• EBA und EU-Rat präsentierten jüngst neue Richtlinien für den Umgang mit Kryptowährungen.
  • Krypto-Transaktionen sollen demnach genauer überwacht werden. Die Behörden sehen eine Unterscheidung zwischen risikoreichen und weniger riskanten Geldsendungen vor.
  • Auf Krypto-Börsen werden vor allem Transaktionen im Wert von 1.000 Euro oder mehr überwacht. Zuständige Prüfungsbehörden verfügen über weitgehende Einblicke in persönliche Daten.
  • Welche Maßnahmen können Behörden gegen Bitcoin und Co. tatsächlich durchsetzen?

EU-Krypto-Regulierung: So sehr werden Nutzer schikaniert

Die EU hat ihre bestehende Krypto-Regulierung neuen Anpassungen unterzogen. Nutzer der digitalen Währungen werden künftig noch stärker schikaniert. Die EU-Bankenaufsicht EBA präsentierte jüngst neue Vorgaben (Quelle in englischer Sprache) für Krypto-Dienstleister.

»Wir haben unsere Richtlinien zu den Risikofaktoren der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Krypto-Dienstleister (CASPs) ausgeweitet«, schrieb die EBA auf Twitter.

Die neuen Vorgaben sollen Dienstleistern dabei helfen, kriminelle Transaktionen zu erkennen und diese bereits präventiv zu verhindern. Die sogenannten CASPs, mit denen man hauptsächlich Krypto-Börsen anspricht, seien im Bereich der Finanzkriminalität sehr beliebte Werkzeuge.

»CASPs können für Zwecke der Finanzkriminalität, einschließlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, missbraucht werden. Das Risiko hierfür kann erhöht sein, etwa aufgrund der Geschwindigkeit von Krypto-Transaktionen oder weil einige Produkte Funktionen enthalten, die die Identität des Nutzers verbergen.«

Als besonders riskant gelten demnach Transaktionen, die von einer Non-Custodial Wallet stammen oder zu dieser führen. Ebenso sind Geldsendungen an DeFi-Plattformen riskant. Darüber hinaus warnt die EBA vor Privacy Coins, welche sensible Informationen verschleiern.

Auch die Identität des Nutzers soll genauer überwacht werden. Stimmt die genutzte Geldmenge nicht mit dem Typen des Kunden überein, bedürfe es ebenfalls einer zusätzlichen Überprüfung. Gleiches gilt, wenn Nutzer falsche persönliche Angaben machen.

Die Richtlinien der Behörde sollen ab dem 30. Dezember 2024 wirksam sein. An diesem Tag sollen auch das Krypto-Gesetz der Europäischen Union MiCA sowie die Geldtransferverordnung TFR in Kraft treten. Beide Verordnungen machen der Kryptobranche strikte Vorgaben.

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EU einigt sich auf weitere AML-Maßnahmen

Die Europäische Union einigte sich darüber hinaus auf weitere AML-Maßnahmen, wie man gestern in einer Pressemitteilung verkündete. Offiziell soll Geldwäsche so verhindert und bekämpft werden.

Die dafür unternommenen Schritte betreffen auch Kryptowährungen und dürften in der Krypto-Szene als übermäßige Überwachung kritisch beäugt werden.

»Die neuen Vorschriften werden den größten Teil des Kryptosektors abdecken und zwingen, [...] seine Kunden einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass sie Informationen über ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden müssen.«

Besondere Aufmerksamkeit liegt auf Transaktionen, die einen Wert von mindestens 1.000 Euro haben. Bei diesen müssen Dienstleister eine genaue Überprüfung vornehmen.

Neben Krypto-Börsen sollen sich viele weitere Dienstleister an diese Vorgaben halten – etwa Händler, die »Luxusgüter« verkaufen. Auch professionelle Fußballmannschaften gelten als besonders risikoreich für Geldwäsche.

Für die Durchsetzung dieser Regeln ist die Anti-Geldwäschebehörde AMLA zuständig. Parallel zur strengen Krypto-Überwachung gibt die EU Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit, ein noch strikteres Bargeldverbot zu verhängen, als unionsweit ohnehin gilt.

In der EU dürfen Bargeldzahlungen mit einem Umfang von maximal 10.000 Euro getätigt werden. Mitgliedsstaaten räumt die EU die Möglichkeit ein, das Limit beliebig weiter zu verringern.

Durch das neue Abkommen soll die Identität von Personen überprüft werden, die Bargeldzahlungen von mindestens 3.000 Euro vornehmen.


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Gesamtüberwachung nimmt zu

Jeder Mitgliedsstaat der EU beheimatet eine Finanzermittlungsbehörde (FIU), die für die Überprüfung verdächtiger Geldsendungen verantwortlich ist. Die Behörde verfügt über den zentralen Zugriff auf eine Sammlung verschiedener Daten.

Die FIUs können Steuerinformationen, Transaktionsdaten von Fiat- und Krypto-Überweisungen, gemeldete Fahrzeuge, Zollinformationen, registrierte Schusswaffen und weitere Daten überprüfter Personen einsehen.

Durch eine enge Zusammenarbeit sollen FIUs insbesondere gegen grenzüberschreitende Finanzkriminalität vorgehen. Trotzdem behauptet die EU, fundamentale Rechte der Bürger während der Überwachung zu wahren.

Die Finanzermittlungsbehörden können Transaktionen eigenmächtig stoppen, bis die Prüfung beendet wurde oder weitere Maßnahmen ergreifen.

Das neue AML-Paket soll einheitliche Richtlinien in der EU herstellen. Zur Verabschiedung müssen der AStV und das EU-Parlament dem Paket zustimmen.

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Quellen: Consilium.europa.eu