💡 Bitcoin.de und Finanzamt: Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist mit Bitcoin.de passiert? Die Finanzverwaltung NRW hat bereits zum zweiten Mal ein Sammelauskunftsersuchen an die Krypto-Börse Bitcoin.de gestellt.
  • Wozu dienen Sammelauskunftsersuchen? Im ersten Sammelauskunftsersuchen werden die Daten von Nutzern untersucht, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 Euro umgesetzt haben. Ziel ist es, mögliche Steuerhinterziehungen aufzudecken.
  • Was ist beim zweiten Sammelauskunftsersuchen anders als beim ersten? Das erste Sammelauskunftsersuchen betraf Nutzer, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000€ umgesetzt haben. Das zweite Sammelauskunftsersuchen aus September 2025 betrifft die Jahre 2019-2022
  • Wer ist vom zweiten Sammelauskunftsersuchen betroffen? Rund 4.000 Accounts sind betroffen. Die Daten werden an Finanzämter in ganz Deutschland verteilt, um Steuersünder zu enttarnen.
  • Wie kann man Steuern korrekt erfassen? Für die korrekte Erfassung und Versteuerung von Krypto-Transaktionen empfehlen wir das Krypto-Steuer-Tool CoinTracking. Dabei profitierst Du von automatisch generierten Steuerberichten.

Sammelauskunftsersuchen gegen Bitcoin.de

Die Finanzverwaltung NRW hat ein Sammelauskunftsersuchen an die deutsche Krypto-Börse Bitcoin.de gestellt. Dies ist ein Verfahren, bei dem Informationen von einer Vielzahl von Personen gleichzeitig angefordert werden. In diesem Fall zielt das Sammelauskunftsersuchen darauf ab, Informationen über Kryptowährungstransaktionen zu erhalten, um Steuersünder zu identifizieren.

  • Problemstellung: Obwohl Transaktionen mit Kryptowährungen auf der Blockchain stattfinden, bedeutet dies nicht, dass Gewinne vor dem Finanzamt verborgen werden können. Alle Transaktionen werden auf der Blockchain gespeichert, nur der Name des jeweiligen Anlegers nicht.
  • Nachverfolgung: Wenn es jedoch gelingt, eine Wallet-Adresse einem Namen zuzuordnen, können alle Geldbewegungen und Transaktionen dieser Wallet und mit ihr verbundener Wallets nachvollzogen werden. In einem ersten Schritt wurden Krypto-Börsen dazu aufgefordert, ihre Nutzer im Rahmen eines „Know-your-Customer-Verfahrens“ (KYC) zu identifizieren.
  • Automatisierte Meldung aufgrund Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz: Ab dem 01.01.2026 greift das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Börsen sind damit verpflichtet, Nutzerdaten inkl. Steuer-ID sowie aggregierte Transaktionsdaten zu melden. Die Finanzämter können damit keine eigenständige Gewinnermittlung durchführen, wissen aber welche Krypto-Werte mit welchem Volumen gehandelt wurden.
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Wurden Kryptowährungen mit Gewinn verkauft, muss dieser Gewinn ab 1.000 Euro jährlich regulär mit dem Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden – in diesem Fall sind Gewinne aus einem Verkauf der Coins steuerfrei. Sind im Zusammenhang mit Krypto sonstige Einkünfte entstanden, bspw. aus Staking, so sind diese ab einem Betrag von 256€ pro Jahr in der Steuererklärung anzugeben.

Wer ist betroffen?

1. Sammelauskunftsersuchen aus 2023

Gegenstand der Untersuchung sind Daten von Nutzern, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 Euro über die Börse umgesetzt haben. Rund 4.000 Accounts fielen in dieses Raster. Zu dieser Zeit galt Bitcoin.de als die wichtigste Handelsplattform in Deutschland.

Die Finanzverwaltung zielt darauf ab, mögliche Steuerhinterziehung im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 aufzudecken. Dieser Zeitraum umfasst einen fulminanten Anstieg von Bitcoin von 183 US-Dollar auf über 19.000 US-Dollar.

Es ist daher möglich, dass in diesem Zeitraum erzielte Gewinne nicht in der Steuererklärung angegeben wurden. Obwohl die Daten von der Finanzverwaltung NRW erhoben werden, sollten sich Anleger aus anderen Bundesländern nicht sicher fühlen. Die Daten werden derzeit an alle Finanzämter in Deutschland verteilt, um Steuersünder zu identifizieren.

Die Finanzverwaltung vermutet, dass Steuern im zweistelligen Millionenbereich hinterzogen wurden.

2. Sammelauskunftsersuchen aus 2025

Aufgrund des großen Erfolges des ersten Sammelauskunftsersuchens wurde im September 2025 bekannt, dass die Finanzverwaltung ein zweites Sammelauskunftsersuchen, wieder an Bitcoin.de gestellt hat. Gegenstand dieser Untersuchung sind diesmal die Jahre 2019-2022. Aufgrund der starken Kursanstiege im Jahr 2021 dürfte wahrscheinlich vor allem dieses Jahr für die Finanzverwaltung spannend werden. 

Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen

Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand nach § 370 AO. Eine Steuererklärung für Kryptowährungen ist im Regelfall dann notwendig, wenn erzielte Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Die Strafen für Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen sind abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer.

Bei Kryptowährungen liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn Gewinne über der jährlichen Freigrenze liegen und bei der Steuererklärung nicht oder falsch angegeben wurden.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es in unserem Beitrag über Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen und unserem Steuer-Hub.

Krypto-Steuern korrekt erfassen

Ob eine Steuerhinterziehung gewollt oder aus Versehen stattfindet, spielt in der Regel eine untergeordnete Rolle. Deshalb ist es äußerst wichtig, seine Unterlagen beim Finanzamt rechtskonform einzureichen. Das ist allerdings oft leichter gesagt als getan.

Wir empfehlen deshalb Krypto-Steuer-Tools wie CoinTracking.

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CoinTracking ist ein Krypto-Tracking Tool und bietet Dir folgende entscheidende Vorteile:

  1. CoinTracking Steuer Report: CoinTracking ermöglicht Dir die Erstellung umfassender Steuerberichte, die alle Einnahmequellen aus dem Kryptosektor berücksichtigen. Dies erleichtert Dir die Steuererklärung erheblich, insbesondere wenn Du viele Transaktionen verwalten musst.
  2. Cointracking Dashboard: Das Dashboard bietet Dir eine zentrale Übersicht über alle Deine Handelsaktivitäten und den Wert Deiner Coins.
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  4. CoinTracking Charts & Trends: Mit dieser Funktion kannst Du die größten Kryptowährungen anzeigen lassen und Daten zu rund 27.000 Kryptowährungen einsehen.

CoinTracking ermöglicht das automatische Tracken von mehr als 110 Krypto-Börsen. Auch Daten von Bitcoin.de können importiert und somit im Steuerbericht berücksichtigt werden.

Mehr Informationen findest Du in unserem CoinTracking Testbericht.

Fazit zu Bitcoin.de und Finanzamt

Die Finanzbehörden intensivieren ihre Überwachung des Krypto-Space, daher ist es ratsam, nichterklärte Einkünfte nachzureichen und dabei Steuertools wie Cointracking zu nutzen. Wir empfehlen in diesen Fällen, sich an eine auf Krypto-Werte und steuerliche Nacherklärungen spezialisierte Steuerkanzlei zu wenden. 

Die permanente und unveränderliche Natur der Blockchain macht es unmöglich, Transaktionen zu vergessen oder zu verbergen. Hoffnungen auf Verjährung sind zweifelhaft, da Steuervergehen bis zu 10 Jahre zurückverfolgt werden können, wie das Sammelauskunftsersuchen gegen Bitcoin.de zeigt.

Die Automatisierung der steuerlichen Erfassung von Kryptogewinnen deutet darauf hin, dass selbst kleinere Vergehen künftig geahndet werden könnten.

Disclaimer: Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein, erstellt. Er beruht auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.