💡 Krypto-Haltefristen und Freibeträge: Das Wichtigste in Kürze

  • Für Gewinne aus dem Spot-Markt gibt es eine Freigrenze von 1.000 EUR. Für privates Staking, Mining und Co. gilt eine Freigrenze von 256 EUR pro Jahr.
  • Nach einer Haltefrist von einem Jahr können Kryptowährungen steuerfrei veräußert werden.
  • Bei Krypto-Derivaten gibt es keine Haltefrist, Gewinne sind immer steuerpflichtig. 
  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden, und gilt nur für Krypto-Derivate.
  • Um Haltefristen und Freibeträge nutzen zu können, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Hier können Steuer-Tools helfen.
  • CoinTracking ist das beste Krypto-Steuer-Tool, um Steuerreports zu erstellen.

Freibeträge für Kryptowährungen

»Gibt es Freibeträge für Kryptowährungen?« - Ja, es gibt Freibeträge bei Kryptowährungen, sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Ein Freibetrag ist ein bestimmter Betrag, der von einem Einkommen oder Gewinn abgezogen wird, bevor Steuern berechnet werden. Er dient dazu, kleine Beträge von der Besteuerung auszunehmen.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der in Deutschland für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Er beträgt aktuell 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden.

Der Sparer-Pauschbetrag greift nur, wenn Du mit Krypto-Derivaten handelst. Der Grund dafür ist, dass Kryptowährungen am Spot-Markt als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Auf diese Einkunftsart gibt es den Sparer-Pauschbetrag nicht. Derivate hingegen gelten als Kapitaleinkünfte. Für sie gilt der Freibetrag also.

Auf unserer Webseite findest Du Informationen über die Versteuerung von Krypto-Derivaten. Mit einem Klick auf den Link gelangst Du zu spezifischen Artikeln:

Freigrenzen für Kryptowährungen

»Welche Freigrenzen gibt es bei Kryptowährungen?« - Eine Freigrenze bezeichnet einen festen Wert, bis zu dem bestimmte Einnahmen oder Gewinne steuerfrei bleiben. Sobald dieser Wert überschritten wird, unterliegen die Einnahmen oder Gewinne der Besteuerung. Nachfolgend findest Du Freigrenzen bei Kryptowährungen.

1.000 EUR Freigrenze bei Krypto-Gewinnen

Wer Kryptowährungen am Spot-Markt handelt, versteuert seine Gewinne und Verluste als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Gewinne bis zu 1.000 EUR sind steuerfrei. Sobald der Gewinn pro Jahr 1.001 Euro beträgt oder größer ist, muss der gesamte Betrag besteuert werden.

256 EUR Freigrenze bei Staking und Co.

Staking, Mining und Co. fallen nicht unter private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Stattdessen stellen sie sonstige Leistungen nach § 22 EStG dar. Hier gilt eine Freigrenze bis 256 EUR pro Jahr.

Haltefristen bei Kryptowährungen

»Welche Haltefristen gelten bei Kryptowährungen?« - Die Haltefrist bezeichnet den Zeitraum, für den eine bestimmte Anlage, wie beispielsweise eine Kryptowährung, gehalten werden muss, um steuerliche Vorteile zu erhalten. In Deutschland gibt es eine Haltefrist von einem Jahr bei Kryptowährungen.

Steuerliche Grundlage der Ein-Jahres-Regel

Die Ein-Jahres-Regel gilt für Kryptowährungen, weil diese als private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG versteuert werden.

Veräußerungsgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei.

Deshalb können Kryptowährungen auch steuerfrei verkauft werden.

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Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Haltefrist nur bei Veräußerungsgewinnen greift, welche unter §23 EStG fallen. Steuern auf Staking, Lending, Mining und Co. sind davon nicht betroffen.

Die Haltefrist beginnt mit der Anschaffung und endet nach einem Jahr. Wichtig ist, dass es auf den Abschluss des Kaufvertrags ankommt, nicht darauf, wann man den Token erhalten hat. Das ist gerade bei ICOs relevant. Hier gilt der Zeitpunkt der Hingabe von Kryptowährungen als Anschaffungszeitpunkt, losgelöst davon, wann die Token des ICOs dem eigenen Wallet gutgeschrieben werden. 

Hinweise zum Einhalten der Krypto-Haltefrist

Da Kryptowährungen am Spot-Markt relativ liquide gehandelt werden können, stellen sie in den Augen vieler Investoren Währungen dar. Nach deutschem Steuergesetz ist dies jedoch nicht der Fall. Deshalb sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Tausch von Kryptowährungen: Wenn Du eine Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung tauschst, gilt dies dennoch als Veräußerungsgeschäft und sofortige Anschaffung der neuen Kryptowährung.
  • Kauf von Waren und Dienstleistungen: Auch der Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen stellt immer einen Verkauf der jeweiligen Kryptowährung dar, mit der bezahlt wird.

Haltefrist bei Spenden, Erbschaft und Schenkung

Bei Erbschaft und Schenkungen wird die Haltefrist fortgeführt, d. h., die Haltefrist beginnt nicht von vorn, sondern läuft weiter. Wenn die Kryptowährungen also vom vorherigen Eigentümer bereits ein Jahr gehalten wurden, können sie sofort steuerfrei verkauft werden.

Weitere Informationen zur Versteuerung von Krypto-Geschenken und -Spenden findest Du in unserem speziellen Artikel »Versteuerung von Krypto-Geschenken und -Spenden«.


Um Haltefristen und Freibeträge bestmöglich nutzen zu können, ist eine lückenlose Dokumentation Deiner Transaktionen wichtig. Hier können Steuer-Tools wie CoinTracking helfen:

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Keine 10 Jahre Haltefrist bei Staking

»Gibt es eine 10-Jahre-Haltefrist beim Staking?« Diese Frage beschäftige Krypto-Investoren lange. Erstmals im Jahr 2022 äußerte sich das Bundesministerium der Finanzen hierzu. Deren Ansicht nach, verlängert sich die Frist nicht auf 10 Jahre, sondern bleibt bei einem Jahr. Auch in der überarbeiteten Version des Schreibens vom 05. März 2025 hat sich diese Sichtweise nicht geändert. Krypto-Investoren können daher durchatmen.

Fazit zu Krypto-Haltefristen und Freibeträgen

Krypto-Investoren haben verschiedene Möglichkeiten, über Freibeträge ihre Krypto-Steuer zu reduzieren. Der Sparer-Pauschbetrag für Krypto-Derivate beträgt 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare. Gewinne bis 1.000 EUR aus dem Spot-Markt sind steuerfrei, ebenso wie Einnahmen bis 256 EUR aus Staking und ähnlichen Aktivitäten.

Die Ein-Jahres-Regel ermöglicht steuerfreie Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen. Wichtig ist, dass die Haltefrist von einem Jahr nur für Veräußerungsgewinne gemäß §23 EStG gilt.

Weitere Tipps und Tricks zum Sparen bei der Krypto-Steuer findest Du in unserem Beitrag »Krypto-Steuern optimieren: 7 Tipps und Tricks«.

Häufige Fragen (FAQ) zu Krypto-Steuern und Haltefristen

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Haltefristen und Freibeträgen bei der Krypto-Steuer.

  • Welche Freigrenze gilt für Krypto-Gewinne?

    Gewinne bis 1.000 EUR aus dem Spot-Markt sind steuerfrei.
  • Gibt es eine Freigrenze für Staking und Mining?

    Ja, es gibt eine Freigrenze von 256 EUR.
  • Wie lange muss eine Kryptowährung gehalten werden, um steuerfrei zu sein?

    Um eine Kryptowährung steuerfrei zu verkaufen, muss diese mindestens ein Jahr gehalten worden sein. Das bedeutet, dass die Kryptowährung nicht gegen eine andere Fiatwährung oder Kryptowährung getauscht wurde; der Transfer auf ein anderes Wallet stellt jedoch kein Problem dar.
  • Was ist der Sparer-Pauschbetrag bei Kryptowährungen?

    Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR für Singles und 2.000 EUR für verheiratete Paare in gemeinsamer Veranlagung. Er gilt nur beim Handel mit Krypto-Derivaten.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.