• Erlaubt das neue Update der Nutzungsbedingungen von MetaMask dem Walletbetreiber Deine Steuern einzubehalten?
  • Die Gerüchteküche brodelt und auf Twitter gibt es erste Anfeindungen gegenüber MetaMask.
  • Doch was hat es wirklich damit auf sich? Ein direktes Statement von ConsenSys, Betreiber der MetaMask Wallet, gibt Aufschluss.
MetaMask Wallet: Anleitung, Einrichtung und Tipps (2023)
Erfahre in dieser Anleitung, wie Du die MetaMask Wallet installieren und einrichten kannst. Wir zeigen Dir die besten Tipps und Einstellungen.

Metamask: Behält die Wallet wirklich Deine Steuern ein?

Auf Twitter wird bereits das Ende der Dezentralisierung ausgerufen. In der letzten Woche machten Schlagzeilen von Ledger die Runde. Der Hardware-Wallet-Anbieter wolle angeblich - im Rahmen ihres Ledger Recover Features - eine Backdoor in seine Software einbinden, die Drittanbietern Zugriff auf Deine Seed-Phrase ermöglicht.

Nun machen Gerüchte um MetaMask die Runde. Die wohl bekannteste Browser-Wallet der Krypto-Szene hat ihre Terms of Service überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung findet sich nun folgender Satz im Abschnitt "Fees and Payment":

Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls Steuern einzubehalten.

Verschiedene Twitter-User sehen darin das Ende der Dezentralisierung. Nicht man selbst sei jetzt für die Krypto Steuern verantwortlich, sondern die Wallet würde sie direkt bei der Realisierung von Gewinnen einbehalten.

Doch was ist dran an den Gerüchten? ConsenSys, Schöpfer und Betreiber der MetaMask-Wallet nahm direkt Stellung auf Twitter:

ConsenSys sei bekannt, dass Tweets mit falschen Informationen über die Nutzungsbedinungen im Umlauf sind und stellte klar:

MetaMask erhebt keine Steuern auf Krypto-Transaktionen und wir haben keine Änderungen an unseren Geschäftsbedingungen vorgenommen, um dies zu tun.

Wie der Wallet-Betreiber weiter ausführte, bezieht sich die Änderung lediglich auf Produkte, welche der Umsatzsteuer unterliegen. Das heißt, es geht um Steuern, die bei einem etwaigen Kauf bestimmter Produkte oder Services von ConsenSys anfallen.

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Reguläre Krypto-Transaktionen sind von den Änderungen unberührt und auch ein Einbehalten von Steuern auf mögliche Kapitalerträge wird es nicht geben.

Accointing, der Krypto-Steuer-Service von Glassnode, bestätigte die Aussagen von ConsenSys:

"Das bedeutet, dass es sich nicht um Ihre Kapitalertragssteuer handelt, sondern um die Steuern, die bei einem Verkauf von Dienstleistungen zwischen Ihnen und MetaMask fällig werden, welche normalerweise von der Dienststelle gezahlt werden, die die Steuer einzieht."

MetaMask wird Deine Kryptowährungen nicht für Steuern einbehalten

Gute Nachrichten für Nutzer der MetaMask-Wallet. Die Gerüchte entstammen lediglich einer Fehlinterpretation der Nutzungsbedingungen und sind eben dies, nur Gerüchte.

Bei normalen Krypto-Transaktionen hat sich nichts für den Benutzer geändert und MetaMask wird in keinem Fall Steuern auf Kapitalerträge einbehalten.

Auch viele Persönlichkeiten in der Krypto-Community waren schnell, gegen die Gerüchte vorzugehen. So schrieb zum Beispiel @printer_brrr, Founder der Toddler Art NFT-Kollektion in einem Tweet:

"Alle twittern blindlings über die MataMask-Steuerklausel in den Nutzungsbedingungen, ohne sie wirklich zu lesen. Wenn man ein Produkt bei [ConsenSys] kauft, können sie Steuern wie die Umsatzsteuer für dieses Produkt einbehalten. Genau wie Amazon es tut, wenn man bei ihnen kauft."

Damit zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, Aussagen, die man im Internet aufschnappt, selbst zu überprüfen und einzelnen Quellen nicht blind zu vertrauen. Ein Tweet ist schnell gemacht und kann so gewollt oder ungewollt Falschinformationen verbreiten.

Unterdessen müssen sich MetaMask-User weiterhin keine Sorgen machen und einer Nutzung der Wallet steht nichts im Wege.

Um mehr über die Einrichtung und die sichere Verwendung der MetaMask-Wallet zu lernen, schaue gerne auf unserem YouTube-Kanal vorbei und erfahre die besten Tipps und Tricks: