💡 Krypto-Mining-Steuern: Das Wichtigste in Kürze

  • Mining ist der Prozess, bei dem leistungsstarke Computer komplexe mathematische Probleme lösen, um Transaktionen in einer Blockchain zu verifizieren.
  • Zu der Besteuerung von Bitcoin-Mining und Krypto-Mining im Allgemeinen gibt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 klare Aussagen.
  • Nach Ansicht des BMF entspricht das Mining aus der Steuer-Perspektive einer gewerblichen Tätigkeit. Diese Annahme ist widerlegbar, wird jedoch pauschal angenommen.
  • Auch das Mining im Ausland kann in Deutschland steuerpflichtig sein.
  • Eine vorsorgliche Dokumentation, sowie die Angabe von Gewinnen ist ratsam, um etwaigen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Mit einer zusätzlichen Zahlung von Gewerbesteuer ist zu rechnen.
  • Steuer-Tools wie CoinTracking können bei der einwandfreien Dokumentation nützlich sein.

Mining und Steuern: Besteuerung von Bitcoin und Co.

»Wie wird Krypto-Mining versteuert?« - Zu der Besteuerung von Bitcoin-Mining und Krypto-Mining im Allgemeinen gibt das BMF-Schreiben klare Aussagen.

Grundlage bilden alle Proof-of-Work-Kryptowährungen, die durch eine Investition in Hardware sowie durch laufende Betriebskosten in Form von Strom, gemined werden können. Dies umfasst das Bitcoin-Mining, aber auch das Mining von anderen PoW-Coins, wie beispielsweise Litecoin (LTC).

Das Finanzamt betrachtet das Mining von Kryptowährungen als gewerblich.

Urteile gibt es noch keine. Die Ansicht des Finanzamtes ist umstritten. Diese Annahme gilt für das Mining, bei welchem Investitionen in Hardware getätigt werden, mit dem Ziel, nachhaltig und selbstständig, Gewinne zu erzielen.

Das Mining im Ausland kann in Deutschland steuerpflichtig sein. Ob eine Steuerpflicht in Deutschland besteht, richtet sich unter anderem nach dem Land, in dem das Mining betrieben wird, und ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem gibt. Zudem können steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland dem Progressionsvorbehalt unterliegen. In solchen Fällen sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. 

Ist Krypto-Mining eine gewerbliche Tätigkeit?

Gewerbliche Einkünfte haben für Kryptoinvestoren eine Vielzahl an Nachteilen. So können sich gewerbliche Kryptoinvestoren bei der Krypto-Steuer nicht auf die steuerlich günstige Haltefrist berufen.

Nachteile sind neben der Haltefrist der Kryptowährungen vor allem die Gewinnermittlung nach EÜR und anschließend neben Mantelbogen auch die Anlagen EÜR und G statt einfach nur SO. Im schlimmsten Fall muss sogar eine Bilanzierung stattfinden.

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Nichtsdestotrotz haben die Finanzämter bei besonders hohen Aufwendungskosten für Hardware und Strom die Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen und für das Vorliegen der Gewerblichkeit entsprechend darzulegen.

Wie wird Cloud-Mining besteuert?

Beim Cloud-Mining liegt kein direkter Zugriff auf die Hardware vor. Der Investor bezahlt eine Gebühr und erhält im Gegenzug einen Anteil am Mining Reward. Hardware gehört ihm dabei nicht. Üblicherweise ist auch die Wahl der zu schürfenden Kryptowährung beschränkt. Daher liegen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor.

Nach dieser Argumentation wäre kein gewerbliches Mining gegeben.

Insofern käme beim Cloud-Mining eine Versteuerung wegen Einkünften aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) in Betracht. Maßgeblich beim Thema Mining und Steuern ist also die Frage, ob eine Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird oder nicht.


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Fazit zur Besteuerung von Mining

Bei der Besteuerung von Mining bei Kryptowährungen gilt es, zwischen klassischem Mining und Cloud-Mining zu unterscheiden.

Während klassisches Mining aufgrund der Investitionen in physische Hardware und der nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht in Kombination mit der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbe einzustufen ist (wozu auch bspw. Helium-Mining gehört), trifft dies beim Cloud-Mining nicht zu.

Häufige Fragen (FAQ) zu Krypto Mining Steuern

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Krypto Mining Steuern

  • Ist Mining aus steuerlicher Sicht eine gewerbliche Tätigkeit?

    Ja, nach Ansicht des BMF wird Mining aus der Steuerperspektive als gewerbliche Tätigkeit betrachtet, was jedoch widerlegbar ist.
  • Wie unterscheidet sich Cloud Mining vom klassischen Mining?

    Beim Cloud Mining hat der Investor keinen direkten Zugriff auf die Hardware, bezahlt jedoch eine Gebühr und erhält einen Anteil am Mining Reward.
  • Wie wirkt sich das Helium-Mining auf die Steuern aus?

    Helium-Mining wird voraussichtlich auch als gewerbliche Tätigkeit klassifiziert, abhängig von der Beteiligung an der Blockerstellung, laut BMF-Schreiben.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein, erweitert. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage.  Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.