Seit einigen Monaten ist im Rahmen der Geldtransferverordnung ein praktisches Verbot von Non Custodial Wallets in der EU im Gespräch. Nun gibt es Neuigkeiten. Ist der Vorschlag inzwischen bereits abgelehnt?

EU ändert Meinung zu Krypto-Wallet-Verbot

Nachdem die internationale Organisation FATF 2019 neue Standards zur Überwachung von Kryptowährungen erlassen hatte, bemühen sich Gesetzgebungen zunehmend um eine Umsetzung. Auch in der EU erlässt man mit der Geldtransferverordnung TFR möglicherweise schon bald eine eigene Variante.

Im März hatte die Europäische Union für Schlagzeilen gesorgt. Zwar ist sie nur eine von vielen Instanzen, die ein Gesetz auf Basis der FATF Travel Rule erlässt, die Forderung nach besonders strengen Maßnahmen erzeugte jedoch einiges Aufsehen.

EU überwacht Krypto: Folgt ein Verbot von non-custodial Wallets?
Die überaus strenge Travel Rule wird schon bald zum Standard in der Kryptobranche. Der EU genügt diese Regel jedoch nicht. Mit der TFR verbietet sie praktisch sogar non-custodial Wallets.

Die Idee: Non Custodial Wallets wollte man durch eine Identifizierung vollkommen deanonymisieren. Aufgrund der Unmachbarkeit war ein praktisches Verbot der selbstverwalteten Wallets denkbar – jedenfalls insofern, als Kryptodienstleister diese von Transaktionen möglicherweise ausgeschlossen hätten.

All das ist nun jedoch kein Teil der Diskussionen mehr. Wie das EU-Parlament in einer Pressemitteilung darlegt, kamen die EU-Politiker zu einem neuen Konsens.

Dieser besagt, dass die vollständige Identifizierung der Non Custodial Wallets nicht länger Gegenstand des Gesetzes ist. Ein praktisches Verbot ist damit hinfällig.

P2P-Handel bleibt von TFR unberührt

Immer wieder dient der P2P-Kryptohandel als Ausweg von restriktiven Gesetzen. Besonders beliebt ist dieser in Ländern, in denen laut Gesetz ein Verbot besteht. Nigerianer erwerben Bitcoin und Co. üblicherweise über den P2P-Handel.

In Nigeria ist der Handel mit Kryptowährungen offiziell verboten und Staatsbürgern der Zugang zu großen zentralisierten Krypto-Börsen wie Binance damit verwehrt.

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Auch in der EU könnte die Nutzung von P2P-Börsen populärer werden. Die Transfer of Funds Regulation sieht lediglich vor, Transaktionen zwischen Kryptodienstleistern und Nutzern zu reglementieren.

Transfers einzelner Nutzer untereinander sind von dem Gesetz auch offiziell nicht betroffen. Nutzer, die einen größeren Wert auf die eigene Privatsphäre legen, können beim Handel mit anderen Nutzern ihre Anonymität bewahren.

Welche Überwachung plant die TFR?

Der Überwachung von Non Custodial Wallets schwört die EU jedoch nicht vollständig ab. In der Erklärung heißt es:

Wenn ein Kunde mehr als 1.000 Euro an seine eigene Non Custodial Wallet sendet oder von ihr empfängt, muss der Kryptodienstleister überprüfen, ob diese Wallet tatsächlich diesem Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird.

Demnach ist eine Identifizierung also erst dann erforderlich, wenn die Transaktion einen Betrag von 1.000 Euro oder mehr umfasst. Unklar ist allerdings, auf welche Weise der verantwortliche Dienstleister den Eigentümer der Wallet verifiziert.

Patrick Hansen geht davon aus, dass die Verifikation ganz simpel über ein Dialogfenster erfolgt. Nötig ist in einem solchen Fall jedoch die wahrheitsgetreue Antwort des Nutzers. Eine gesicherte Bestätigung liegt dann also nicht vor.

Krypto-Transaktionen jeglicher Summe werden aufgezeichnet

In traditionellen Finanzsystemen existiert die Travel Rule bereits seit vielen Jahren. Dort werden AML-Regeln ab einem Betrag von 1.000 Euro wirksam. Im Krypto-Sektor ist diese Maßnahme in der EU wegen der TFR noch strikter.

Die TFR verpflichtet Kryptodienstleister zur Aufzeichnung jeglicher Transaktionen. Selbst beim Versenden geringer Centbeträge erfolgt also eine haargenaue Überwachung.

Natürlich betrifft diese Regel aber nur Custodial Wallets – also solche Krypto-Konten, die beispielsweise auf Krypto-Börsen zu finden sind. Sowohl der Sender als auch der Empfänger eines solchen Transfers wird identifiziert.

Bei den Verhandlungen diskutierten die Abgeordneten über eine mögliche Freimenge, die man letztlich mit dem Verweis auf die Volatilität des Kryptomarktes ablehnte.

Außerdem sei es durch Kryptowährungen viel zu einfach möglich, eine große Summe in kleinere Beträge aufzuteilen, um einer Identifizierung zu umgehen.

Die TFR tritt zusammen mit der Verordnung MiCa in Kraft. Die Gültigkeit setzt 18 Monate nach Verabschiedung der Gesetze ein. Anschließend hat die EU-Kommission 18 weitere Monate Zeit, um Veränderungen vorzunehmen.

Heute Nachmittag finden die finalen Verhandlungen zur MiCa-Verordnung statt.

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