💡 Krypto-Steuer: Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Handel mit Kryptowährungen und weiteren Aktivitäten wie Staking fällt eine Krypto-Steuer an.
  • Kryptowährungen sind virtuelle Währungen und gelten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als »andere Wirtschaftsgüter«.
  • Einschlägige Steuergesetze sind für den Handel mit Kryptowerten (Trading) so gut wie immer § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft).
  • Außerhalb des privaten Bereichs können jedoch auch gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) vorliegen.
  • Beim Staking unterscheidet das BMF zwischen Proof-of-Stake und anderen Konsensmechanismen. Ersteres soll gewerblich sein.
  • Beim Krypto-Mining ist grundsätzlich von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Die Ausnahme bildet Cloud-Mining.
  • Für den Handel mit Kryptoderivaten ist § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) relevant.
  • Staking Einnahmen ab einem Betrag von 256 Euro sind steuerpflichtig. Es gibt keine erweiterte 10-jährige Haltefrist. Entscheidend ist der Tag des Zuflusses.
  • Beim privaten Handel mit NFTs ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG anzunehmen.
  • Eine lückenlose Dokumentation der Transaktionen ist für die Krypto-Steuer unabdingbar und hilft bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt.
  • Krypto-Steuer-Tools können bei der Dokumentation helfen und automatisch rechtssichere Steuerreports erstellen.
  • CoinTracking ist das beste Krypto-Steuer-Tool.

Erfahre in unserem Video alles, was Du zum Thema Krypto-Steuern wissen musst.

Kryptowährung und Steuer: BMF-Schreiben und Auswirkungen auf Krypto-Steuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu diversen steuerrechtlichen Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen eines Schreibens vom 10. Mai 2022 geäußert.

Dadurch sollen viele der bestehenden Unklarheiten bezüglich der Krypto-Steuer beseitigt werden.

Das BMF-Schreiben bindet alle Finanzbehörden über die Besteuerung von Kryptowerten einheitlich zu entscheiden. Kryptoinvestoren können sich daherauf die Ausführungen im BMF-Schreiben berufen.

Wichtig ist, dass ein BMF-Schreiben aber nur die Finanzämter zu einem einheitlichen Handeln verpflichtet. Das heißt, es besteht keine Verpflichtung der Finanzgerichte, dem BMF-Schreiben zu folgen.

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Die Finanzgerichte entscheiden selbst über die Auslegung der Steuergesetze. Daher haben Steuerpflichtige trotz BMF-Schreiben immer die Möglichkeit, eine andere und vor allem steuerlich günstigere Rechtsauffassung zu vertreten. Sie müssen nur die Richter davon überzeugen, dass ihre Ansicht richtig ist.

Welche Auswirkungen die Rechtsansichten des BMF auf die Besteuerung von Kryptowährungen, Staking, NFTs, DeFi und Mining hat, wird in den nachfolgenden Abschnitten betrachtet.

Staking Steuern: Besteuerung beim Staking von Kryptowährungen

»Wie wird Krypto Staking versteuert?« - Grundsätzlich sind alle Einnahmen durch Krypto Staking ab einem Betrag von 256 Euro steuerpflichtig – und zwar in voller Höhe (Freigrenze). Hierbei richtet sich der genaue Steuersatz nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Die Besteuerung der Staking Einnahmen ist also von deinem Einkommen abhängig.

Die Krypto-Steuer beim Staking bemisst sich nach dem Wert des Zuflusses am Zuflusstag.

Die zu versteuernde Summe für das Staking von Kryptowährungen bemisst sich also an der Anzahl an Coins, die Du an einem jeweiligen Tag erhalten hast, multipliziert mit dem tagesaktuellen Kurs.

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Wichtig: Entgegen früherer Annahmen gibt es für Staking Erträge keine verlängerte Haltefrist von 10 Jahren.

Eine ausführlichere Einschätzung sowie ein Video zur aktuellen Situation findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Krypto-Staking in Deutschland.

Mining und Steuern: Wie wird Krypto Mining besteuert?

»Wie wird Krypto Mining versteuert?« - Auch beim Mining fällt eine Krypto-Steuer an. Hierbei trifft das BMF-Schreiben eine weitere negative Aussage.

Unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom wird widerlegbar eine gewerbliche Tätigkeit vermutet.

Die Annahme der gewerblichen Tätigkeit bezieht sich also explizit auf das Mining von Kryptowährungen, welches Investitionen in Hardware und Strom voraussetzt. Dies umfasst nicht nur das Mining von Proof of Work Coins, sondern kann – mit der gleichen Argumentation – auch für Helium-Mining gelten.

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Eine Ausnahme bildet das sogenannte Cloud Mining, bei dem keine direkten Investitionen in Hardware notwendig sind. Nach herrschender Meinung ist hierbei eine Besteuerung als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) relevant.

Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Mining in Deutschland.

DeFi und Steuern: Besteuerung von Liquidity Mining

»Wie wird DeFi versteuert?« - Zu Decentralized Finance (DeFi) und Steuern trifft das BMF-Schreiben keine Aussagen. Die einzelnen Vorgänge sind trotzdem steuerpflichtig. Die am häufigsten genutzte Verwendung zur Erwirtschaftung von Gewinnen und Erträgen ist das Liquidity Mining.

Bei Liquidity Mining Steuern sind drei Phasen zu unterscheiden: Hingabe der Token, Erhalt von Rewards und Rücknahme der Token aus dem Pool.

Je nach Phase findet eine unterschiedliche Besteuerung statt.

Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Liquidity Mining in Deutschland.

Besteuerung von NFTs

»Wie werden NFTs versteuert?« - Zu der Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) gibt das BMF-Schreiben keine Auskunft. Da sich das BMF lediglich mit Fungible Tokens, das heißt austauschbaren Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum beschäftigt, lassen sich die Ausführungen nicht ohne Weiteres auf die Krypto-Steuer bei NFTs übertragen.

Grundsätzlich liegt es nahe, dass NFTs beim privaten Handel als ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG deklariert werden.

Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben ist auch die Frage des gewerblichen Handels unbeantwortet. Investoren laufen daher Gefahr, beim wiederholten An- und Verkauf von NFTs in die Gewerblichkeit – mit all ihren Konsequenzen – hineinzurutschen. Dies würde weitere Implikationen, wie beispielsweise die Entrichtung von Gewerbesteuer, mit sich bringen.

Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation sowie ein Video findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von NFTs in Deutschland.

Berechnung von Krypto-Steuern

»Wie kann die Steuer auf Kryptowährungen berechnet werden?« - Weil es ein BMF-Schreiben gibt, müssen Kryptoinvestoren alle Abweichungen davon ihrem Finanzamt kenntlich machen.

Trotzdem können und sollten Kryptoinvestoren bei ihrer Krypto-Steuer von den Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen.

Dies kann erreicht werden, indem sie eine günstigere Rechtsauffassung gegenüber dem Finanzamt vertreten. Dadurch kann ein günstigerer Steuerbescheid erwirkt werden.

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Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass das Finanzamt die Möglichkeit hat Steuerbescheide nachträglich zu ändern. Um dies zu tun, müssen die Finanzbehörden allerdings die dargelegte Gewinnermittlung im Detail prüfen und entsprechend widerlegen.

Während dies nach dem BMF-Entwurf vom 03. Juni 2021 eher selten eingeleitet wurde, werden Abweichungen vom finalen Schreiben mittlerweile immer häufiger thematisiert. Dies betrifft vor allem das Thema Airdrops und Steuern.

Angabe von Krypto-Gewinnen beim Finanzamt

»Müssen Gewinne durch Kryptowährungen beim Finanzamt angegeben werden?« - Um keine Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen zu begehen, ist es für Kryptoinvestoren empfehlenswert, im Rahmen ihrer Steuererklärung alle ihre Kryptodaten gegenüber dem Finanzamt offenzulegen.

Wer regelmäßig viele Kryptotransaktionen tätigt, benötigt zweifellos eine lückenlose Dokumentation, um seine Krypto-Steuer sachgemäß zu gestalten.

Dies gelingt in der Regel nur mit bestimmten Steuer-Tools wie CoinTracking. Mit CoinTracking kannst Du automatisch einen vollständigen und rechtssicheren Steuerreport für eine Vielzahl von Krypto-Börsen erstellen.


Krypto-Steuer: Die wichtigsten Grundlagen

Egal, ob Bitcoins, Ethereum oder andere Kryptowährungen. In diesem Abschnitt beantworten wir allgemeine Fragen zur Krypto-Steuer.

Die nachfolgenden Abschnitte zeigen aktuelle Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte aus der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Bitcoins und Steuer.

Wie können Steuern auf Kryptowährungen automatisch ermittelt werden?

Damit die Krypto-Steuererklärung gelingt, müssen alle erzielten Gewinne ermittelt und aufgelistet werden. Das Steuertool von CoinTracking hilft Kryptoinvestoren dabei, indem es für alle Kryptotransaktionen einen Steuerreport erstellt und die einzelnen Transaktionen rechtlich bewertet. Darüber hinaus bietet die Software zahlreiche Crypto Tracking Features, die bei der Erstellung der Krypto-Steuer nützlich sind.

Sind Kryptowährungen steuerpflichtige Wirtschaftsgüter?

Gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 2023 sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero steuerpflichtig. Diese virtuellen Währungen gelten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als »andere Wirtschaftsgüter«. Der BFH betrachtet sie als übertragbare „andere Wirtschaftsgüter“, da sie wirtschaftlich als Zahlungsmittel fungieren. Dies trifft zu, obwohl sie kein Geld sind. Deshalb ist auch eine Krypto-Steuer zu entrichten.

Gibt es spezielle Gesetze für Krypto-Steuern?

Nein, es gibt keine speziellen Gesetze für die Krypto-Steuer. Es gelten weiterhin die bisherigen Gesetze. Für den Handel mit Kryptowerten (Trading) greift so gut wie immer § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft). Für Vorgänge wie das Mining und Staking ist wiederum § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) maßgeblich und § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) für den Handel mit Kryptoderivaten. Außerhalb des privaten Bereichs können jedoch auch gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) vorliegen.

Allgemeine Grundlagen der Besteuerung in Deutschland

Im nachfolgenden Abschnitt werden allgemeine Grundlagen zur Besteuerung in Deutschland erläutert. Diese Grundlagen beziehen sich nicht ausschließlich auf das Thema Kryptowährung und Steuern.

Wer muss in Deutschland Steuern zahlen?

Steuern zahlen muss in Deutschland jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags von 10.908,00 Euro pro Jahr erzielt. Unbeschränkt steuerpflichtig sind in Deutschland grundsätzlich alle Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wann muss man in Deutschland Steuern zahlen?

Dabei ist einerseits zu beachten, dass Steuern nur gezahlt werden müssen, wenn alle Einkünfte zusammen den Grundfreibetrag von 10.908 Euro pro Jahr übersteigen. Andererseits ist auch genau hinzuschauen, wie genau die verschiedenen Einkünfte zu versteuern sind.

Lohnt es sich, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, um Steuern zu sparen?

Für viele Kryptoinvestoren kann es dabei attraktiv sein, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland zu verschieben, sodass die Steuerpflicht in Deutschland entfällt und womöglich gar keine Steuern auf Kryptogewinne gezahlt werden müssen. Weil eine Wegzugsbesteuerung möglich ist, lohnt sich in diesen Fällen der Weg zu einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, denn ein solcher Schritt sollte wohlüberlegt und rechtlich sicher sein.

Die Wegzugsbesteuerung bezieht sich auf die steuerlichen Regelungen, die gelten, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt von einem Land in ein anderes verlegt. Bei der Wegzugsbesteuerung werden Vermögenswerte, die in dem Land vorhanden sind, das verlassen wird, möglicherweise besteuert.

Wann liegen steuerpflichtige Einkünfte vor?

Steuerpflichtige Einkünfte liegen vereinfacht gesagt vor, wenn mit bestimmten Tätigkeiten ein Geldwert eingenommen wurde. Allerdings lohnt es sich, hier genauer hinzuschauen. Denn aufgrund der erwähnten Unklarheiten bei der Besteuerung von Kryptowerten können Finanzämter fälschlicherweise von einer zu hohen Steuerlast ausgehen. Das müssen Kryptoinvestoren jedoch nicht dulden und können sich gegen die Bescheide im Wege des Einspruchs oder gerichtlich zur Wehr setzen.

Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Steuererklärung vermeiden

Ob Kryptoinvestoren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Kryptoinvestoren in aller Regel gut beraten sind, eine Erklärung abzugeben. Zum einen können dadurch Verluste festgestellt werden, die beispielsweise die Steuerlast in zukünftigen Jahren mindern können. Zum anderen lässt sich dadurch ein Vorwurf der Steuerhinterziehung von vornherein vermeiden.

Steuerhinterziehung kann nämlich nur dann vorliegen, wenn etwaige zu versteuernde Gewinne gegenüber dem Finanzamt verschwiegen werden. Legt man hingegen alle Trades und Transaktionen bei Abgabe einer Steuererklärung offen und vertritt dabei gegebenenfalls eine andere Rechtsansicht als das Finanzamt, ist ein solches Vorgehen niemals strafbar.

Sollten bereits in der Vergangenheit steuerpflichtige Gewinne erzielt und diese gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben worden sein, können Kryptoinvestoren durch Abgabe einer Selbstanzeige dennoch zur Straffreiheit gelangen, solange noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Da für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen und dabei schnell einiges schiefgehen kann, ist auch hier die Unterstützung durch einen Experten dringend zu empfehlen.

Fazit zur Krypto-Steuer

Dieser Artikel zeigt, dass die Krypto-Steuer durchaus komplex sein kann.

Je nach dem individuellen Grad der Interaktion mit Bitcoin und Co. variiert die steuerliche Betrachtung. Ob und wie komplex die Steuerfrage also tatsächlich ist, hängt davon ab, ob Du aktiv als Trader am Markt handelst, Zinserträge durch Staking generierst, per Sparplan Kryptowährungen kaufst oder einer einfachen Buy-and-Hold-Strategie nachgehst.

Um keine Fehler bei der Krypto Steuer zu machen und eine lückenlose Dokumentation aller Kryptovorgänge zu gewährleisten, empfiehlt sich die Nutzung einer geeigneten Steuersoftware. In unserem Vergleich die 3 besten Steuer Apps haben wir die besten Tools getestet und empfehlen CoinTracking als bestes Tool für die Krypto-Steuer.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Steuer von Kryptowährungen

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin.

  • Wann ist der Handel mit Kryptowährungen gewerblich?

    Daneben haben private Kryptoinvestoren in der Regel nicht zu befürchten, dass sie etwa durch ein hohes Ausmaß von An- und Verkäufen oder durch ein besonders hohes Handelsvolumen von Kryptowerten in eine Gewerblichkeit hineinrutschen. Für eine gewerbliche Einordnung setzt das BMF besonders hohe Maßstäbe. Zwar ist dies im Einzelfall denkbar, laut BMF-Entwurf-Schreiben ist dafür allerdings nötig, dass der Steuerpflichtige sich „wie ein Händler“ bzw. „bankentypisch“ verhält, was in den allermeisten Fällen zu verneinen ist.
  • Wie ist ein Fork bei einer Kryptowährung zu besteuern?

    Auch sind die Auswirkungen des BMF-Entwurf-Schreibens bezüglich der Besteuerung von sogenannten Hardforks durchaus zu begrüßen. Zwar ist eine Hardfork laut Ansicht des BMF als Anschaffung zu werten, weshalb Gewinne aufgrund einer Veräußerung der erhaltenen Coins aus der Hardfork innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind. Jedoch hängt dabei die Höhe des Gewinns von den Anschaffungskosten ab, die sich am Wert des geforkten Coins orientieren.
  • Wie sind Gewinne aus Masternodes zu besteuern?

    Besonders nachteilig für alle Kryptoinvestoren ist hingegen, dass das BMF den Begriff der Anschaffung sehr weit auslegt und dadurch auch die Zuflüsse aus Mining oder Staking sowie Masternodes als angeschafft ansieht. Das hat die Konsequenz, dass eine anschließende Veräußerung der erhaltenen Rewards innerhalb eines Jahres steuerpflichtig ist und damit etwaige Wertsteigerungen besteuert werden.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.