Gestern wurden im Deutschen Bundestag zahlreiche Themen rund um Kryptowährungen und Steuern diskutiert. Eine positive Meldung könnte es in kurzer Zeit für Staking-Fans geben. Die bisher angenommene verlängerte 10-Jahreshaltefrist soll es beim Staking nicht geben.
Krypto Steuern beim Staking: BMF streicht 10-Jahresfrist aus Schreiben
Immer wieder befürchten Krypto-Investoren aus Deutschland, dass sich die Steuerregelungen zu ihrem Nachteil ändern könnten. Insbesondere die Einjahreshaltefrist ist für Langzeitinvestoren attraktiv. Anders sah es bei den eingesetzten Coins beim Staking aus. Hier ist man bisher von einer 10-Jahresfrist ausgegangen. Diese soll beim Staking allerdings keine Anwendung mehr finden.
Große Erleichterung heute im deutschen #Bundestag 🇩🇪! Die umstrittene Regel, dass sich für "ertragsbringend veranlagte Cryptoassets" (Staking) die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht, wurde aus dem BMF-Schreiben entfernt. #Cryptotax @blockpit_io pic.twitter.com/2hZWAlqoSs
— Flow 🌖 (@FlorianWimmerAT) April 28, 2022
Die 10-Jahreshaltefrist wäre dabei nicht nur beim Staking nicht mehr anwendbar, sondern auch beim Lending. Das könnte die Attraktivität dieser Modelle für Investoren deutlich verstärken.
Gewerbe für Staking notwendig?
Zur Diskussion stand allerdings auch die Tatsache, ob das Staking ähnlich wie das Mining als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
Hier will das Finanzministerium in Zukunft aller Voraussicht nach zwischen passivem und aktivem Staking unterscheiden. Nimmt man selbst an der Blockerstellung Teil, vermutet das Bundesfinanzministerium aktuell eine gewerbliche Tätigkeit. Erwartet wird das neue BMF-Schreiben noch im Mai.
Wie versteuere ich Kryptowährungen aktuell in Deutschland?
Wie und ob man seine Gewinne vom Handel mit Kryptowährungen versteuern muss, hängt von einigen Faktoren ab. Hat man eine Kryptowährung gekauft und hält diese über ein Jahr, sind die Gewinne in Deutschland komplett steuerfrei. Verkauft man diese innerhalb der einjährigen Steuerfrist, zahlt man Steuern in Höhe des Einkommenssteuersatzes auf den Gewinn, sofern dieser einen Betrag von 600 Euro übersteigt.

Anders sah es hingegen beim Staking aus. Setzte man seine Kryptowährungen ein, um Staking zu betreiben, verlängerte sich die Haltefrist der eingesetzten Coins von einem Jahr auf 10 Jahre. Steuern auf die Erträge fielen ebenfalls an.
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