- Die EU sieht entgegen der medialen Darstellung der letzten Tage kein Verbot bestimmter Wallet-Typen vor.
- Nutzer befürchteten das Verbot selbstverwalteter Wallets und anonymer Krypto-Transaktionen.
- Hintergrund ist ein Entwurf der EU, der die Regulierung von Institutionen im Umgang mit Geldmitteln anpassen will.
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EU-Regulierung: Werden anonyme Wallets wirklich verboten?
Werden anonyme (selbst-gehostete) Wallets in der EU wirklich verboten? Diese Frage stellt sich mancher Krypto-Nutzer nach den Schlagzeilen der letzten Tage. Circle-Direktor Patrick Hansen widerspricht diesen Darstellungen (Quelle in englischer Sprache).
In einem Twitter-Beitrag will Hansen die aufgebrachte Stimmung beruhigen. »Entlarven wir die Behauptung, die EU würde anonyme Krypto-Transaktionen oder selbstverwaltete Wallets verbieten«, schreibt er dort.
Stein des Anstoßes ist der »Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung.«
Hansen bezeichnet den Entwurf schlicht als Antigeldwäschregulierung, kurz AMLR. Große Aufmerksamkeit erhielt er durch den EU-Abgeordneten Patrick Breyer, der ihn auf Twitter als »Krieg gegen das Bargeld und schleichende finanzielle Entmündigung« bezeichnete.
Der Vorschlag hat eine Anpassung bestehender Regulierungen zum Ziel, die Institutionen Vorschriften im Umgang mit Finanzmitteln machen sollen. Von der Regulierung seien laut Hansen Finanzinstitutionen, aber auch weitere Organisationen betroffen, die als riskant gelten – etwa Fußballvereine oder Casinos.
»Diese Antigeldwäscheregulierung gilt einzig und allein für diese Organisationen«, erklärt Hansen.
Der Entwurf würde beispielsweise Krypto-Unternehmen in die Pflicht nehmen, die unter den Vorgaben des neuen Krypto-Gesetzes MiCA reguliert sind. Da dieselben Vorgaben bereits in MiCA definiert sind, verändere sich für die Kryptobranche nichts.
»Artikel 58 [des Entwurfs] verbietet Kryptodienstleistern explizit die Bereitstellung anonymer Konten. Ein Krypto-Verwahrer darf anonymen Nutzern keine Dienste anbieten.«
Auch das sei für die Kryptobranche nichts Neues. »Das ist weltweit bereits gängige Geschäftspraxis«, schreibt Hansen.
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Welche Folgen Krypto-Nutzer tatsächlich spüren
Für private Krypto-Nutzer könnte sich der Umgang in Zukunft trotzdem strenger gestalten. Krypto-Börsen führen Risikoeinschätzungen durch, wenn Nutzer ihre Kryptowährungen an eine selbstverwaltete Wallet senden.
Laut Hansen sei diese Vorgehensweise ein Kompromiss zwischen dem Gesetzgeber und der Branche. Zuvor diskutierte die Legislative über generelle KYC-Maßnahmen, die im Vorfeld einer Transaktion an eine selbstverwaltete Wallet stattfinden sollten.
Dieser Gedanke sei inzwischen vom Tisch. Die Geldtransferverordnung TFR verpflichtet Krypto-Dienste allerdings, bestimmte Daten zu sammeln, wenn Kunden solche Transaktionen vornehmen – etwa die Namen des Senders und des Empfängers.
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Krypto-Zahlungen werden weniger eingeschränkt als geplant
Eine bereits bestehende Bargeldobergrenze von 10.000 Euro, die bei sämtlichen Zahlungen wirksam ist, darf von EU-Mitgliedsstaaten auf einen beliebigen, noch geringeren Betrag gesenkt werden.
Für Krypto-Transaktionen plante die EU zeitweise sogar ein Limit von lediglich 1.000 Euro. Diese Einschränkung verwarf der Gesetzgeber mittlerweile, erklärt Hansen. Wer eine Zahlung von einer selbstverwalteten Wallet aus vornimmt, muss dabei kein Limit beachten.
»Wie ihr sehen könnt, sind die Auswirkungen auf selbstverwaltete Wallets und Krypto-Dienstleister sehr begrenzt und gehen gegen Null«, fasst Hansen zusammen.
Laut Patrick Breyer würde die Regulierung erst in drei Jahren gelten, sofern eine Abstimmung des EU-Parlaments im April erfolgreich ist. Laut Breyer handelt es sich dabei aber nur noch um eine Formalität.
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Quellen: @echo_pbreyer, Europarl.europa.eu (Quelle in englischer Sprache)