💡 Liquidity Mining Steuern: Das Wichtigste in Kürze

  • Das BMF-Schreiben gibt keine Aussage zur Besteuerung von Liquidity Mining.
  • Üblicherweise unterscheidet man drei Phasen beim Liquidity Mining für die steuerliche Betrachtung.
  • Die drei Schritte umfassen die Hingabe der Token, die Teilnahme am Liquidity Pool (LP) und die Entnahme der Token.
  • Eine vorsorgliche Dokumentation sowie Angabe von Gewinnen ist ratsam, um etwaige rechtliche Konsequenzen vorzubeugen.
  • Steuer-Tools können sowohl bei der Dokumentation als auch der Erstellung von Steuerreports äußerst nützlich sein.
  • CoinTracking ist das beste Steuer-Tool für Kryptowährungen.

Besteuerung von Liquidity Mining

»Wie wird Liquidity Mining besteuert?« - Für die steuerliche Beurteilung kommen beim Liquidity Mining insgesamt drei Phasen in Betracht:

  1. Hingabe der Token
  2. Teilnahme am Liquidity Mining Pool
  3. Rücknahme aus dem Pool
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Zunächst ist die Hingabe der Tokens in den Liquidity-Pool relevant. Gibt ein Kryptoinvestor ein Handelspaar (bspw. ETH/DAI) in den Pool, erhält dieser als Gegenleistung einen Liquidity-Token verbunden mit einem Anspruch auf spätere Rückzahlung der Handelspaare sowie einer Vergütung in Gestalt der Rewards.

Alternative steuerliche Betrachtung von Liquidity Mining

LP-Token können alternativ als Quittung oder Anrechtsschein betrachtet werden, nicht als eigenständiger Token, besonders wenn sie nicht handelbar sind. Ein Finanzamt in Hessen sieht die Einbringung von Handelspaaren in den Liquidity Pool nicht als steuerpflichtige Veräußerung. Stattdessen betrachtet das Finanzamt den erhaltenen Token als „Anrechtsschein“, wobei das wirtschaftliche Eigentum beim Anleger bleibt.

Diese Ansicht beruht auf der Idee, dass die Hingabe der Kryptowährungspaare nur darlehensweise erfolgt, ohne Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums.

Nach dieser Auslegung stellt die Hingabe des Währungspaares keine Veräußerung dar, sondern die Rückgabe des LP-Tokens wird als Tilgung des Darlehens betrachtet, wobei eine Unsicherheit bezüglich einer möglichen Verkaufsentscheidung des Anlegers besteht.

Wie sind Liquidity-Token zu versteuern?

Auf den Tausch der Handelspaare gegen den Liquidity-Token finden steuerlich die Grundsätze wie beim Handel mit Kryptowährungen statt.

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Das bedeutet, dass für das Hinzufügen der Handelspaare in den Pool ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG einschlägig ist.

Gewinne innerhalb der einjährigen Haltefrist sind demnach mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Mehr Informationen zum Thema Haltefristen findest Du in unserem Beitrag »Krypto Haltefristen und Freibeträge«.

Wie sind Rewards beim Liquidity Mining zu versteuern?

Kryptoinvestoren werden für die Teilnahme am Pool durch sogenannte Rewards belohnt. Diese erhalten sie deshalb, weil sie dem Pool Liquidität zur Verfügung stellen.

Beim Thema Liquidity Mining und Steuern muss daher der Aspekt der Rewards separat betrachtet werden.

Die Gewinne stellen dabei ebenfalls ein steuerlich relevantes Ereignis dar und lassen sich entweder als Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG oder aber als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EstG einordnen. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil unterschiedlicher Steuersätze zum Tragen kommen.

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Bei Kapitalerträgen fällt eine pauschale Steuer von 25% an, während bei sonstigen Einkünften der persönliche Steuersatz angelegt wird.

Wie ist die Entnahme der Token beim Liquidity Mining zu versteuern?

Bei der Rücknahme der eingebrachten Handelspaare aus dem Pool wird der Liquidity-Token gegen die Handelspaare zurückgetauscht. Während die Anschaffungskosten des Liquidity-Tokens sich aus dem Wert der Handelspaare zum Zeitpunkt der Hingabe in den Pool ergibt, ergibt sich der Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs aus dem Wert der erhaltenen Handelspaare zum Zeitpunkt des Rücktauschs.

Werden hierbei Gewinne erzielt, können diese als private Veräußerungsgeschäfte zu werten sein und je, nach konkreter Ausgestaltung des Liquidity Pools, kann die Haltefrist von neu zu laufen beginnen.


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Fazit zu Liquidity Mining Steuern

Das BMF-Schreiben gibt keine klare Aussage zur Besteuerung von Liquidity Mining. Die Besteuerung von DeFi ist damit weitestgehend noch nicht geklärt. Grundsätzlich können wir bei Liquidity Mining Steuern aber zwischen drei Phasen unterscheiden:

  • Hingabe der Token
  • Teilnahme am Liquidity Mining Pool
  • Rücknahme aus dem Pool

Diese Phasen werden unterschiedlich besteuert. Die Hingabe der Token wird als privates Veräußerungsgeschäft versteuert. Gewinne aus Rewards können als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte betrachtet werden. Die Rücknahme der Handelspaare aus dem Pool kann als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet werden.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Rechtsexperten von Winheller entstanden. Er basiert auf den Erkenntnissen aus diesem Blogbeitrag. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage.

Häufige Fragen (FAQ) zu Liquidity Mining Steuern

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Liquidity Mining Steuern.

  • Wie werden LP-Token steuerlich betrachtet?

    LP-Token können als Quittung oder Anrechtsschein betrachtet werden, nicht als eigenständiger Token, besonders wenn sie nicht handelbar sind.
  • Wie unterscheidet man steuerlich die Phasen beim Liquidity Mining?

    Steuerlich betrachtet gibt es drei Phasen beim Liquidity Mining: Hingabe der Token, Teilnahme am Liquidity Pool (LP) und Entnahme der Token.
  • Wo trage ich Einkünfte aus Liquidity Mining in der Steuerklärung ein?

    Hierbei ist wichtig, zwischen verschiedenen Phase zu unterscheiden. Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG trägst Du in der Anlage KAP ein, sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EstG in der Anlage SO.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.