Die Krypto-Börse Coinbase aktualisiert ihre Nutzungsbedingungen und fügt dabei eine kritische Passage hinzu. Nutzer verlieren im Fall eines Bankrotts womöglich alle auf der Plattform hinterlegten Kryptowährungen durch eine Beschlagnahme. Schon vor Monaten wurden ähnliche Gefahren offenkundig.

Coinbase behandelt Nutzer als Kreditgeber

Durch den Krypto-Crash der vergangenen Tage rückte eine Meldung der Krypto-Börse Coinbase in den Hintergrund. Viele Nutzer, die sie trotzdem bemerkten, machten ihrem Ärger Luft.

Doch was war geschehen? Coinbase veröffentlichte einen Quartalsbericht, in dem das Unternehmen einige Nutzungsbedingungen veränderte. So heißt es nun:

Da verwahrte Kryptowährungen als Eigentum der Konkursmasse im Falle eines Bankrotts betrachtet werden können, könnten diese als Gegenstand eines Konkursverfahrens dienen. Kunden könnten wir als Kreditgeber behandeln.

Sollte Coinbase in finanzielle Schwierigkeiten kommen, werden die auf der Börse befindlichen Kryptowährungen also eventuell beschlagnahmt. Besonders bedrohlich wird diese Aussage bei einem Blick auf das Ausmaß.

Am 31. März dieses Jahres verwahrte Coinbase ganze 256 Milliarden US-Dollar auf der Plattform, sowohl in Fiatgeld, als auch in Kryptowährungen. Mitgründer und Geschäftsführer des Unternehmens, Brian Armstrong, verteidigt sich auf Twitter.

Es gibt Debatten über die Bekanntgabe in unserem Quartalsbericht, wie wir Kryptos halten. Eure Anlagen sind sicher, wie sie es immer waren.

SEC fordert mehr Transparenz von Krypto-Börsen

Grund für die Veränderung war eine Forderung der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC. In der Bestimmung mit dem Namen SAB 121 fordert die SEC genauere Informationen über die Risiken, denen Anleger unterliegen.

Tatsächlich, so sagt Armstrong, hätte man derartige Maßnahmen auch vorgenommen, als sie noch nicht öffentlich waren. Insofern sei diese Geschäftspraktik nichts Neues.

Es hätte schon vorher öffentlich sein sollen. Ich entschuldige mich dafür.

Ob ein solches Vorgehen am Ende wirklich gesetzliche Legitimation hätte, ist auch Armstrong nicht klar.

Diese Bekanntgabe macht Sinn. (...) Es ist möglich, aber unwahrscheinlich, dass ein Gericht die Kryptowährungen der Kunden während eines Bankrotts als Teil des Unternehmens einstuft.

Armstrong wolle aus diesem Fehler lernen und in Zukunft für mehr Transparenz sorgen, auch wenn es gesetzlich nicht erforderlich ist. Kunden sollen keine Sorge haben, da die Gefahr eines Bankrotts aktuell nicht bestehe.

Coinbase befürchtet sinkende Attraktivität

Warum Coinbase die Möglichkeit dieser Maßnahme bisher nicht öffentlich bekannt gab, lässt sich wahrscheinlich ebenfalls in dem Quartalsbericht finden. Direkt unter der kritischen Passage heißt es:

Dies könnte dazu führen, dass Kunden unsere Verwahrungsdienste als riskanter und weniger attraktiv empfinden, sodass es uns nicht gelingt, unseren Kundenstamm zu vergrößern.

Außerdem könne sich dadurch die

Verringerung der Nutzung unserer Dienste und Produkte negativ auf unser Geschäft auswirken.

Während man diesem Risiko als Halter von Kryptowährungen ganz einfach entgehen kann, ist ein ähnlicher Schritt für Trader nicht möglich. Sie müssen ihre Handelspositionen auf Krypto-Börsen eröffnen und sind dadurch je nach Strategie auch dazu gezwungen, ihre Kryptowährungen über längere Zeit auf der Börse zu belassen.

Krypto-Börsen sind das kritischste Element des Marktes

Als Tor zwischen neuer und klassischer Finanz sind Krypto-Börsen ein mächtiges Instrument. Die Behörden nehmen strenge Überwachungen der Dienste vor. Auch das kann eine Gefahr darstellen.

Kraken-Geschäftsführer Jesse Powell warnte im Februar vor Pfändungen einzelner Nutzer auf Krypto-Börsen. Damals beschlagnahmte die kanadische Regierung Kryptos infolge der Proteste gegen Corona-Maßnahmen.

Brian Armstrong gerät besonders in die Kritik. Als Urgestein der Krypto-Szene seien solche Bekanntgaben inakzeptabel, so der Tenor. Armstrong suchte 2012 auf Hacker News nach einem Mitgründer für den Coinbase-Vorgänger Bitbank.

Coinbase ist heute eine der ältesten noch aktiven Krypto-Börsen. Armstrong erwähnte, dass mit der Coinbase Wallet auch ein Dienst zur Eigenverwahrung von Kryptos besteht. Eine Beschlagnahme ist ohne Weiteres dann nicht möglich.

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