Erstes Krypto-Verbot in Deutschland: Zusammenfassung

  • Im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wird der Kauf von Immobilien mit Kryptowährungen in Deutschland untersagt. Wirtschaftssanktionen sollen so besser durchzusetzen sein. Auch Geldwäsche möchte man verhindern.
  • Weitere Geldmittel wie Bargeld oder Rohstoffe sind von dem Verbot betroffen.
  • Die Bundesrepublik Deutschland verbietet Bitcoin und Co. damit erstmals in einem konkreten Anwendungsfall. Das Gesetz tritt voraussichtlich 2023 in Kraft.

Krypto-Verbot in Deutschland betrifft Immobiliengeschäfte

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Ein neues Krypto-Verbot in Deutschland könnte schon bald den Kauf von Immobilien betreffen. Immobiliengeschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin sind dadurch konkret untersagt.

Das zuständige Gesetz trägt den Namen Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und wurde bereits Ende Oktober vom Bundestag verabschiedet. Anschließend bedurfte es noch einer Bestätigung des Bundesrates. Der Bundesrat bestätigt das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II am Freitag in einer leicht veränderten Neufassung.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 in Kraft, so zumindest lautet die Forderung des Bundestages. Wann genau das Verbot wirklich gilt, lässt sich bisher noch nicht mit kompletter Gewissheit sagen.

Bei Rechtsgeschäften, die auf den Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind, kann eine geschuldete Gegenleistung nur mittels anderer Mittel als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bewirkt werden.

Heißt es in der letzten Fassung des Gesetzentwurfs 20/4727. In vorherigen Versionen sprach der Bundestag etwas allgemeiner von Bargeld, Kryptowerten und “Rohstoffen.”

Neben puren Immobiliengeschäften sind jedoch auch weitere Käufe eingeschränkt, sofern das Objekt des Transfers eine Gesellschaft ist, zu deren Anlagen auch Immobilien gehören.

Dasselbe gilt für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen unmittelbar oder mittelbar eine inländische Immobilie gehört.

Heißt es dort. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz ist ein Artikelgesetz. Durch Gesetze dieser Art müssen mehrere bereits bestehende Gesetze angepasst werden. Betroffen sind etwa das Geldwäschegesetz oder das Kreditwesengesetz. Insgesamt summiert sich die Zahl auf ganze 23 Gesetze.

Eine neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung entsteht. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium. Vermögensermittlungen und Sicherstellungsbefugnisse werden von den einzelnen Bundesländern somit an eine zentrale Stelle übertragen.

Bundesrepublik nutzt Sanktionen zum Kampf gegen Krypto

Wie der Name des Gesetzes bereits nahelegt, sind Wirtschaftssanktionen der ausschlaggebende Grund der neuen Verordnung. Sanktionen, welche die Bundesrepublik gegenüber Russland aufgrund des Ukrainekrieges umsetzt, brachten neue Methoden ins Gespräch.

Zumindest die offiziellen Erklärungen legen nahe, dass die Politik auf diese Weise versucht, russische  Investoren – oder weitere sanktionierte Personen – daran zu hindern, Wertanlagen in Deutschland zu erwerben. Wie so oft gibt die Legislative zudem an, Geldwäsche durch diese Maßnahme verhindern zu wollen.

Vom Sanktionsdurchsetzungsgesetz II erhofft man sich “mehr Transparenz im Immobilienbereich,” bis ein Datenbankgrundbuch fertiggestellt ist, das die elektronische Abfrage von Eigentumsverhältnissen ermöglicht.

Die Ausmaße staatlicher Überwachung nehmen in der Bundesrepublik damit neue Formen an. Kryptowährungen wurden von Behörden bislang toleriert. Erst im Juni sprach sich das Bundesfinanzministerium gegen eine umfassende Überwachung durch das EU-Gesetz TFR aus.

Eine in Deutschland gültige Kryptowertetransferverordnung, die der TFR der EU ähnlich ist, findet in der Praxis bislang keine Anwendung. Damals hält das Bundesfinanzministerium die Maßnahmen der TFR für schädlich. Eine Ausweichbewegung würde Nutzer in die Anonymität treiben.

Der Kauf oder Tausch von Immobilien soll durch die neue Verordnung ab kommendem Jahr jedoch unmöglich werden, sofern die Herkunft der Gelder nicht transparent nachzuverfolgen ist. Im Zuge dessen erlässt die Politik das erste offizielle Verbot, von dem Kryptowährungen hierzulande betroffen sind.

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