💡 Krypto Haltefristen und Freibeträge: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden.
  • Dieser Freibetrag gilt nur beim Handel mit Krypto-Derivaten.
  • Für Gewinne aus dem Spot-Markt gibt es eine Freigrenze von 600 EUR. Für privates Staking, Mining und Co. gelten 256 EUR.
  • Nach einer Haltefrist von einem Jahr können Kryptowährungen steuerfrei veräußert werden.
  • Um Haltefristen und Freibeträge nutzen zu können, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Hier können Steuer-Tools helfen.
  • CoinTracking ist das beste Krypto-Steuer-Tool, um Steuerreports zu erstellen.

Freibeträge für Kryptowährungen

»Gibt es Freibeträge für Kryptowährungen?« - Ja, es gibt Freibeträge bei Kryptowährungen. Ein Freibetrag ist ein bestimmter Betrag, der von einem Einkommen oder Gewinn abgezogen wird, bevor Steuern berechnet werden. Er dient dazu, kleine Beträge von der Besteuerung auszunehmen.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der in Deutschland für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Er beträgt aktuell 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden.

Der Sparer-Pauschbetrag greift nur, wenn Du mit Krypto-Derivaten handelst. Der Grund dafür ist, dass Kryptowährungen am Spot-Markt als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Auf diese Einkunftsart gibt es den Sparer-Pauschbetrag nicht. Derivate hingegen gelten als Kapitaleinkünfte. Für sie gilt der Freibetrag also.

Auf unserer Webseite findest Du Informationen über die Versteuerung von Krypto Derivaten. Mit einem Klick auf den Link gelangst Du zu spezifischen Artikel:

Freigrenzen für Kryptowährungen

»Welche Freigrenzen gibt es bei Kryptowährungen?« - Eine Freigrenze bezeichnet einen festen Wert, bis zu dem bestimmte Einnahmen oder Gewinne steuerfrei bleiben. Sobald dieser Wert überschritten wird, unterliegen die Einnahmen oder Gewinne der Besteuerung. Nachfolgend findest Du Freigrenzen bei Kryptowährungen.

600 EUR Freigrenze bei Krypto-Gewinnen

Wer Kryptowährungen am Spot-Markt handelt, versteuert seine Gewinne und Verluste als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Gewinne bis zu 600 EUR sind steuerfrei. Sobald der Gewinn 600 Euro beträgt oder größer ist, muss der gesamte Betrag besteuert werden.

256 EUR Freigrenze bei Staking und Co.

Staking, Mining und Co. fallen nicht unter private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Stattdessen stellen sie sonstige Leistungen nach § 22 EStG dar. Hier gilt eine Freigrenze bis 256 EUR.

Haltefristen bei Kryptowährungen

»Welche Haltefristen gelten bei Kryptowährungen?« - Die Haltefrist bezeichnet den Zeitraum, für den eine bestimmte Anlage, wie beispielsweise eine Kryptowährung, gehalten werden muss, um steuerliche Vorteile zu erhalten. In Deutschland gibt es eine Haltefrist von einem Jahr bei Kryptowährungen.

Steuerliche Grundlage der Ein-Jahres-Regel

Die Ein-Jahres-Regel gilt für Kryptowährungen, weil diese als private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG versteuert werden.

Veräußerungsgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei.

Deshalb können Kryptowährungen auch steuerfrei verkauft werden.

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Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Haltefrist nur bei Veräußerungsgewinne greift, welche unter §23 EStG fallen. Steuer auf Staking, Lending, Mining und Co. sind davon nicht betroffen.

Die Haltefrist beginnt mit der Anschaffung und endet nach einem Jahr. Wichtig ist, dass es auf den Abschluss des Kaufvertrags ankommt, nicht wann man den Token erhalten hat. Das ist gerade bei ICOs relevant.

Hinweise zum Einhalten der Krypto Haltefrist

Da Kryptowährungen am Spot-Markt relativ liquide gehandelt werden können, stellen sie in den Augen vieler Investoren Währungen dar. Nach deutschem Steuergesetz ist dies jedoch nicht der Fall. Deshalb sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Tausch von Kryptowährungen: Wenn Du eine Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung tauschst, gilt dies dennoch als Veräußerungsgeschäft und sofortige Anschaffung der neuen Kryptowährung.
  • Kauf von Waren und Dienstleistungen: Auch der Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen stellt immer einen Verkauf dar.

Haltefrist bei Spenden, Erbschaft und Schenkung

Bei Spenden, Erbschaft und Schenkungen wird die Haltefrist fortgeführt, d.h. die Haltefrist beginnt nicht von vorne, sondern läuft weiter. Wenn die Kryptowährungen also vom vorherigen Eigentümer bereits ein Jahr gehalten wurden, können sie sofort steuerfrei verkauft werden.

Weitere Informationen zur Versteuerung von Krypto Geschenken und Spenden findest Du in unserem speziellen Artikel »Versteuerung von Krypto Geschenken und Spenden«.


Um Haltefristen und Freibeträge bestmöglich nutzen zu können, ist eine lückenlose Dokumentation deiner Transaktionen wichtig. Hier können Steuer-Tools wie CoinTracking helfen:

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Wir empfehlen CoinTracking aus eigener Erfahrung. Mehr Informationen findest Du in unserem CoinTracking Test.


Keine 10 Jahre Haltefrist bei Staking

»Gibt es eine 10 Jahre Haltefrist beim Staking?« - 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben. Bis dahin galt eine Haltefrist von 10 Jahren bei Kryptoaktivitäten wie Staking. Dieses ist seitdem jedoch aufgehoben.

Demnach gibt es keine 10 Jahre Haltefrist bei Staking.

Die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG. Dort wird die Generierung von Einkünften durch Wirtschaftsgüter erklärt. In der Pressemitteilung zum BMF-Schreiben stellt die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel jedoch klar:

“Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“

Fazit zu Krypto Haltefristen und Freibeträgen

Krypto-Investoren haben verschiedene Möglichkeiten über Freibeträge ihre Krypto-Steuer zu reduzieren. Der Sparer-Pauschbetrag für Krypto-Derivate beträgt 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare. Gewinne bis 600 EUR aus dem Spot-Markt sind steuerfrei, ebenso wie Einnahmen bis 256 EUR aus Staking und ähnlichen Aktivitäten.

Die Ein-Jahres-Regel ermöglicht steuerfreie Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen. Wichtig ist, dass die Haltefrist von einem Jahr nur für Veräußerungsgewinne gemäß §23 EStG gilt. Eine 10-jährige Haltefrist gibt es beim Staking nicht.

Weitere Tipps und Tricks zum Sparen bei der Krypto-Steuer findest Du in unserem Beitrag »Krypto-Steuern optimieren: 7 Tipps und Tricks«.

Häufige Fragen (FAQ) zu Krypto-Steuern und Haltefristen

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Haltefristen und Freibeträgen bei der Krypto-Steuer.

  • Welche Freigrenze gilt für Krypto-Gewinne?

    Gewinne bis 600 EUR aus dem Spot-Markt sind steuerfrei.
  • Gibt es eine Freigrenze für Staking und Mining?

    Ja, es gibt eine Freigrenze von 256 EUR.
  • Wie lange muss eine Kryptowährung gehalten werden, um steuerfrei zu sein?

    Eine Haltefrist von einem Jahr ist erforderlich.
  • Was ist der Sparer-Pauschbetrag bei Kryptowährungen?

    Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare in gemeinsamer Veranlagung. Er gilt nur beim Handel mit Krypto-Derivaten.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.