💡 Krypto-Verluste Steuern: Das Wichtigste in Kürze
- Realisierte Verluste treten auf, wenn eine Kryptowährung verkauft wird und der Verkaufserlös niedriger ist als der Anschaffungspreis.
- Realisierte Verluste kannst Du steuerlich geltend machen. Das reduziert Deine Steuerlast.
- Wenn Du Krypto-Verluste nicht innerhalb dieser einjährigen Frist realisierst, kannst Du sie nicht steuerlich geltend machen.
- Den Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen kannst Du nicht mit Deinen Gewinnen aus dem Staking verrechnen. Es sind verschiedene Verrechnungsarten.
- Verluste aus gewerblich gehaltenen Kryptowährungen können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
- Um Gewinne und Verluste lückenlos zu tracken und zu berechnen, bieten sich Krypto-Steuer-Tools an.
- CoinTracking* ist unser empfohlenes Steuer-Tool für die Optimierung Deiner Krypto-Steuern.
Unrealisierte Krypto-Verluste vs. realisierte Krypto-Verluste
Bevor wir in die konkrete Besteuerung von Krypto-Verlusten einsteigen, müssen wir zwei wichtige Begriffe klären: unrealisierte Verluste und realisierte Verluste. Das ist wichtig, um die Frage „Wann kann ich Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?“ zu klären.
Unrealisierte Verluste beziehen sich auf rechnerische Verluste, die entstehen, wenn der Wert der Kryptowährung unter den Anschaffungspreis fällt, aber dieser Verlust noch nicht durch den Verkauf realisiert wurde.
Realisierte Verluste treten auf, wenn eine Kryptowährung verkauft wird und der Verkaufserlös niedriger ist als der Anschaffungspreis.
Um Krypto-Verluste von der Steuer absetzen zu können, müssen folgende Bedingungen gelten:
- Es handelt sich um realisierte Verluste
- Die Haltedauer beträgt weniger als ein Jahr
- Eine Verrechnung mit Gewinnen derselben Einkommensart ist möglich
Wenn diese Bedingungen gegeben sind, kannst Du Deine Krypto-Verluste steuerlich geltend machen. Mehr zum Thema Haltefristen findest Du übrigens in unserem Beitrag »Krypto Haltefristen und Freibeträge«.
Versteuerung von Krypto-Verlusten
»Wie werden Krypto-Verluste besteuert?« - Die Verlustverrechnung ist bei Kryptowährungen nur innerhalb des § 23 EStG möglich. In dieser Kategorie ermittelst Du also alle Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dein Handel mit Kryptowährungen kann so etwa Erlöse aus dem Verkauf von Gold ausgleichen.
Verluste aus Kryptowährungen können also nicht die Steuerlast durch Dein Gehalt schmälern.
Um Deinen Verlust zu berechnen, kannst Du nach § 23 Abs. 3 EStG folgende Formel anwenden:
Sofern Du diese Geschäfte innerhalb der einjährigen Haltefrist getätigt hast, kannst Du die entstandenen Verluste steuerlich absetzen.
Verlustvortrag und Verlustrücktrag bei der Krypto-Steuer
Der Verlustvortrag und der Verlustrücktrag dienen dazu, steuerliche Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen.
Der Verlustvortrag bezieht sich auf den nicht ausgeglichenen Verlust eines Steuerjahres, der in kommende Jahre vorgetragen werden kann, um damit Gewinne zu verrechnen.
Der Verlustrücktrag ermöglicht es einem Steuerpflichtigen, Verluste aus einem aktuellen Steuerjahr mit Gewinnen aus dem vorherigen Steuerjahr zu verrechnen.
Der Verlustrücktrag reduziert also die Steuerlast des vorherigen Jahres. Dadurch kannst Du eine Steuererstattung erhalten.
Krypto-Verluste im Gewerbe
Werden Kryptowährungen im Betriebsvermögen (gewerblich) gehalten, gelten andere steuerliche Regeln als im Privatvermögen. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können in diesem Fall grundsätzlich betrieblich berücksichtigt und mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Anders als im Privatvermögen spielt hier die einjährige Haltefrist keine Rolle, da Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter des Betriebs behandelt werden. Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen wirken sich somit direkt auf den steuerlichen Gewinn des Unternehmens aus.
Die gewerblichen Verluste können mit anderen Einkünften wie beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnet werden. Eine Haltefrist von einem Jahr gibt es im Gewerbebetrieb nicht.
Was ist Tax-Loss-Harvesting?
Tax Loss Harvesting bezieht sich auf die gezielte Realisierung von Verlusten in einem Investmentportfolio, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Dabei werden Kryptowährungen, die unter ihrem Anschaffungspreis liegen, verkauft, um den Verlust zu realisieren.
Dieser Verlust kann dann genutzt werden, um Gewinne aus anderen Investments zu kompensieren, was wiederum die Steuerlast reduziert.
Tax-Loss-Harvesting kann vorwiegend kurz vor Ende des steuerlichen Erfassungszeitraums, also zum Jahresende bzw. kurz vor Ablauf der Haltefrist, nützlich sein.
Bei Kryptowährungen ist Tax-Loss-Harvesting außerdem nützlich, wenn Verluste kurz vor Ablauf der einjährigen Haltefrist realisiert werden.
Du handelst mit Kryptowährungen, aber Steuern sind für Dich ein lästiges Thema?
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Steuerfristen für Krypto-Verluste
Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es gemäß § 23 EStG eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Diese einjährige Haltedauer gilt auch für Krypto-Verluste. Wenn Du Krypto-Verluste nicht innerhalb dieser einjährigen Frist realisierst, kannst Du sie nicht steuerlich geltend machen.
Krypto-Verluste in der Steuererklärung eintragen
Krypto-Verluste werden wie Krypto-Gewinne in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ in der Steuererklärung eingetragen. Wenn Du mit Derivaten handelst, musst Du Deine Gewinne in der Anlage KAP eintragen.
Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, wie und wo Du Deine Gewinne und Verluste korrekt einträgst, dann wirf einen Blick in unseren Beitrag »Krypto-Steuererklärung: Transaktionen richtig eintragen (Anleitung)«.
Gelten gestohlene oder verlorene Kryptos als Verluste?
Verluste können nicht nur beim Handel mit Kryptowährungen entstehen. Spätestens seit dem Fall FTX ist einer breiten Masse klar: Auch Betrug und Hacks können Krypto-Investoren um ihr Geld bringen. Aber sind gestohlene oder verlorene Kryptos auch steuerlich gesehen Verluste?
In Deutschland gibt es derzeit noch keine eindeutige Regelung. Ohne Begründung gilt deshalb die schlichte Regel:
Nur realisierte Verluste sind im steuerlichen Sinn Verluste.
Die beste Strategie zur Vermeidung von steuerlichen Belastungen durch Krypto-Hacks und Betrug liegt damit in präventiven Maßnahmen. Hierzu zählen etwa der Kauf von Hardware-Wallets und die Wahl einer sicheren Krypto-Börse.
Hierzu haben wir ebenfalls einen ausführlicheren Beitrag erstellt: Krypto-Steuern bei Hacks und Betrug.
Kann ich Krypto-Verluste mit Staking verrechnen?
Nein, den Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen kannst Du nicht mit Deinen Gewinnen aus dem Staking verrechnen. Das liegt daran, dass es sich beim Staking um eine andere Verrechnungsart handelt. Demnach werden Staking-Steuern anders berechnet.
Staking wird in Deutschland als sonstige Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG versteuert. Private Veräußerungsgeschäfte können mit diesen Leistungen nicht verrechnet werden.
Fazit zur Versteuerung von Krypto Verlusten
Um Krypto-Verluste von der Steuer abzusetzen, müssen sie realisiert sein, die Haltedauer darf nicht länger als ein Jahr sein und eine Verrechnung mit Gewinnen derselben Einkommensart muss möglich sein. Verluste können gemäß § 23 EStG verrechnet werden, jedoch nur innerhalb dieser Kategorie.
Der Verlustvortrag und der Verlustrücktrag ermöglichen es, nicht ausgeglichene Verluste in kommende Jahre vorzutragen oder mit Gewinnen aus vorherigen Jahren zu verrechnen. Der Verlustrücktrag kann nur für das vorherige Steuerjahr genutzt werden, während der Verlustvortrag unbegrenzt in die Zukunft verrechnet werden kann.
Diese Verluste werden in der Steuererklärung in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ eingetragen.
Häufige Fragen (FAQ) zu Verlusten und Verlustvortrag bei Kryptowährungen
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verlustvortrag und der Realisierung von Verlusten bei Kryptowährungen.
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Was sind unrealisierte Verluste?
Unrealisierte Verluste entstehen, wenn der Wert der Kryptowährung unter den Anschaffungspreis fällt, aber die Kryptowährung noch nicht verkauft wurde. -
Wann kann ich Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?
Krypto-Verluste können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie realisiert sind, die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt und eine Verrechnung mit Gewinnen derselben Einkommensart möglich ist. -
Wie berechne ich meinen Krypto-Verlust?
Der Krypto-Verlust wird nach der Formel Veräußerungspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten = Veräußerungsergebnis berechnet. -
Was ist der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag?
Der Verlustvortrag ermöglicht es, nicht ausgeglichene Verluste in kommende Jahre vorzutragen, während der Verlustrücktrag Verluste aus einem aktuellen Steuerjahr mit Gewinnen aus vorherigen Steuerjahren verrechnet.
Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein*, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
