💡 MiCa-Verordnung: Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist MiCA?
    MiCA ist die erste umfassende EU-Regulierung für Kryptowährungen, die Rechtsklarheit und einheitliche Standards für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten schafft.
  • Welche Bereiche deckt MiCA ab?
    MiCA umfasst Stablecoins, wie EMTs und ARTs, Dienstleistungen von Krypto-Anbietern, Transparenzpflichten für Token-Emittenten, Maßnahmen zur Verhinderung von Insiderhandel und Schutzmechanismen für Nutzer.
  • Welche Arten von Kryptowerten reguliert MiCA?
    MiCA kategorisiert Kryptowerte in E-Money Tokens (EMTs), Asset-referenced Tokens (ARTs) und andere Kryptowerte wie Utility-Tokens.
  • Was sind die Anforderungen für Self-hosted Wallets unter MiCA?
    Nutzer von Self-hosted Wallets – Wallets, die sie selbst kontrollieren, ohne dass ein Drittanbieter wie eine Börse beteiligt ist – müssen bei Transaktionen über 1.000 Euro an Hosted Wallets zusätzliche Nachweise erbringen.
  • Was ist die Transfer of Funds Regulation (ToFR)?
    Die ToFR schreibt vor, dass Anbieter bei Kryptotransaktionen die Identität von Absendern und Empfängern erfassen, Proof-of-Ownership für Self-hosted Wallets verlangen und verdächtige Transaktionen melden müssen.

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Was ist die MiCa-Verordnung?

MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und ist die erste umfassende Regulierung der Europäischen Union für Kryptowährungen und verwandte Dienstleistungen. Die Verordnung wurde entwickelt, um Rechtsklarheit und einheitliche Standards für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.

Erklärung von MiCa
MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und ist die erste umfassende EU-Regulierung für Kryptowährungen

Das Gesetz deckt unter anderem folgende Themen ab:

  • Stablecoins
    Strikte Regeln für Emittenten von sogenannten "Asset-referenced tokens" und "E-Money-Tokens".
  • Krypto-Dienstleister
    Vorschriften für Börsen, Wallet-Anbieter und andere Dienstleister.
  • Transparenzanforderungen
    Für neue Token-Emittenten und Whitepapers.
  • Marktmissbrauch
    Regeln, um Insiderhandel und Manipulation zu verhindern.

Zusätzlich schafft MiCA für Unternehmen einen klaren rechtlichen Rahmen, der es ihnen erleichtert, in der gesamten EU tätig zu werden. Mit einer einzigen Zulassung in einem EU-Mitgliedsstaat können Dienstleister europaweit agieren.

Nach langen und intensiven Verhandlungen wurde die Verordnung am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab dem 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU uneingeschränkt gelten.


Anwendungsbereiche der MiCa-Verordnung

Bevor wir tiefer in die Details der MiCA-Verordnung eintauchen, lohnt es sich, zunächst einen groben Überblick darüber zu bekommen, welche Bereiche der Kryptoindustrie von dieser Regulierung betroffen sind.

Die wichtigsten Anwendungsbereiche der MiCa-Verordnung
Die wichtigsten Anwendungsbereiche der MiCa-Verordnung

Kryptowerte

Kryptowerte sind digitale Vermögenswerte, die auf einer Blockchain oder einer ähnlichen Technologie basieren. MiCA gilt für alle Kryptowerte, die nicht bereits von bestehenden Finanzmarktgesetzen (wie MiFID II) abgedeckt sind. Dazu gehören:

  • Asset-referenced tokens (ARTs)
    Stablecoins, deren Wert an mehrere Vermögenswerte (wie Fiat-Währungen oder Rohstoffe) gekoppelt ist.
  • E-Money-Tokens (EMTs)
    Stablecoins, die nur an eine Fiat-Währung wie den Euro gebunden sind.
  • Andere Kryptowerte
    Alle Coins und Tokens, die als digitale Darstellungen eines Werts oder Rechts dienen und über DLT (Distributed Ledger Technology) übertragen werden können, z. B. Utility-Tokens.

Dienstleister für Krypto-Assets (CASPs)

Die Kryptoindustrie wäre ohne Dienstleister wie Krypto-Börsen oder Wallet-Anbieter nicht denkbar. MiCA regelt Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbieten, wie:

  • Krypto-Börsen (z. B. Handel und Tausch von Kryptos).
  • Wallet-Anbieter (Verwahrung und Schutz von Krypto-Assets).
  • Emittenten neuer Token (z. B. Initial Coin Offerings – ICOs).
  • Beratungs- oder Vermittlungsdienste für Kryptoinvestitionen.

Spezifische Aktivitäten und Prozesse

MiCA reguliert auch, wie Kryptowerte in Umlauf gebracht und gehandelt werden dürfen. Dazu gehören klare Regeln für den Marktzugang, wie beispielsweise die Registrierungspflicht für Unternehmen oder die Veröffentlichung von Token-Whitepapers.

  • Markteintritt
    Regeln für Emittenten und Dienstleister, z. B. Registrierung und Genehmigung.
  • Informationspflichten
    Veröffentlichung von Whitepapers für neue Kryptowerte.
  • Marktintegrität
    Maßnahmen gegen Insiderhandel, Marktmanipulation und Betrug.
  • Risikomanagement
    Anforderungen an Kapitalreserven und Liquidität für Stablecoin-Emittenten.

Nachdem wir uns nun einen groben Überblick über die Anwendungsbereiche von MiCA verschafft haben, wollen wir uns im nächsten Schritt die konkreten Regelungen genauer ansehen. Dabei schauen wir uns an, wie Krypto-Dienstleister von MiCA betroffen sind, welche neuen Anforderungen für Stablecoins gelten und was die Verordnung für dich als Endverbraucher bedeutet.


MiCa-Regelungen für Krypto-Dienstleister (CASPs)

Die Abkürzung CASP steht für Crypto Asset Service Provider, also Anbieter von Dienstleistungen rund um Kryptowährungen. Die Einführung dieser Klassifizierung hat zur Folge, dass diese Dienstleister einer Reihe neuer Auflagen und Pflichten unterliegen. Dazu gehören Unternehmen wie Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter, Token-Emittenten und Verwahrungsdienstleister.

Die wichtigsten MiCa-Vorschriften für CASPs
Die wichtigsten MiCa-Vorschriften für CASPs
  • Registrierung und Lizenzierung
    Alle CASPs müssen sich bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde registrieren lassen. Mit einer einzigen Zulassung können sie in der gesamten EU tätig sein ("Passporting").
  • Sicherheitsanforderungen
    Anbieter müssen gewährleisten, dass Kundengelder und Kryptowerte sicher aufbewahrt werden, z. B. durch die Nutzung separater Konten. Es gibt neue Standards zur Cybersicherheit, um Hackerangriffe und Betrug zu verhindern.
  • Transparenzpflichten
    CASPs müssen klare Informationen über Gebühren, Risiken und Produkte bereitstellen. Insbesondere bei neuen Token (z. B. über ein ICO) müssen ausführliche Whitepapers veröffentlicht werden, die alle Risiken und Funktionen des Projekts erklären.
  • Kapitalanforderungen
    Unternehmen müssen eine Mindestkapitalausstattung vorweisen, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass CASPs Verluste oder Rückerstattungen an Kunden stemmen können.

👉🏻 Kurz gesagt: Jede Firma, die in irgendeiner Weise mit dem Handel, der Verwahrung, der Beratung oder der Ausgabe von Kryptos zu tun hat, wird von MiCA erfasst. Die MiCA-Verordnung bringt strenge Anforderungen mit sich, um Transparenz, Sicherheit und Vertrauen im Markt zu schaffen.

Kategorisierung von Kryptowerten durch MiCa

Die Kryptomärkte sind rasant gewachsen, und mit ihnen auch die Vielfalt der Kryptowährungen – von Stablecoins über Utility-Tokens bis hin zu spekulativen Vermögenswerten. MiCA führt eine klare Unterteilung ein, um den Kryptomarkt transparenter und regulierbarer zu machen. So weiß jeder Akteur genau, welche Vorgaben für welche Art von Kryptowert gelten.

Die Kategorisierung von Kryptowerten nach dem neuen MiCa-Gesetz
Die Kategorisierung von Kryptowerten nach dem neuen MiCa-Gesetz
  • E-Money Tokens (EMTs)
    Hierbei handelt es sich um Stablecoins, die direkt an eine einzelne Fiat-Währung gekoppelt sind, z. B. den Euro oder den US-Dollar. Beispiel: Ein Stablecoin wie USDC oder ein Euro-Token.
  • Asset-referenced Tokens (ARTs)
    Das sind Stablecoins, deren Wert an einen Korb von Vermögenswerten gebunden ist, z. B. eine Kombination aus Fiat-Währungen, Rohstoffen oder anderen Kryptowährungen. Beispiel: Ein Stablecoin, der an den Euro und Gold gekoppelt ist.
  • Andere Kryptowerte
    Diese Kategorie umfasst alles, was weder ein ART noch ein EMT ist, z. B. Utility-Tokens oder Kryptowährungen wie Ethereum. Für diese Werte schreibt MiCA vor, dass bei ihrer Ausgabe ein Whitepaper veröffentlicht wird, das klar und vollständig über Funktionen, Risiken und Einsatzmöglichkeiten informiert.

Unter MiCA gelten für jede Kategorie von Kryptowerten spezifische Vorschriften, die deren Risiken und Marktbedeutung berücksichtigen. Stablecoins wie ARTs und EMTs unterliegen strengen Kapital- und Liquiditätsanforderungen, einer Lizenzierungspflicht und klaren Rückzahlungsrechten. Andere Kryptowerte, wie Utility-Tokens oder Kryptowährungen, erfordern vor allem die Veröffentlichung eines Whitepapers, das Transparenz schafft, unterliegen jedoch weniger strikten Vorgaben.

MiCa-Regelungen für Stablecoins

Stablecoins spielen eine zentrale Rolle im Kryptomarkt, da sie die Stabilität traditioneller Währungen mit den Vorteilen digitaler Assets verbinden. Das MiCa-Gesetz betrifft sowohl Emittenten als auch Nutzer und führt zu spürbaren Veränderungen im Umgang mit Stablecoins.

MiCa-Regulierung von Stablecoins
MiCa-Regulierung von Stablecoins
  • Liquiditätsreserven
    Emittenten von Stablecoins müssen sicherstellen, dass ihre Tokens vollständig durch entsprechende Reserven gedeckt sind. Für E-Geld-Token (EMTs) verlangt MiCA, dass mindestens 60 % der Cash-Reserven auf EU-Konten gehalten werden.
  • Tägliches Transaktionsvolumen
    Stablecoins, die nicht in Euro denominiert sind, unterliegen einer täglichen Transaktionsobergrenze von 200 Millionen Euro oder 1 Million Transaktionen. Diese Beschränkung soll die finanzielle Souveränität der EU sichern.
  • Deckungspflicht
    Stablecoins müssen vollständig durch entsprechende Reserven gedeckt sein, um ihre Stabilität zu sichern.
  • Whitepaper-Veröffentlichung
    Emittenten müssen detaillierte Whitepapers bereitstellen, die Informationen über den Token, die zugrunde liegenden Reserven und potenzielle Risiken enthalten.
  • Regelmäßige Berichte
    Es besteht die Pflicht zur regelmäßigen Offenlegung der Reservebestände und zur Durchführung von Prüfungen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern.
  • Erwerb einer MiCA-Lizenz
    Emittenten müssen eine Lizenz von den zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaates erhalten, um ihre Stablecoins innerhalb der EU anbieten zu dürfen.

Die beiden größten Stablecoins, USDC und USDT, stehen im Fokus der neuen MiCA-Verordnung der Europäischen Union. USDC, herausgegeben von Circle, hat die erforderlichen Genehmigungen erhalten, um als MiCA-konformer E-Geld-Token (EMT) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu operieren. Mit der Einführung von EURC bietet Circle zudem eine robuste Lösung für Nutzer in der EU. USDT, herausgegeben von Tether, erfüllt derzeit nicht alle MiCA-Anforderungen.

Börsen wie Coinbase und Binance haben angekündigt, Stablecoins, die den MiCA-Anforderungen nicht entsprechen, aus ihrem Angebot zu entfernen. Nutzer werden aufgefordert, ihre Bestände in konforme Alternativen umzuwandeln.

👉🏻 Dennoch wichtig: Die Nutzung von Stablecoins, die nicht den MiCA-Regeln entsprechen, ist für Nutzer nicht per se illegal. Allerdings gibt es Einschränkungen, die indirekt die Nutzung solcher Stablecoins erschweren oder unattraktiv machen.

Relevant sind in diesem Kontext auch die Themen Digitaler Euro und CBDC.

Die Transfer of Funds Regulation (ToFR)

Die Transfer of Funds Regulation (ToFR), auch bekannt als Travel Rule, ist eine EU-Regelung, die ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft tritt. Die ToFR erweitert bestehende Regelungen für Fiat-Transfers auf Kryptowährungen. Ziel ist es, Kryptowertetransfers transparenter zu machen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen.

Die Transfer of Funds Regulation, auch bekannt als Travel Rule
Die Transfer of Funds Regulation, auch bekannt als Travel Rule

In Deutschland wurde diese „Travel Rule“ bereits im Oktober 2021 durch die Kryptowertetransferverordnung umgesetzt. Sie verpflichtet Dienstleister dazu, Informationen über den Transferierenden und den Empfänger während der gesamten Transaktionskette zu übermitteln. Mehr zur Gesetzeslage in Deutschland findest Du übrigens unter Krypto-Regulierung in Deutschland.

Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, CASP) sind verpflichtet, detaillierte Informationen zu Absendern und Empfängern von Kryptotransaktionen zu sammeln, zu speichern und zu übermitteln. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Identifikation von Absender und Empfänger
    Krypto-Dienstleister müssen bei jeder Transaktion die Identität der beteiligten Personen überprüfen. Dazu gehören persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Bei Self-hosted Wallets (Wallets, die nur vom Eigentümer kontrolliert werden) müssen zusätzliche Maßnahmen wie ein Proof-of-Ownership (Eigentumsnachweis) durchgeführt werden.
  • Reporting-Pflichten
    Auffällige oder ungewöhnlich hohe Beträge müssen von den Krypto-Dienstleistern den zuständigen Behörden gemeldet werden. Aggregierte Transaktionen, die in kurzer Zeit über 1.000 Euro hinausgehen, fallen ebenfalls unter diese Berichtspflicht.
  • Proof-of-Ownership
    Bei Transaktionen über 1.000 Euro, die mit Self-hosted Wallets getätigt werden, müssen Nutzer beweisen, dass sie die Eigentümer dieser Wallets sind. Dies geschieht durch Mikrotransaktionen (z. B. Satoshi-Test), die als Nachweis dienen.
  • Datenspeicherung
    Die gesammelten Informationen müssen sicher gespeichert werden, um bei Verdachtsfällen nachvollziehbare Beweise liefern zu können. Diese Daten müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, je nach den geltenden nationalen Vorschriften.
  • Auswirkungen auf Self-hosted Wallets
    Nutzer solcher Wallets müssen zusätzliche Schritte unternehmen, wie die jährliche Verifizierung ihrer Wallets. Transfers von oder zu diesen Wallets könnten länger dauern und zusätzliche Gebühren verursachen.

👉🏻 Kurz und knapp: Im Klartext bedeutet dies, dass bei Transaktionen von oder zu Krypto-Börsen die Identität der beteiligten Personen festgestellt werden muss, sobald die Transaktion einen Wert von 1.000 Euro überschreitet. Dies betrifft jedoch nicht Transaktionen zwischen zwei Self-hosted Wallets, da diese nicht direkt von der Regelung erfasst werden. Die Nachweispflichten greifen nur dann, wenn eine regulierte Plattform wie eine Börse oder ein anderer Dienstleister in die Transaktion involviert ist.

Die Nutzung von Self-hosted Wallets bleibt möglich, erfordert aber künftig mehr Aufwand und Dokumentation, um den neuen EU-Vorschriften zu entsprechen. Die Bearbeitung von Einzahlungen und Nachweisen könnte länger dauern, besonders bei stark ausgelasteten Dienstleistern. Wenn du von deiner Self-hosted Wallet Kryptowährungen an eine Börse schickst, um sie zu verkaufen, läuft der Prozess künftig so ab:

  1. Transfer an die Börse
    Du sendest den gewünschten Betrag an die Börse und gibst die erforderlichen Informationen an (z. B. Proof-of-Ownership).
  2. Prüfung durch die Börse
    Die Börse prüft deine Identität sowie die Eigentümerschaft der Wallet.
    Möglicherweise dauert die Gutschrift länger als gewohnt, besonders bei erstmaligem Nachweis.
  3. Verkauf und Auszahlung
    Sobald die Kryptos auf der Börse verfügbar sind, kannst du sie verkaufen. Die Auszahlung in Fiat-Währung erfolgt wie gewohnt, es gibt hier keine zusätzlichen ToFR-spezifischen Anforderungen.

👉🏻 Unser Tipp: Kümmere dich frühzeitig um die Verifizierung deiner Self-hosted Wallet, insbesondere wenn du größere Beträge übertragen möchtest. Indem du den Proof-of-Ownership und die Identitätsprüfung vorab erledigst, kannst du Verzögerungen vermeiden

Chancen und Risiken von MiCa

Die Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung bringt sowohl Chancen als auch Risiken für die Kryptobranche in Europa mit sich. Während MiCA für Unternehmen und Investoren dringend benötigte rechtliche Klarheit schafft, gibt es auch Kritik.

Chancen von MiCA
  • Klare Regulierung schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren
  • Förderung von Innovation durch klare Rahmenbedingungen
  • Harmonisierung des europäischen Kryptomarkts
  • Erhöhter Verbraucherschutz durch Transparenz- und Sicherheitsanforderungen
  • Verbessertes Vertrauen in den Markt – attraktiv für institutionelle Investoren
Risiken von MiCA
  • Hohe Compliance-Kosten können kleinere Unternehmen benachteiligen
  • Einschränkung der Innovation durch strikte Vorgaben
  • Potentielle Abwanderung von Start-ups in weniger regulierte Märkte
  • Nicht alle Bereiche wie DeFi und NFTs sind abgedeckt
  • Gefahr der Überregulierung und Wettbewerbsnachteile für die EU

Unsere Bewertung der MiCa-Verordnung

Die Einführung von MiCA ist zweifellos ein Meilenstein für die europäische Krypto-Branche. Endlich gibt es einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen, der Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren schafft. Das ist eine enorme Verbesserung im Vergleich zur Krypto-Regulierung in den USA, wo das Fehlen klarer Vorschriften zu wilden Auseinandersetzungen zwischen privaten Unternehmen und Behörden wie der SEC führt. MiCA bietet hier eine stabile Grundlage, auf der Unternehmen planen und skalieren können, ohne ständig rechtliche Unsicherheiten fürchten zu müssen.

Doch die Kehrseite darf nicht ignoriert werden. Besonders Privatpersonen spüren die Auswirkungen, etwa durch die Travel Rule, die Self-hosted Wallets betrifft und den Aufwand für einfache Transaktionen erhöht. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die strengen Compliance-Anforderungen für kleinere Unternehmen und Startups zu einer erheblichen Belastung werden. In einigen Fällen könnte dies dazu führen, dass innovative Projekte Europa den Rücken kehren und sich weniger regulierten Märkten zuwenden.

Wie so oft im Leben ist es nicht alles schwarz oder weiß. MiCA bringt zweifellos viele positive Aspekte mit sich, die Europa gegenüber Ländern wie den USA einen klaren Vorteil verschaffen. Die Herausforderung wird darin liegen, die richtige Balance zu finden, um einerseits Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten und andererseits genug Freiraum zu lassen, damit Europa ein Motor für Krypto-Innovationen werden kann.

Häufige Fragen rund um die MiCa-Verordnung

  • Welche Kryptowerte regelt MiCA?

    MiCA deckt drei Hauptkategorien ab: E-Money Tokens (EMTs), die an eine Fiat-Währung gekoppelt sind, Asset-referenced Tokens (ARTs), die durch einen Korb von Vermögenswerten gedeckt sind, und andere Kryptowerte wie Utility-Tokens. Diese klare Kategorisierung ermöglicht eine gezielte Regulierung, angepasst an die spezifischen Risiken jeder Kategorie.

  • Wie wirkt sich MiCA auf Self-hosted Wallets aus?

    Die Nutzung von Self-hosted Wallets bleibt erlaubt, erfordert aber zusätzlichen Aufwand wie die jährliche Verifizierung der Wallet-Eigentümerschaft bei Transaktionen über 1.000 Euro an Hosted Wallets. Dieser Nachweis erfolgt oft durch eine Mikrotransaktion. Nutzer sollten sich auf längere Bearbeitungszeiten und zusätzliche Gebühren einstellen.

  • Ist MiCA gut oder schlecht für Krypto?

    MiCA bringt klare Regeln und stärkt das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren, was den Markt stabiler und sicherer macht. Unternehmen profitieren von einheitlichen Standards in der EU. Allerdings könnten hohe Kosten und strenge Auflagen kleinere Unternehmen belasten und Innovationen hemmen. Es hängt davon ab, ob die Balance zwischen Regulierung und Flexibilität gelingt.

  • Wird durch MiCa Bitcoin Mining in der EU verboten?

    Nein, diese umstrittene Klausel wurde von der EU abgelehnt. Ein Bitcoin-Mining Verbot wurde im Vorfeld zwar diskutiert, jedoch nicht in die MiCa-Verordnung aufgenommen.

  • Welche Krypto-Assets werden durch MiCa nicht reguliert?

    NFTs auch der gesamte DeFi-Sektor (Staking & Lending) findet in der MiCa-Verordnung keine Ansprache. Es ist dennoch wahrscheinlich, dass diese Bereiche ebenfalls in der Zukunft eindeutig von der EU reguliert werden.