Am 20. April 2023 wurde die Markets in Crypto Assets (MiCA) Verordnung im EU-Parlament beschlossen. Durch die MiCa-Verordnung möchte die EU globaler Vorreiter in Bezug auf die Krypto-Regulierung werden.
All diese Fragen möchten wir in diesem Artikel beantworten. Wir geben Dir einen umfangreichen Einblick in die neue Krypto-Regulierung der Europäischen Union.
Die MiCA-Verordnung: Ein einheitlicher Rechtsrahmen für Krypto-Assets in der EU
Die MiCA-Verordnung markiert einen bahnbrechenden Schritt für die Regulierung des aufstrebenden Krypto-Sektors innerhalb der Europäischen Union. MiCa wird somit auch auf die Krypto-Regulierung in Deutschland einen großen Einfluss haben.
Nach langen und intensiven Verhandlungen wurde die Verordnung am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab dem 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU uneingeschränkt gelten.
Ein zentrales Element der MiCA-Verordnung ist die klare Definition des Begriffs „Kryptowert“. Damit werden alle digitalen Darstellungen von Werten oder Rechten erfasst, die mithilfe von Distributed Ledger Technology (DLT) oder ähnlichen Technologien elektronisch übertragen und gespeichert werden können.
Dieser umfassende Begriff beinhaltet bekannte Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sowie andere Arten von Krypto-Assets.
Das Hauptziel der MiCA besteht darin, den Anlegerschutz zu erhöhen, die Funktionsfähigkeit der Märkte zu gewährleisten und Rechtssicherheit für Innovationen im Bereich Distributed Ledger Technology zu schaffen.
Laut Experten könnte die MiCa-Verordnung auch ein Vorbild für die Krypto-Regulierung in den USA sein. In den USA herrscht derzeit nämlich noch große Uneinigkeit. Immerhin beschäftigen sich die Behörden bereits intensiv mit dem Thema. Über die Krypto-Regulierungen weltweit lässt sich das nicht über alle Länder sagen.
Anwendungsbereich der MiCA-Verordnung: Was wird geregelt?
Die MiCA-Verordnung gilt für alle natürlichen und juristischen Personen innerhalb der Europäischen Union, die Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten, zum Handel zulassen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen möchten.
Geltungsbereich | Erklärung |
---|---|
Ausgabe | Der erstmalige Verkauf oder das erstmalige Inverkehrbringen eines Kryptowerts durch einen Emittenten. Kann im Rahmen eines öffentlichen Angebots oder anderweitig erfolgen. |
Öffentliches Angebot | Jede Mitteilung, die ausreichend Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um eine Kaufentscheidung zu ermöglichen. |
Zulassung zum Handel | Der Kryptowert soll an einer Handelsplattform innerhalb der EU gelistet werden. Relevant auch, wenn der Emittent außerhalb der EU ansässig ist oder kein Angebot stattfindet. |
Dienstleistungen | Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch von Kryptowerten, Ausführung von Aufträgen, Beratung und Portfolioverwaltung. |
Ausnahmen vom Anwendungsbereich | Tätigkeiten, die von MiCA ausgenommen sind oder nicht in die Verordnung fallen. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen von MiCA nicht. |
Der Geltungsbereich der MiCa-Verordnung ist somit sehr umfassend. Auf die einzelnen Folgen für die Krypto-Branche gehen wir in den folgenden Abschnitten ein.
MiCA-Verordnung: Neue Standards für Krypto-Dienstleister in Europa
Die MiCA-Verordnung führt eine Klassifizierung von Unternehmen ein, die als „Cryptographic Asset Service Providers“ (CASP) bezeichnet werden. Unter diese Kategorie fallen Unternehmen, die verschiedene Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbieten, darunter die Verwahrung, den Börsenhandel oder den Verkauf digitaler Vermögenswerte.
Ein zentrales Element der MiCA-Verordnung ist die Verpflichtung für Krypto-Dienstleister, einen detaillierten Projektentwurf vorzulegen, der als „Whitepaper“ bezeichnet wird. Dieses Whitepaper muss vor einem öffentlichen Angebot eines Krypto-Assets bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eingereicht werden.
Dabei handelt es sich um eine für alle leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen über den Emittenten und den ausgegebenen Kryptowert. Dazu gehört auch, dass der Energieverbrauch offengelegt werden muss. Es enthält auch wichtige Details zu den damit verbundenen Rechten oder Pflichten sowie zur zugrunde liegenden Technologie.
In einigen Fällen kann es jedoch auch von der Börse ausgeführt werden. Die Vorschriften der MiCA-Verordnung werden somit ein strengeres und standardisiertes Vorgehen für die Erstellung von Whitepapers erfordern, um sicherzustellen, dass Investoren angemessen informiert sind und mögliche Risiken verstehen.
Regeln für Stablecoins durch MiCa
Die MiCA-Verordnung beinhaltet strenge Regeln für Stablecoins, die darauf abzielen, die Stabilität und Sicherheit dieser digitalen Vermögenswerte zu gewährleisten.
Stablecoins sind Kryptowerte, die durch einen Vermögenspool oder andere Sicherheiten unterstützt werden, um ihre Preisschwankungen zu minimieren. Um als Emittent eines Stablecoins in Europa tätig zu sein, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.
- Bildung eines Vermögenspools: Die Herausgeber von Stablecoins müssen einen Vermögenspool bilden, um die Stabilität ihres Tokens zu gewährleisten. Dieser Pool dient dazu, den Wert des Stablecoins an einen bestimmten Referenzwert, wie eine Fiat-Währung oder einen Rohstoff, zu binden.
- Getrennte und risikoarme Investition: Die in den Vermögenspool eingebrachten Mittel müssen getrennt und auf risikoarme Weise investiert werden, um das Verlustrisiko zu minimieren und die Rückzahlbarkeit des Stablecoins sicherzustellen.
- Erhöhte Eigenkapitalanforderungen: Für Emittenten von größeren Stablecoins gelten zusätzlich erhöhte Eigenkapitalanforderungen, um eine angemessene Kapitaldeckung sicherzustellen und das Risiko von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit zu reduzieren.
Die MiCA-Verordnung zielt darauf ab, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Stablecoins zu stärken und die potenziellen Risiken zu minimieren. Diese Regelung folgt wohl als Reaktion auf das Dilemma rund um den Stablecoin UST aus dem Terra-Ökosystem.
Differenzierte Kategorien von Kryptowerten nach MiCA
Die MiCA-Verordnung führt verschiedene Arten von Kryptowerten ein, um sie besser zu regeln. Hier sind die drei Haupttypen:
- Vermögenswertereferenzierter Token (Asset-Referenced Token): Das sind Kryptowerte, die ihren Wert durch Bezugnahme auf andere Werte, Rechte oder offizielle Währungen stabil halten. Zum Beispiel könnten sie auf Gold, Immobilien, Aktien oder sogar andere Kryptowährungen Bezug nehmen.
- E-Geld-Token (E-Money Token): Das sind Kryptowerte, deren Wertstabilität sich auf eine bestimmte offizielle Währung wie Euro oder US-Dollar bezieht.
- Utility-Token: Diese Art von Kryptowerten ermöglicht den Zugang zu bestimmten Waren oder Dienstleistungen, die von der Organisation, die den Token herausgibt, bereitgestellt werden. Manche dienen dazu, bereits existierende Waren oder Dienstleistungen zu nutzen, andere werden für die Finanzierung zukünftiger Projekte genutzt.
Jeder dieser Kryptowerte unterliegt bestimmten Regeln und Vorschriften, je nachdem, um welche Art von Kryptowert es sich handelt. Nicht jedes Krypto-Asset muss in eine dieser drei Kategorien fallen.
Der Digitale Euro: Ein möglicher Bestandteil der europäischen Krypto-Regulierung
Der Digitale Euro wirft als digitale Version der Euro-Währung Fragen auf, wie er in das gesamte MiCA-Framework integriert werden könnte.
Die Debatte um den Digitalen Euro illustriert die Entwicklung einer digitalen Währung in der EU und zeigt, wie die MiCA-Verordnung einen Einfluss auf die Zukunft der europäischen Krypto-Regulierung haben könnte.
Zeitpunkt des Inkrafttretens der MiCa-Verordnung
Die MiCA-Verordnung tritt vollständig am 30. Dezember 2024 in Kraft. Jedoch gelten die Bestimmungen für vermögenswertereferenzierte Tokens und E-Geld-Tokens bereits ab dem 30. Juni 2024. Das bedeutet, dass Unternehmen, die solche Tokens herausgeben möchten, dies bereits zu diesem früheren Zeitpunkt tun können.
Handelsplattformen müssen sicherstellen, dass bis zum 31. Dezember 2027 ein Whitepaper erstellt, der Aufsichtsbehörde übermittelt und veröffentlicht wird und auch aktuell gehalten wird, wenn sie ein bestimmtes Asset zum Handel anbieten wollen.
Transfer of Funds Regulation (TFR): Verfolgung von Krypto-Transaktionen
Um Geldwäsche zu verhindern, hat das EU-Parlament der Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation – TFR) zugestimmt, die auch für Kryptoanbieter gilt. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten genauso wie bei anderen Finanztransaktionen stets rückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können.
In Deutschland wurde diese „Travel Rule“ bereits im Oktober 2021 durch die Kryptowertetransferverordnung umgesetzt. Sie verpflichtet Dienstleister dazu, Informationen über den Transferierenden und den Empfänger während der gesamten Transaktionskette zu übermitteln.
Die Vorschriften zur Geldwäscheprävention erstrecken sich auch auf Transaktionen zwischen „hosted Wallets“ und „unhosted Wallets“. Wenn eine solche Transaktion einen Gegenwert von 1000 Euro überschreitet, muss der Inhaber der „unhosted Wallet“ identifiziert werden.
Sind MiCa-Verordnung und die TRF gut oder schlecht?
Zu diesem Thema gibt es natürlich verschiedene Meinungen. Auf der einen Seite schafft die MiCa-Verordnung regulatorische Sicherheit, welche viele Unternehmen und Investoren sicherlich begrüßen.
Auf der anderen Seite entstehen auch viele Pflichten für die Unternehmen, wodurch im internationalen Wettbewerb ein Nachteil entsteht. Falls die Anforderungen an die Unternehmen in der Praxis zu hoch sind, könnte dies dazu führen, dass Unternehmen auf die Sicherheit in Bezug auf Regularien verzichten und ihr Geschäft ins Ausland verlagern.
Ob mit der Transfer of Funds Regulation tatsächlich erfolgreich Geldwäsche bekämpft werden kann, ist ebenfalls fraglich. Möglicherweise führt diese Regulierung lediglich dazu, dass für Krypto-Dienstleister mehr Arbeit und Kosten entstehen. Welche Auswirkungen die MiCa-Verordnung und die TFR in der Zukunft haben wird, werden wir vermutlich erst im Jahr 2025 sehen, sobald die Vorschriften in Kraft treten.
Bitcoin2Go-Gründer Mirco Recksiek hat jedoch eine klare Meinung zu MiCa, welche er in dem folgenden kurzen Video kurz und knapp auf den Punkt bringt.
Öffentliche Meinungen zu MiCa
Stefan Berger ist Abgeordneter im EU-Parlament für die CDU. Er ist Berichtserstatter des EU-Parlaments für die MiCa-Verordnung. Das sagt Sefan Berger zu der MiCa-Verordnung:
„Die neuen Aufsichtsstrukturen werden ein Bollwerk gegen Lehman-Brothers-Momente wie bei der Kryptobörse FTX sein. Zusätzlich müssen Herausgeber von neuen Kryptoanlagen in Zukunft alle relevanten Informationen zum Energieverbrauch und zu den Umweltauswirkungen vorlegen. […] Diese Verordnung bringt einen klaren Wettbewerbsvorteil für die EU.
Ernest Urtasun ist ebenfalls Abgeordneter im EU-Parlament und Mitberichterstatter bei der MiCa-Verordnung. Er gehört zu der Fraktion Die Grünen. Das ist seine Meinung zu MiCa:
„Gegenwärtig werden illegale Krypto-Finanzströme schnell und mit hoher Wahrscheinlichkeit unentdeckt durch die Welt bewegt. Die Neufassung der Geldwäsche-Richtlinie wird die Anbieter von Kryptowerten verpflichten, kriminelle Krypto-Ströme aufzuspüren […]. Damit wird eine wichtige Lücke in unserem Anti-Geldwäsche-Rahmen geschlossen […].“
Fazit zur Krypto-Regulierung in Europa
Die europäische MiCA-Verordnung, auch bekannt als Markets in Crypto-Assets, schafft einen EU-Regulierungsrahmen für den Bereich der Kryptowerte. Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Märkte zu gewährleisten.
Die sogenannte „Travel Rule“, die bereits im traditionellen Finanzwesen existiert, wird ebenfalls auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu gewährleisten. Die MiCA-Verordnung wird voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft treten.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krypto-Regulierung in der EU durch MiCA
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur MiCa Krypto Regulierung.
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Was ist die MiCa-Regulierung?
Die MiCA-Regulierung, auch bekannt als Markets in Crypto-Assets, ist ein EU-weiter Rechtsrahmen für Kryptowerte. Sie zielt darauf ab, den Schutz von Anlegern zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Märkte sicherzustellen, indem sie Kryptowerte-Dienstleister und Emittenten von Kryptowerten reguliert und strengere Regeln für Stablecoins einführt. -
Welche Krypto-Assets werden durch MiCa nicht reguliert?
NFTs auch der gesamte DeFi-Sektor (Staking & Lending) findet in der MiCa-Verordnung keine Ansprache. Es ist wahrscheinlich, dass diese Bereiche ebenfalls in der Zukunft eindeutig von der EU reguliert werden. -
Wird durch MiCa Bitcoin Mining in der EU verboten?
Nein, diese umstrittene Klausel wurde von der EU abgelehnt. Ein Bitcoin-Mining Verbot wurde im Vorfeld zwar diskutiert, jedoch nicht in der MiCa-Verordnung aufgenommen.