💡 Airdrops und Steuern: Das Wichtigste in Kürze

  • Liegt eine Gegenleistung vor, ist der Erhalt von Airdrops nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
  • Verkäufe von Airdrops sind dann Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG.
  • Nach der Haltefrist von einem Jahr ist der Verkauf der Airdrops aber steuerfrei.
  • Die lückenlose Dokumentation aller Transaktionen kann bei Kryptowährungen zur Herausforderung werden. Steuer-Tools schaffen hier Abhilfe.
  • CoinTracking ist das beste Steuer-Tool für Kryptowährungen.

Was sind Airdrops?

Airdrops sind Token oder Kryptowährungen, die an eine große Anzahl von Wallets oder Benutzern verteilt werden. Diese Verteilung erfolgt oft als Marketingstrategie, um das Bewusstsein für eine bestimmte Kryptowährung zu erhöhen, ein neues Projekt zu fördern oder die Gemeinschaft zu belohnen. Fast immer sind Airdrops kostenlos. Trotzdem können sie steuerpflichtig sein.

Besteuerung von Airdrops

»Wie werden Krypto Airdrops versteuert?« - Im Gegensatz zum Erwerb von Kryptowährungen auf Krypto-Börsen müssen Airdrops nicht gekauft werden. Trotzdem können sie steuerpflichtig sein, wenn eine Gegenleistung vorliegt. Wann Krypto-Steuern bei Airdrops anfallen, wollen wir in diesem Abschnitt genauer beleuchten.

Gelten Airdrops als Einkommen?

Die Teilnahme an einem Airdrop erfordert oft nur den Besitz einer kompatiblen Wallet und das Erfüllen spezifischer Voraussetzungen, die vom ausführenden Projekt festgelegt werden. Das bedeutet, dass ein Airdrop nicht gekauft wird. Eine Anschaffung liegt daher eigentlich nicht vor.

Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 ist jedoch klar, dass der Erhalt eines Airdrops einen Anschaffungsvorgang darstellen kann. Voraussetzung ist, dass eine Gegenleistung vorliegt.

Die Finanzverwaltung ist sehr strikt und geht davon aus, dass schon die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend sein kann.

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Das ist deshalb wichtig, weil dann der Wert des Airdrops beim Erhalt versteuert werden muss. In dem Fall liegen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor.

Wann muss ich Airdrops versteuern?

Eine Gegenleistung führt dazu, dass Airdrops steuerpflichtig sind. Zu versteuern ist zum einen der Wert, den sie beim Erhalt hatten.

Es liegen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor, für die eine Freigrenze von 256 Euro gilt.

Weil eine Anschaffung vorliegt, ist der Airdrop zum anderen steuerpflichtig, wenn Du ihn innerhalb eines Jahres nach Erhalt verkaufst. Wenn keine Gegenleistung vorliegt, greift die Regelung aus § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG und der Anschaffungszeitpunkt ist von dem Herausgeber der Airdrops zu übernehmen. Falls Du in der Lage sein solltest, diesen Zeitpunkt herauszufinden, könnte sich Deine Haltefrist merklich verkürzen.

Weitere Informationen zu Freigrenzen und Haltefristen findest Du in unserem Artikel »Krypto Haltefristen und Freibeträge«.

Welche Anschaffungskosten haben Airdrops?

Wir wissen nun, dass Airdrops zum Zeitpunkt des Verkaufs versteuert werden müssen. Aber wie hoch sind die Anschaffungskosten, wenn es keine gab?

Coins oder Token, die Du im Rahmen von Airdrops erhältst, müssen mit dem Marktpreis als Anschaffungskosten beziffert werden.

Liegt dieser nicht vor, liegen die Anschaffungskosten bei null. Für Deine Krypto Steuer bedeutet dies wiederum, dass Du bei der Veräußerung Deines Airdrops den gesamten Betrag versteuern musst. Die Höhe richtet sich dabei nach dem progressiven Einkommensteuersatz.

Airdrops in der Steuererklärung angeben

Airdrops werden in der Steuererklärung in der Anlage SO unter „Andere Wirtschaftsgüter“ geführt. Hierbei kannst Du den Zeitpunkt der Anschaffung, den Zeitpunkt der Veräußerung sowie die jeweiligen Werte eintragen.

Wenn Du einen konkreten Guide zur Steuererklärung suchst, wirf einen Blick in unseren Beitrag »Krypto-Steuererklärung: Transaktionen richtig eintragen«.


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Lohnen sich Airdrops in Deutschland?

In Deutschland stellt sich die Frage, ob Airdrops aus steuerlicher Perspektive eine lohnenswerte Anlage darstellen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Airdrops sich in steuerlicher Hinsicht nicht grundlegend vom herkömmlichen Handel mit Kryptowährungen unterscheiden. Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied, der beachtet werden muss:

Die Anschaffungskosten werden bei Airdrops unter Umständen auf Null gesetzt.

Es ist also ratsam, bei der Überlegung eines Verkaufs von Airdrop-Erträgen die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Auch wenn keine direkten Kosten für den Erhalt der Tokens anfallen, kann der spätere Verkauf steuerpflichtige Einkünfte generieren. Dieser Faktor sollte in die Entscheidung einfließen, wenn die Haltefrist nicht eingehalten werden soll.

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Ein prominentes Beispiel für einen Airdrop ist der UNI-Token, der im Jahr 2020 an bestehende Nutzer der dezentralen Börse ausgegeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Token einen Wert von 3,1 US-Dollar, was bedeutet, dass der Airdrop i.H.v 400 Token beim Erhalt einen Wert von 1240 US-Dollar hatte. Der Marktpreis gilt hierbei als Höhe der Anschaffungskosten pro Token. Personen, die die Token bis zum Allzeithoch gehalten haben, hätten deshalb einen Erlös von über 17.000 US-Dollar erzielen können. Abzüglich der Anschaffungskosten i.H.v. 1240 US-Dollar steht somit ein Gewinn von 15.760 US-Dollar zu Buche.

Risiken bei Airdrops

Airdrops, als attraktive Methode, kostenlose Kryptowährungen zu erhalten, bergen gewisse Risiken, insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Es ist wichtig, sich mit der Besteuerung vertraut zu machen, da bei der Veräußerung von Airdrop-Erträgen unter Umständen erhebliche Steuerbeträge anfallen können. Dies resultiert aus der Tatsache, dass die Anschaffungskosten unter Umständen bei null angesetzt werden, was die Steuerpflicht drastisch erhöhen kann.

Abgesehen von den steuerlichen Aspekten gibt es auch technische Risiken zu beachten.

Betrugsfälle sind in der Kryptowelt leider keine Seltenheit. Daher ist es von großer Bedeutung, sicherzustellen, dass der Airdrop von einer vertrauenswürdigen Quelle stammt. Des Weiteren ist die Liquidität der erhaltenen Tokens zu berücksichtigen. Oftmals werden diese auf dezentralen Börsen gehandelt, wo die Liquidität im Vergleich zu etablierten Plattformen niedriger sein kann.

Die präzise Dokumentation und Nutzung von Tools wie CoinTracking tragen zudem maßgeblich zur Nachvollziehbarkeit Deiner Krypto-Transaktionen bei. Dies ist unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Fazit zu Airdrops Steuern

Airdrops sind eine beliebte Methode, um Kryptowährungen zu erhalten. Dabei werden Tokens oder Kryptowährungen an eine große Anzahl von Wallets verteilt, meist als Marketingstrategie oder zur Belohnung der Gemeinschaft. Wenn eine Gegenleistung vorliegt, müssen Token mit ihrem Wert beim Erhalt versteuert werden. Werden sie verkauft, liegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG vor.

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Der Erhalt eines Airdrops wird als Anschaffungsvorgang betrachtet, und die Haltefrist von einem Jahr greift. Die eigentliche Steuerpflicht tritt daher erst beim Verkauf der Token innerhalb dieser Frist ein.

Die Anschaffungskosten von Airdrops liegen in aller Regel beim Marktpreis zum Zeitpunkt des Zuflusses. Gibt es keinen Marktpreis, liegen die Anschaffungskosten bei Null. Demnach könnte es also sein, dass die gesamten Erlöse aus einem Verkauf versteuert werden müssen. Dies erfolgt dann zum progressiven Einkommensteuersatz. Es ist deshalb wichtig, vor einem potenziellen Verkauf der Token die Steuerlast zu berechnen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Airdrops und Steuern

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Airdrops.

  • Wie funktioniert ein Airdrop?

    Ein Airdrop verteilt kostenlos Tokens an eine Vielzahl von Wallets. Das dient meist als Marketingstrategie, um Aufmerksamkeit für eine Kryptowährung zu generieren oder die Gemeinschaft zu belohnen.
  • Wie muss ich Airdrops versteuern?

    Airdrops werden steuerpflichtig bei Verkauf innerhalb eines Jahres. Sie gelten als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Anschaffungskosten von Airdrops sind null, was die Steuer beeinflusst.
  • Sind Airdrops steuerlich wie Geschenke?

    Ob ein Airdrop ein Geschenk ist, hängt davon ab, ob eine Gegenleistung vorliegt. Wenn ja, kann es kein Geschenk sein. Liegt keine Gegenleistung vor, ist es umgangssprachlich sicherlich ein Geschenk, aber es fällt nicht unbedingt Schenkungssteuer an.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.