatz größere Positionen handeln können. Die Unterscheidung in folgende Arten ist wichtig:

  • Futures und Perpetual Swaps
  • CFDs
  • Optionen
  • Zertifikate

Futures und Perpetual Swaps

Futures sind standardisierte Verträge, die den Käufer verpflichten, eine bestimmte Menge eines Vermögenswerts zu einem festgelegten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Perpetual Swaps sind Finanzinstrumente, die ähnlich wie Futures funktionieren, jedoch keinen festen Ablauf haben.

Wenn Du einen Future-Kontrakt kaufst und ihn gegen Kryptowährungen verkaufst, generierst Du Kapitaleinkünfte durch den Handel mit dem Future-Kontrakt.

Entscheidest Du Dich, auf die Lieferung am Ende des Kontrakts zu verzichten und stattdessen einen Differenzausgleich zu erhalten, resultieren ebenfalls Kapitaleinkünfte, unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen bei der Verlustverrechnung.

Mehr Informationen zur Besteuerung von Krypto-Futures findest Du in unserem Beitrag »Krypto-Futures und Steuern«.

CFDs

Ein CFD ist ein Derivat, das den Wert eines zugrunde liegenden Vermögenswerts, wie z. B. einer Kryptowährung, nachbildet. Im Wesentlichen schließt der Anleger einen Vertrag (den CFD) mit dem Broker ab, der die Differenz zwischen dem Eröffnungs- und Schlusskurs des Vermögenswerts ausgleicht.

Es ist keine physische Lieferung des Vermögenswerts erforderlich. Der Anleger partizipiert lediglich an der Kursbewegung. Die Gewinne oder Verluste ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Eröffnungs- und dem Schlusskurs des CFDs.

Mehr Informationen zur Besteuerung von Krypto-CFDs findest Du in unserem Beitrag »Krypto-CFDs und Steuern«.

Optionen

Optionen sind Verträge, die dem Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung geben, einen Vermögenswert zu einem festgelegten Preis und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Der Erlös aus dem Handel mit Optionen fällt unter Kapitaleinkünfte.

Kommt es hingegen zur Lieferung, handelt es sich wie bei den Futures um Spot-Trading.

Mehr Informationen zur Besteuerung von Krypto-Optionen findest Du in unserem Beitrag »Krypto-Optionen und Steuern«.

Zertifikate

Zertifikate sind Finanzderivate, die den Wert eines Basiswerts, wie beispielsweise einer Aktie oder eben einer Kryptowährung, abbilden. Sie ermöglichen es Anlegern, an der Wertentwicklung des Basiswerts teilzuhaben, ohne diesen physisch zu besitzen. Zertifikate sind durch bestimmte Bedingungen definiert, darunter Laufzeit, Partizipationsrate und eventuelle Sicherheiten.

Mehr Informationen zur Besteuerung von Krypto-Zertifikaten findest Du in unserem Beitrag »Krypto-Zertifikate und Steuern«.

Unterschiede bei der Besteuerung von Hebelprodukten

»Welche Unterschiede gibt es bei der Krypto-Steuer unterschiedlicher Derivate?« - Durch das Vorhandensein dieser verschiedenen Finanzinstrumente am Kryptomarkt stellt sich natürlich die Frage, ob es auch Unterschiede in der Besteuerung von Kryptowährungen gibt. Futures haben andere Charakteristika als Perpetual Swaps, und diese wiederum unterscheiden sich von CFDs und Optionen. Wie werden also Hebelprodukte besteuert?

Grundsätzlich werden Derivate als Kapitaleinkünfte kategorisiert. Einige von ihnen, wie etwa Futures und in begrenztem Maße Optionen, können Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG darstellen, wenn ein Differenzausgleich vereinbart ist.

Der Gesetzgeber spricht an dieser Stelle davon, dass der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich erhält oder einen Geldbetrag oder Vorteil, der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmt wird. Durch diesen Differenzausgleich, werden die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf stehenden Werbungskosten berücksichtigt.

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Diese Kapitaleinkünfte werden mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Das bedeutet zunächst einmal, dass der Gesetzgeber aus steuerlicher Perspektive zwischen den verschiedenen Hebelprodukten wenige Unterschiede macht. An einigen Stellen ist jedoch hervorzuheben, dass Besonderheiten auftreten, wie etwa bei Optionen, welche im Gegensatz zu CFDs oder Perpetual Swaps verfallen können. In solchen Fällen können andere Regelungen hinzutreten.

Zertifikate unterfallen übrigens nicht der Verlustverrechnungsbeschränkung, weil sie kein Termingeschäft darstellen.

Reporting und Dokumentation für Hebel-Trading-Steuern

Wer viel handelt, dem wächst die Menge an Transaktionen schnell über den Kopf. Hierfür gibt es jedoch Abhilfe. Steuer-Tools wie CoinTracking bieten umfassende Funktionen. So kannst Du Dich auf das konzentrieren, was wichtig ist: Deine Trades.

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Fazit zu Krypto-Hebel-Trading-Steuern

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Besteuerung von Leverage-Trading im Kryptomarkt entscheidende Unterschiede zum Spot-Trading aufweist. Während Derivate wie Futures, Optionen und Perpetual Swaps als Kapitaleinkünfte mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % veranschlagt werden, unterliegen Spot-Markt-Transaktionen dem individuellen Steuersatz von bis zu 45 %.

Es ist zudem wichtig, dass Kapitaleinkünfte nicht der einjährigen Spekulationsfrist unterliegen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Krypto-Leverage-Trading-Steuer

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Besteuerung von Krypto-Leverage-Trading.

  • Wie werden Gewinne aus Leverage-Trading besteuert?

    Hebelprodukte unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 %, die auf Kapitaleinkünfte angewendet wird. Im Vergleich dazu unterliegen Spot-Markt-Transaktionen dem individuellen Steuersatz von bis zu 45%.
  • Wie lange ist die Spekulationsfrist bei Kapitaleinkünften?

    Anders als bei Spot-Markt-Transaktionen greift bei Kapitaleinkünften keine Spekulationsfrist von einem Jahr, was Flexibilität bei der Veräußerung von Hebelprodukten ermöglicht.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein*, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.