Ergänzende Einordnung (Stand Juli 2026): Seit Veröffentlichung der ersten Version dieses Guides hat sich die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen weiterentwickelt – insbesondere durch neue Rechtsprechung, Anpassungen gesetzlicher Freigrenzen und zunehmende praktische Erfahrungen der Finanzverwaltung.
Ergänzend zu den rechtlichen Grundlagen werden in diesem Artikel aktuelle praxisnahe Einordnungen aus der steuerlichen Beratung von Krypto-Investoren berücksichtigt, um typische Fehler, neue Streitpunkte und Gestaltungsansätze realistisch abzubilden.
💡 Krypto-Steuer: Das Wichtigste in Kürze
- Beim Handel mit Kryptowährungen und weiteren Aktivitäten wie Staking fällt eine Krypto-Steuer an.
- Kryptowährungen sind virtuelle Währungen und gelten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als »andere Wirtschaftsgüter«.
- Einschlägige Steuergesetze sind für den Handel mit Kryptowerten (Trading) so gut wie immer § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft).
- Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
- Außerhalb des privaten Bereichs können jedoch auch gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) vorliegen.
- Beim Krypto-Mining ist grundsätzlich von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Diese Vermutung lässt sich jedoch widerlegen. Die Ausnahme bildet Cloud-Mining.
- Für den Handel mit Kryptoderivaten ist § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) relevant.
- Staking-Einnahmen ab einem Betrag von 256 Euro sind steuerpflichtig. Es gibt keine erweiterte 10-jährige Haltefrist. Entscheidend ist der Tag des Zuflusses.
- Beim privaten Handel mit NFTs ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG anzunehmen.
- Eine lückenlose Dokumentation der Transaktionen ist für die Krypto-Steuer unabdingbar und hilft bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt.
- Krypto-Steuer-Tools können bei der Dokumentation helfen und automatisch rechtssichere Steuerreports erstellen.
- Wir empfehlen CoinTracking als bestes Krypto-Steuer-Tool für deine Steuererklärung.
- Die im BMF-Schreiben vertretenen Rechtsauffassungen sind für die Finanzverwaltung bindend, jedoch nicht zwingend abschließend. In der Beratungspraxis zeigen sich insbesondere bei Staking, DeFi und NFTs erhebliche Abweichungen zwischen Theorie und tatsächlicher Veranlagung durch die Finanzämter. Eine einzelfallbezogene steuerliche Würdigung bleibt daher unerlässlich.
Kryptowährung und Steuer: BMF-Schreiben und Auswirkungen auf Krypto-Steuer
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu diversen steuerrechtlichen Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen eines Schreibens vom 6. März 2025 geäußert.
Dadurch sollen viele der bestehenden Unklarheiten bezüglich der Krypto-Steuer beseitigt werden.
Das BMF-Schreiben bindet alle Finanzbehörden, über die Besteuerung von Kryptowerten einheitlich zu entscheiden. Kryptoinvestoren können sich daher auf die Ausführungen im BMF-Schreiben berufen.
Wichtig ist, dass ein BMF-Schreiben aber nur die Finanzämter zu einem einheitlichen Handeln verpflichtet. Das heißt, es besteht keine Verpflichtung der Finanzgerichte, dem BMF-Schreiben zu folgen.
In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Finanzämter bei Kryptosachverhalten sehr unterschiedlich veranlagen. Während einige Dienststellen streng am BMF-Schreiben festhalten, akzeptieren andere – insbesondere bei gut dokumentierten Sachverhalten – abweichende und für Steuerpflichtige günstigere Rechtsauffassungen.
Welche Auswirkungen die Rechtsansichten des BMF auf die Besteuerung von Kryptowährungen, Staking, NFTs, DeFi und Mining haben, wird in den nachfolgenden Abschnitten betrachtet.
Staking-Steuern: Besteuerung beim Staking von Kryptowährungen
»Wie wird Krypto-Staking versteuert?« - Grundsätzlich sind alle Einnahmen durch Krypto-Staking ab einem Betrag von 256 Euro steuerpflichtig – und zwar in voller Höhe (Freigrenze). Hierbei richtet sich der genaue Steuersatz nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Die Besteuerung der Staking-Einnahmen ist also von deinem Einkommen abhängig.
Die Krypto-Steuer beim Staking bemisst sich nach dem Wert des Zuflusses am Zuflusstag.
Die zu versteuernde Summe für das Staking von Kryptowährungen bemisst sich also an der Anzahl an Coins, die du an einem jeweiligen Tag erhalten hast, multipliziert mit dem tagesaktuellen Kurs.
Eine ausführlichere Einschätzung sowie ein Video zur aktuellen Situation findest du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Krypto-Staking in Deutschland.
Die vom BMF vertretene Auffassung zur Gewerblichkeit beim Proof-of-Stake wird in der steuerlichen Praxis kritisch gesehen. Insbesondere bei delegiertem Staking ohne unternehmerische Organisation sprechen gute Argumente gegen das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit. Eine pauschale Einstufung ist rechtlich nicht zwingend.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann es beim Staking auch ohne tatsächliche Auszahlung zu einem steuerlich relevanten Zufluss kommen. Insbesondere bei laufend entstehenden, aber nicht ausgezahlten Staking-Erträgen nimmt das BMF spätestens zum 31.12. eines Kalenderjahres einen fiktiven Zufluss an.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Staking-Erträge dem Wallet oder Account rechnerisch gutgeschrieben werden oder jederzeit abrufbar wären. In solchen Fällen sind die Erträge auch ohne tatsächlichen Transfer in der Steuererklärung zu erfassen.
Mining und Steuern: Wie wird Krypto-Mining besteuert?
»Wie wird Krypto Mining versteuert?« - Auch beim Mining fällt eine Krypto-Steuer an. Hierbei trifft das BMF-Schreiben eine weitere negative Aussage.
Unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom wird widerlegbar eine gewerbliche Tätigkeit vermutet.
Die Annahme der gewerblichen Tätigkeit bezieht sich also explizit auf das Mining von Kryptowährungen, welches Investitionen in Hardware und Strom voraussetzt. Dies umfasst nicht nur das Mining von Proof-of-Work-Coins, sondern kann – mit der gleichen Argumentation – auch für Helium-Mining gelten.
Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation findest du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Mining in Deutschland.
Eine Widerlegung der gewerblichen Vermutung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Mining ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne Marktauftritt und in sehr geringem Umfang betrieben wird. Entscheidend ist stets das Gesamtbild der Tätigkeit.
DeFi und Steuern: Besteuerung von Liquidity Mining
»Wie wird DeFi versteuert?« - Zu Decentralized Finance (DeFi) und Steuern trifft das BMF-Schreiben keine Aussagen. Die einzelnen Vorgänge sind trotzdem steuerpflichtig. Die am häufigsten genutzte Verwendung zur Erwirtschaftung von Gewinnen und Erträgen ist das Liquidity Mining.
Bei Liquidity Mining Steuern sind drei Phasen zu unterscheiden: Hingabe der Token, Erhalt von Rewards und Rücknahme der Token aus dem Pool.
Je nach Phase findet eine unterschiedliche Besteuerung statt.
Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation findest du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Liquidity Mining in Deutschland.
Trotz zunehmender Bedeutung von DeFi-Protokollen existieren weiterhin keine expliziten gesetzlichen Regelungen oder höchstrichterlichen Entscheidungen. Die steuerliche Behandlung erfolgt daher weiterhin auf Basis allgemeiner Grundsätze, was zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt – speziell bei komplexen Multi-Token-Strukturen.
Besteuerung von NFTs
»Wie werden NFTs versteuert?« - Zu der Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) gibt das BMF-Schreiben keine Auskunft bzw. schließt diese sogar explizit aus. Da sich das BMF lediglich mit Fungible Tokens, das heißt austauschbaren Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum, beschäftigt, lassen sich die Ausführungen nicht ohne Weiteres auf die Krypto-Steuer bei NFTs übertragen.
Grundsätzlich liegt es nahe, dass NFTs beim privaten Handel als ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG deklariert werden.
Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben ist auch die Frage des gewerblichen Handels unbeantwortet. Investoren laufen daher Gefahr, beim wiederholten An- und Verkauf von NFTs in die Gewerblichkeit – mit all ihren Konsequenzen – hineinzurutschen. Dies würde weitere Implikationen, wie beispielsweise die Entrichtung von Gewerbesteuer, mit sich bringen.
Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation sowie ein Video findest du in unserem Beitrag zur Besteuerung von NFTs in Deutschland.
In der steuerlichen Beratung zeigt sich, dass insbesondere bei NFT-Flips, Whitelists und wiederkehrenden Mint-Aktivitäten eine gewerbliche Einstufung schneller angenommen wird als von vielen Investoren erwartet. Eine frühzeitige steuerliche Einordnung kann hier erhebliche Nachzahlungen vermeiden.
Die Umsatzsteuer bei NFTs kann bereits unabhängig von der Einkommensteuer entstehen. Besonders Creator und aktive NFT-Trader sollten prüfen, ob sie umsatzsteuerlich als Unternehmer gelten – auch dann, wenn noch keine Gewerbeanmeldung erfolgt ist.
Berechnung von Krypto-Steuern
»Wie kann die Steuer auf Kryptowährungen berechnet werden?« - Weil es ein BMF-Schreiben gibt, müssen Krypto-Investoren alle Abweichungen davon ihrem Finanzamt kenntlich machen.
Trotzdem können und sollten Krypto-Investoren bei ihrer Krypto-Steuer von den Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen.
Dies kann erreicht werden, indem sie eine günstigere Rechtsauffassung gegenüber dem Finanzamt vertreten. Dadurch kann ein günstigerer Steuerbescheid erwirkt werden.
Abweichende Rechtsauffassungen sollten stets nachvollziehbar dokumentiert und sauber begründet werden. Insbesondere Transaktionshistorien, Wallet-Zuordnungen und Bewertungsmethoden spielen bei späteren Rückfragen oder Betriebsprüfungen eine zentrale Rolle.
Angabe von Krypto-Gewinnen beim Finanzamt
»Müssen Gewinne durch Kryptowährungen beim Finanzamt angegeben werden?« - Um keine Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen zu begehen, ist es für Krypto-Investoren empfehlenswert, im Rahmen ihrer Steuererklärung alle ihre Krypto-Daten gegenüber dem Finanzamt offenzulegen.
Wer regelmäßig viele Kryptotransaktionen tätigt, benötigt zweifellos eine lückenlose Dokumentation, um seine Krypto-Steuer sachgemäß zu gestalten.
Dies gelingt in der Regel nur mit bestimmten Steuer-Tools wie CoinTracking. Mit CoinTracking kannst du automatisch einen vollständigen und rechtssicheren Steuerreport für eine Vielzahl von Krypto-Börsen erstellen.
Krypto-Steuer: Die wichtigsten Grundlagen
Egal, ob Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen. In diesem Abschnitt beantworten wir allgemeine Fragen zur Krypto-Steuer.
Die nachfolgenden Abschnitte zeigen aktuelle Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte aus der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Bitcoins und Steuer.
Wie können Steuern auf Kryptowährungen automatisch ermittelt werden?
Damit die Krypto-Steuererklärung gelingt, müssen alle erzielten Gewinne ermittelt und aufgelistet werden. Das Steuertool von CoinTracking hilft Kryptoinvestoren dabei, indem es für alle Kryptotransaktionen einen Steuerreport erstellt und die einzelnen Transaktionen rechtlich bewertet. Darüber hinaus bietet die Software zahlreiche Krypto-Tracking-Features, die bei der Erstellung der Krypto-Steuer nützlich sind.
Sind Kryptowährungen steuerpflichtige Wirtschaftsgüter?
Gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 2023 sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero steuerpflichtig. Diese virtuellen Währungen gelten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als »andere Wirtschaftsgüter«. Der BFH betrachtet sie als übertragbare »andere Wirtschaftsgüter«, da sie wirtschaftlich als Zahlungsmittel fungieren. Dies trifft zu, obwohl sie kein Geld sind. Deshalb ist auch eine Krypto-Steuer zu entrichten.
Der Bundesrat hat am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Demnach wurde die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ab dem Veranlagungszeitraum 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
Gibt es spezielle Gesetze für Krypto-Steuern?
Nein, es gibt keine speziellen Gesetze für die Krypto-Steuer. Es gelten weiterhin die bisherigen Gesetze. Für den Handel mit Kryptowerten (Trading) greift so gut wie immer § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft). Für Vorgänge wie das Mining kann wiederum § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) maßgeblich sein und § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) für den Handel mit Kryptoderivaten. Außerhalb des privaten Bereichs können jedoch auch grundsätzlich gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) vorliegen.
Allgemeine Grundlagen der Besteuerung in Deutschland
Im nachfolgenden Abschnitt werden allgemeine Grundlagen zur Besteuerung in Deutschland erläutert. Diese Grundlagen beziehen sich nicht ausschließlich auf das Thema Kryptowährung und Steuern.
Wer muss in Deutschland Steuern zahlen?
Steuern zahlen muss in Deutschland jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags erzielt. Unbeschränkt steuerpflichtig sind in Deutschland grundsätzlich alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Für die Jahre gelten in Deutschland folgende Grundfreibeträge (Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird):
- 2024: 11.784 Euro für Alleinstehende (bei Zusammenveranlagung entsprechend das Doppelte)
- 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende (bei Zusammenveranlagung entsprechend das Doppelte)
- 2026: 12.348 Euro für Alleinstehende (bei Zusammenveranlagung entsprechend das Doppelte)
Liegt das zu versteuernde Einkommen über diesen Beträgen, sind Einkünfte grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Lohnt es sich, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, um Steuern zu sparen?
Für viele Krypto-Investoren kann es dabei attraktiv sein, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland zu verschieben, sodass die Steuerpflicht in Deutschland entfällt und womöglich gar keine Steuern auf Kryptogewinne gezahlt werden müssen. Weil eine Wegzugsbesteuerung möglich ist, lohnt sich in diesen Fällen der Weg zu einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, denn ein solcher Schritt sollte wohlüberlegt und rechtlich sicher sein.
Die Wegzugsbesteuerung bezieht sich auf die steuerlichen Regelungen, die gelten, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt von einem Land in ein anderes verlegt. Bei der Wegzugsbesteuerung werden Vermögenswerte, die in dem Land vorhanden sind, das verlassen wird, möglicherweise besteuert.
Ein steuerlich wirksamer Wegzug erfordert regelmäßig mehr als die bloße Ummeldung. Aufenthaltsdauer, wirtschaftliche Interessen und familiäre Bindungen werden von den Finanzbehörden intensiv geprüft – gerade bei Krypto-Vermögen.
Wann liegen steuerpflichtige Einkünfte vor?
Steuerpflichtige Einkünfte liegen vereinfacht gesagt vor, wenn mit bestimmten Tätigkeiten ein Geldwert eingenommen wurde. Allerdings lohnt es sich, hier genauer hinzuschauen. Denn aufgrund der erwähnten Unklarheiten bei der Besteuerung von Kryptowerten können Finanzämter fälschlicherweise von einer zu hohen Steuerlast ausgehen. Das müssen Krypto-Investoren jedoch nicht dulden und können sich gegen die Bescheide im Wege des Einspruchs oder gerichtlich zur Wehr setzen.
Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Steuererklärung vermeiden
Ob Krypto-Investoren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Krypto-Investoren in aller Regel gut beraten sind, eine Erklärung abzugeben. Zum einen können dadurch Verluste festgestellt werden, die beispielsweise die Steuerlast in zukünftigen Jahren mindern können. Zum anderen lässt sich dadurch ein Vorwurf der Steuerhinterziehung von vornherein vermeiden.
Steuerhinterziehung kann nämlich nur dann vorliegen, wenn etwaige zu versteuernde Gewinne gegenüber dem Finanzamt verschwiegen werden. Legt man hingegen alle Trades und Transaktionen bei Abgabe einer Steuererklärung offen und vertritt dabei gegebenenfalls eine andere Rechtsansicht als das Finanzamt, ist ein solches Vorgehen niemals strafbar.
Sollten bereits in der Vergangenheit steuerpflichtige Gewinne erzielt und diese gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben worden sein, können Krypto-Investoren durch Abgabe einer Selbstanzeige dennoch zur Straffreiheit gelangen, solange noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Da für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen und dabei schnell einiges schiefgehen kann, ist auch hier die Unterstützung durch einen Experten dringend zu empfehlen.
Fazit zur Krypto-Steuer
Dieser Artikel zeigt, dass die Krypto-Steuer durchaus komplex sein kann.
Je nach dem individuellen Grad der Interaktion mit Bitcoin und Co. variiert die steuerliche Betrachtung. Ob und wie komplex die Steuerfrage also tatsächlich ist, hängt davon ab, ob du aktiv als Trader am Markt handelst, Zinserträge durch Staking generierst, per Sparplan Kryptowährungen kaufst oder einer einfachen Buy-and-Hold-Strategie nachgehst.
Um keine Fehler bei der Krypto-Steuer zu machen und eine lückenlose Dokumentation aller Kryptovorgänge zu gewährleisten, empfiehlt sich die Nutzung einer geeigneten Steuersoftware. In unserem Vergleich der 3 besten Steuer-Apps haben wir die besten Tools getestet und empfehlen CoinTracking als bestes Tool für die Krypto-Steuer.
Häufige Fragen zur Steuer von Kryptowährungen
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin.
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Wann ist der Handel mit Kryptowährungen gewerblich?
Auch ein häufiger An- und Verkauf von Kryptowerten oder ein hohes Handelsvolumen führt nicht automatisch zu gewerblichen Einkünften. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 kann der wiederholte Handel mit Kryptowerten jedoch im Einzelfall eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Für die Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung sind die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel heranzuziehen. Entscheidend ist das Gesamtbild der Tätigkeit. Für eine gewerbliche Einordnung können insbesondere eine professionelle und kaufmännische Organisation, der gezielte Einsatz besonderer beruflicher Erfahrungen, ein werbender Auftritt am Markt oder andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen sprechen. Die bloße Anzahl der Transaktionen oder die Höhe des eingesetzten Kapitals genügt hierfür grundsätzlich nicht. -
Wie ist ein Fork bei einer Kryptowährung zu besteuern?
Auch sind die Auswirkungen des BMF-Entwurf-Schreibens bezüglich der Besteuerung von sogenannten Hardforks durchaus zu begrüßen. Zwar ist eine Hardfork laut Ansicht des BMF als Anschaffung zu werten, weshalb Gewinne aufgrund einer Veräußerung der erhaltenen Coins aus der Hardfork innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind. Jedoch hängt dabei die Höhe des Gewinns von den Anschaffungskosten ab, die sich am Wert des geforkten Coins orientieren. -
Wie sind Gewinne aus Masternodes zu besteuern?
Besonders nachteilig für alle Kryptoinvestoren ist hingegen, dass das BMF den Begriff der Anschaffung sehr weit auslegt und dadurch auch die Zuflüsse aus Mining oder Staking sowie Masternodes als angeschafft ansieht. Das hat die Konsequenz, dass eine anschließende Veräußerung der erhaltenen Rewards innerhalb eines Jahres steuerpflichtig ist und damit etwaige Wertsteigerungen besteuert werden.
Disclaimer:
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Redaktioneller Hinweis:
Der Artikel wurde im Zeitverlauf ergänzt und aktualisiert, um neue rechtliche Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen aus der steuerlichen Beratung von Krypto-Investoren abzubilden.