Wie erfolgt die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland? Was gilt es beim Thema Bitcoins und Steuern zu beachten?
Nach wie vor ist das Thema der richtigen Besteuerung von Kryptowerten noch nicht vollends geklärt. Der Gesetzgeber hat Kryptowerte im Bankrecht bereits anerkannt und sie dort als Finanzinstrumente und bestimmte Geschäfte mit ihnen als Finanzdienstleistung erlaubnispflichtig gemacht. Im Steuerrecht gibt es jedoch noch keine speziellen gesetzlichen Regelungen, auf die man sich verlassen könnte.
Damit gibt es keine finale Grundlage zum Thema Kryptowährung und Steuern.
Selbst die Frage, ob eine Kryptowährung überhaupt versteuert werden muss, ist umstritten. Auch für neue Entwicklungen in der Kryptoszene, wie beispielsweise die Besteuerung von NFTs, Helium Mining oder Liquidity Mining, gibt es bisher noch wenige konkrete Hinweise der Handhabung.
Dieser Steuer Guide gibt einen Überblick zum bisherigen Kenntnisstand hinsichtlich der Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland. Berücksichtigt werden insbesondere die neuesten Erörterungen des Bundesfinanzministerium (BMF) aus dem BMF-Entwurf-Schreiben vom 3. Juni 2021. Daneben enthält der Guide erste Einschätzungen zur Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs).
Die wichtigsten Informationen zur Besteuerung von Kryptowährungen:
- Einschlägige Steuergesetze sind für den Handel mit Kryptowerten (Trading) so gut wie immer § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft).
- Für Vorgänge wie das Mining und Staking ist wiederum § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus sonstigen Leistungen) maßgeblich und § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) für den Handel mit Kryptoderivaten.
- Außerhalb des privaten Bereichs können jedoch auch gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) vorliegen.
- Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 11.06.2021, Az. 5 K 1996/19) geht von einer Steuerbarkeit von Kryptogewinnen aus, weil es immaterielle Wirtschaftsgüter seien.
- Staking Einnahmen ab einem Betrag von 256 Euro sind steuerpflichtig. Es gibt keine erweiterte 10-jährige Haltefrist. Entscheidend ist der Tag des Zuflusses.
- Beim privaten Handel mit NFTs ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG anzunehmen.
- Beim Krypto-Mining ist grundsätzlich von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Die Ausnahme bildet Cloud-Mining.
- Eine lückenlose Dokumentation der Transaktionen ist unabdingbar und hilft bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt.
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Kryptowährung und Steuer: Entwurf des BMF-Schreibens und Auswirkungen auf Kryptobesteuerung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu diversen steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Bitcoin und Co. im Rahmen eines Entwurfs eines BMF-Schreibens am 03.06.2021 geäußert und seine Sicht der Dinge dargestellt.
Dadurch sollen viele der bestehenden Unklarheiten bezüglich der Besteuerung von Kryptowerten beseitigt werden. Das Schreiben ist noch nicht final und daher noch nicht bindend.
Ein BMF-Schreiben bindet alle Finanzbehörden über die Besteuerung von Kryptowerten einheitlich zu entscheiden. Kryptoinvestoren können sich, sobald das BMF-Schreiben finalisiert ist, auf die Ausführungen im BMF-Schreiben berufen.
Wichtig ist, dass ein BMF-Schreiben nur die Finanzämter zu einem einheitlichen Handeln verpflichtet, es kann aber nicht die Steuergesetze ändern. Das heißt, es besteht keine Verpflichtung der Finanzgerichte, dem BMF-Schreiben zu folgen.
Die Finanzgerichte entscheiden selbst über die Auslegung der Steuergesetze. Daher haben Steuerpflichtige trotz BMF-Schreiben immer die Möglichkeit, eine andere und vor allem steuerlich günstigere Rechtsauffassung zu vertreten. Sie müssen nur die Richter davon überzeugen, dass ihre Ansicht richtig ist.
Welche Auswirkungen die Rechtsansichten des BMF auf die Besteuerung von Kryptowährungen, Staking, NFTs, DeFi und Mining hat, wird in den nachfolgenden Abschnitten betrachtet.
Staking und Steuer: Besteuerung beim Staking von Kryptowährungen
In diesem Abschnitt erläutern wir die bestehenden Grundlagen zum Thema Staking und Steuern.
Grundsätzlich sind alle Einnahmen durch Krypto Staking ab einem Betrag von 256 Euro steuerpflichtig. Hierbei richtet sich der genaue Steuersatz nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Die Besteuerung der Staking Einnahmen ist also von deinem Einkommen abhängig.
Zur Bemessung der jeweiligen Steuerlast gilt der Tag des Zuflusses. Die zu versteuernde Summe für das Staking von Kryptowährungen bemisst sich also an der Anzahl an Coins, die Du an einem jeweiligen Tag erhalten hast, multipliziert mit dem tagesaktuellen Kurs.
Entgegen früheren Annahmen gibt es für Staking Erträge keine verlängerte Haltefrist von 10 Jahren.
Eine ausführlichere Einschätzung sowie ein Video zur aktuellen Situation findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Krypto-Staking in Deutschland.

Mining und Steuern: Wie wird Krypto Mining besteuert?
Speziell bei der Besteuerung von Mining von Kryptowährungen trifft das BMF-Entwurf-Schreiben eine weitere negative Aussage.
Unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom wird widerlegbar eine gewerbliche Tätigkeit vermutet.
Die Annahme der gewerblichen Tätigkeit bezieht sich also explizit auf das Mining von Kryptowährungen, welches Investitionen in Hardware und Strom voraussetzt. Dies umfasst nicht nur das Mining von Proof of Work Coins, sondern kann - mit der gleichen Argumentation - auch für Helium-Mining gelten.
Eine Ausnahme bildet das sogenannte Cloud Mining, bei dem keine direkten Investitionen in Hardware notwendig sind. Nach herrschender Meinung ist hierbei eine Besteuerung als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) relevant.
Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Mining in Deutschland.

DeFi und Steuern: Besteuerung von Liquidity Mining
Im Bereich von Decentralized Finance (DeFi) und Steuern gibt es einzelne Komponenten, die separat zu betrachten sind.
Die am häufigsten genutzte Verwendung zur Erwirtschaftung von Gewinnen und Erträgen ist das Liquidity Mining. Im Gegensatz zum Staking, bei welchem ebenso Einnahmen generiert werden, sind beim Liquidity Mining drei Phasen zu betrachten:
Die Hingabe der Token in den Liquidity Pool, die Teilnahme am Pool und der Erhalt von Rewards sowie die Rücknahme der Token aus dem Pool.
Je nach Phase findet eine unterschiedliche Besteuerung statt.
Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von Liquidity Mining in Deutschland.

Besteuerung von NFTs
Zu der Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) gibt das BMF-Entwurf-Schreiben keine Auskunft. Da sich das BMF lediglich mit Fungible Tokens, das heißt austauschbaren Kryptowerten wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum beschäftigt, lassen sich die Ausführungen nicht ohne weiteres auf die NFT Steuer übertragen.
Grundsätzlich liegt es nahe, dass NFTs beim privaten Handel als ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG deklariert werden.
Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben ist auch die Frage des gewerblichen Handels unbeantwortet. Investoren laufen daher Gefahr beim wiederholten An- und Verkauf von NFTs in die Gewerblichkeit - mit all ihren Konsequenzen - hineinzurutschen. Dies würde weitere Implikationen, wie beispielsweise die Entrichtung von Gewerbesteuer, mit sich bringen.
Eine ausführlichere Einschätzung der aktuellen Situation sowie ein Video findest Du in unserem Beitrag zur Besteuerung von NFTs in Deutschland.

Wie kann die Steuer auf Kryptowährungen berechnet werden?
Für Kryptoinvestoren ist die aktuell noch unsichere Lage sehr unbefriedigend. Schließlich handelt es sich selbst bei dem BMF-Entwurf-Schreiben um einen Entwurf, d.h. noch nicht um eine finale und für die Finanzämter bindende Vorschrift. Deshalb haben viele Anbieter von Steuertools, darunter auch CoinTracking, die rechtlichen Erwägungen des BMF-Entwurf-Schreibens bewusst noch nicht in ihre Software integriert.
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Kryptoinvestoren ist es daher zu empfehlen, sich nicht in vorauseilendem Gehorsam den Ausführungen des BMF-Entwurf-Schreibens zu unterwerfen und dadurch einen womöglich für sie nachteiligen Steuerbescheid zu erwirken.
Vielmehr sollten Kryptoinvestoren von den derzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, indem sie die für sie günstigere Rechtsauffassung gegenüber dem Finanzamt vertreten, um einen günstigen Steuerbescheid herbeizuführen.
Zwar hat das Finanzamt in vielen Fällen zumindest theoretisch die Möglichkeit, die Steuerbescheide unter Umständen nachträglich zu ändern, zum Beispiel wenn das BMF-Schreiben in finaler Form veröffentlicht wird. Um dies zu tun, müssten die Finanzbehörden allerdings die dargelegte Gewinnermittlung im Detail prüfen und entsprechend widerlegen. Da dies mit einem enormen Zeitaufwand der Finanzämter verbunden ist, passiert eine nachträgliche Änderung der Steuerbescheide erfahrungsgemäß sehr selten.
Müssen Gewinne durch Kryptowährungen beim Finanzamt angegeben werden?
Um diese Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, ist es für Kryptoinvestoren unverzichtbar, im Rahmen ihrer Steuererklärung alle ihre Kryptodaten gegenüber dem Finanzamt offenzulegen.
Aufgrund der regelmäßig hohen Anzahl an Kryptotransaktionen und um eine lückenlose Dokumentation aller Kryptovorgänge zu gewährleisten, gelingt dies nur mithilfe von bestimmten Steuertools wie beispielsweise von CoinTracking, das automatisch einen vollständigen und rechtssicheren Steuerreport für eine Vielzahl an eingebundenen Kryptobörsen erstellt.
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Die rechtliche Unsicherheit kann Kryptoinvestoren allerdings in die Hände spielen. Denn die Finanzämter sind in der Beweispflicht, wenn sie von einer Steuerpflicht ausgehen. Daher sollte bei Zweifeln oder bei besonders komplizierten Sachverhalten professioneller Rat durch Steuerberater oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden, um den Fall zu prüfen und sich gegen unrechtmäßige Steuerbescheide zur Wehr zu setzen.
Bitcoins und Steuern: Die wichtigsten Grundlagen
Egal ob Bitcoins, Ethereum oder andere Kryptowährungen. In diesem Abschnitt beantworten wir allgemeine Fragen zur Besteuerung.
Die nachfolgenden Abschnitte zeigen aktuelle Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte aus der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Bitcoins und Steuer.
Wie können Steuern auf Kryptowährungen automatisch ermittelt werden?
Damit die Steuererklärung gelingt, müssen alle erzielten Gewinne ermittelt und aufgelistet werden. Das Steuertool von CoinTracking hilft Kryptoinvestoren dabei, indem es für alle Kryptotransaktionen einen Steuerreport erstellt und die einzelnen Transaktionen rechtlich bewertet. Darüber hinaus bietet die Software zahlreiche Crpyto Tracking Features.
Rechtliche Würdigung von Kryptovorgängen
Bislang haben sich nur wenige Finanzgerichte mit Kryptowerten befasst. Dabei stand zunächst einmal die Frage im Raum, ob Kryptogewinne überhaupt versteuert werden müssen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20.06.2019, Az. 13 V 13100/19) ging dabei davon aus, dass Spekulationen mit Kryptowerten steuerpflichtig seien. Das Finanzgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.04.2020, Az. 3 V 1239/19) war sich dem jedoch nicht so sicher und empfand die Argumentation des anderen Finanzgerichts nicht nachvollziehbar.
Sind Kryptowährungen immaterielle Wirtschaftgüter?
In einer neuen Entscheidung hat sich das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 11.06.2021, Az. 5 K 1996/19) ebenfalls mit der Frage beschäftigt und geht von einer Steuerbarkeit von Kryptogewinnen aus, weil es immaterielle Wirtschaftsgüter seien, also vermögenswerte Vorteile, deren Erlangung sich der Steuerpflichtige etwas kosten lässt und die einer selbstständigen Bewertung zugänglich sind. Es sei zudem auch kein strukturelles Vollzugsdefizit erkennbar, da eine Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bestehe, durch die auch Auslandstransaktionen erfasst werden könnten.
Das zeigt, wie umkämpft bereits grundlegende Fragen der Kryptobesteuerung sind. Für Kryptoinvestoren positiv ist dabei, dass die Finanzämter nachweisen müssen, dass Kryptowerte steuerpflichtig sind. Dabei spielen auch technische Besonderheiten der Kryptowerte eine Rolle. Mittlerweile haben auch die Finanzämter anerkannt, dass ein Vollzugsmangel vorliegt, der zur Verfassungswidrigkeit führen kann. Eine Chance für alle Kryptoinvestoren!
Ob und wie Gewinne durch Kryptowährungen besteuert werden, ist in vielen Fällen bislang noch unklar.
Relevante Gesetze im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowährungen
Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Bestimmung der Rechtslage neuartiger Erscheinungen wie Kryptowerte anhand der Auslegung bestehender (älterer) Steuergesetze erfolgt und dadurch verschiedenste Rechtsauffassungen entstehen können. Einschlägige Steuergesetze sind für den Handel mit Kryptowerten (Trading) so gut wie immer § 23 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft). Für Vorgänge wie das Mining und Staking ist wiederum § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus sonstigen Leistungen) maßgeblich und § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) für den Handel mit Kryptoderivaten. Außerhalb des privaten Bereichs können jedoch auch gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) vorliegen.
Allgemeine Grundlagen der Besteuerung in Deutschland
Im nachfolgenden Abschnitt werden allgemeine Grundlagen zur Besteuerung in Deutschland erläutert. Diese Grundlagen beziehen sich nicht ausschließlich auf das Thema Kryptowährung und Steuern.
Wer muss in Deutschland Steuern zahlen?
Steuern zahlen muss in Deutschland jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags von 10.347,00 Euro pro Jahr erzielt. Unbeschränkt steuerpflichtig sind in Deutschland grundsätzlich alle Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wann muss man in Deutschland Steuern zahlen?
Dabei ist einerseits zu beachten, dass Steuern nur gezahlt werden müssen, wenn alle Einkünfte zusammen den Grundfreibetrag von 10.347 Euro pro Jahr übersteigen. Andererseits ist auch genau hinzuschauen, wie genau die verschiedenen Einkünfte zu versteuern sind.
Lohnt es sich den Wohnsitz ins Auslands zu verlagern, um Steuern zu sparen?
Für viele Kryptoinvestoren kann es dabei attraktiv sein, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland zu verschieben, sodass die Steuerpflicht in Deutschland entfällt und womöglich gar keine Steuern auf Kryptogewinne gezahlt werden müssen. In diesen Fällen lohnt sich der Weg zu einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, denn ein solcher Schritt sollte wohlüberlegt und rechtlich sicher sein.
Wann liegen steuerpflichtige Einkünfte vor?
Steuerpflichtige Einkünfte liegen vereinfacht gesagt vor, wenn mit bestimmten Tätigkeiten Geld eingenommen wurde. Allerdings lohnt es sich, hier genauer hinzuschauen. Denn aufgrund der erwähnten Unklarheiten bei der Besteuerung von Kryptowerten können Finanzämter fälschlicherweise von einer Steuerpflicht ausgehen. Das müssen Kryptoinvestoren jedoch nicht dulden und können sich gegen die Bescheide im Wege des Einspruchs oder gerichtlich zur Wehr setzen.
Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Steuererklärung vermeiden
Ob Kryptoinvestoren darüber hinaus eine Steuererklärung abgeben sollten, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Kryptoinvestoren in aller Regel gut beraten sind, eine Erklärung abzugeben. Zum einen können dadurch Verluste festgestellt werden, die beispielsweise die Steuerlast in zukünftigen Jahren mindern können. Zum anderen lässt sich dadurch ein Vorwurf der Steuerhinterziehung von vornherein vermeiden. Steuerhinterziehung kann nämlich nur dann vorliegen, wenn etwaige zu versteuernde Gewinne gegenüber dem Finanzamt verschwiegen werden. Legt man hingegen alle Gewinne bei Abgabe einer Steuererklärung offen und vertritt dabei gegebenenfalls eine andere Rechtsansicht als das Finanzamt, ist ein solches Vorgehen niemals strafbar.
Sollten bereits in der Vergangenheit steuerpflichtige Gewinne erzielt und diese gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben worden sein, können Kryptoinvestoren durch Abgabe einer Selbstanzeige dennoch zur Straffreiheit gelangen, solange noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde. Da für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen und dabei schnell einiges schiefgehen kann, ist auch hier die Unterstützung durch einen Experten dringend zu empfehlen.
Fazit zur Besteuerung von Bitcoins
Dieser Artikel zeigt, dass die steuerliche Betrachtung von Kryptowährungen durchaus komplex sein kann.
Je nach dem individuellen Grad der Interaktion mit Bitcoin und Co. variiert die steuerliche Betrachtung. Ob und wie komplex die Steuerfrage also tatsächlich ist, hängt davon ab, ob Du aktiv als Trader am Markt handelst, Zinserträge durch Staking generierst, per Sparplan Kryptowährungen kaufst oder einer einfachen Buy and Hold-Strategie nachgehst.
Um keine Fehler beim Thema Bitcoins und Steuern zu machen und somit eine lückenlose Dokumentation aller Kryptovorgänge zu gewährleisten, empfiehlt sich die Nutzung einer geeigneten Steuersoftware. Falls Du nach einer Alternative zu CoinTracking suchst, haben wir in unserem Vergleich die 3 besten Steuer Apps in der DACH-Region miteinander verglichen.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Kryptowährungen, Bitcoins und Steuern
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin.
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Wann ist der Handel mit Kryptowährungen gewerblich?
Daneben haben private Kryptoinvestoren in der Regel nicht zu befürchten, dass sie etwa durch ein hohes Ausmaß von An- und Verkäufen oder durch ein besonders hohes Handelsvolumen von Kryptowerten in eine Gewerblichkeit hineinrutschen. Für eine gewerbliche Einordnung setzt das BMF besonders hohe Maßstäbe. Zwar ist dies im Einzelfall denkbar, laut BMF-Entwurf-Schreiben ist dafür allerdings nötig, dass der Steuerpflichtige sich „wie ein Händler“ bzw. „bankentypisch“ verhält, was in den allermeisten Fällen zu verneinen ist. -
Wie ist ein Fork bei einer Kryptowährung zu besteuern?
Auch sind die Auswirkungen des BMF-Entwurf-Schreibens bezüglich der Besteuerung von sogenannten Hardforks durchaus zu begrüßen. Zwar ist eine Hardfork laut Ansicht des BMF als Anschaffung zu werten, weshalb Gewinne aufgrund einer Veräußerung der erhaltenen Coins aus der Hardfork innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind. Jedoch hängt dabei die Höhe des Gewinns von den Anschaffungskosten ab, die sich am Wert des geforkten Coins orientieren. -
Wie sind Gewinne aus Masternodes zu besteuern?
Besonders nachteilig für alle Kryptoinvestoren ist hingegen, dass das BMF den Begriff der Anschaffung sehr weit auslegt und dadurch auch die Zuflüsse aus Mining oder Staking sowie Masternodes als angeschafft ansieht. Das hat die Konsequenz, dass eine anschließende Veräußerung der erhaltenen Rewards innerhalb eines Jahres steuerpflichtig ist und damit etwaige Wertsteigerungen besteuert werden.
Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Rechtsexperten von Winheller entstanden. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.