💡 Steuern auf Krypto-Gehälter: Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitsentgelt in Euro berechnet und ausbezahlt werden muss.
- Es gibt jedoch die Möglichkeit der teilweisen Bezahlung in Form von Sachbezügen, wie in § 107 Abs. 2 GewO.
- Krypto-Gehälter unterliegen der Besteuerung nach § 8 Abs. 2 EStG, wobei eine Freigrenze von 50€ pro Monat existiert.
- Die Überschreitung dieser Grenze führt zur vollständigen Steuerpflicht des gesamten Betrags.
Dürfen Arbeitgeber Gehalt in Kryptowährungen zahlen?
Zuallererst müssen wir klären, ob es in Deutschland überhaupt erlaubt ist, Gehälter in Kryptowährungen zu bezahlen. Ein Blick in § 107 Abs. 1 GewO gibt hier schnell Aufschluss. Dort heißt es klar und deutlich: Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, den gesamten Lohn in Form von Kryptowährungen auszubezahlen.
In § 107 Abs. 2 GewO ist jedoch ebenfalls festgehalten, dass Sachbezüge als teilweise Bezahlung möglich sind. Hierbei sind jedoch folgende Aspekte zu beachten:
- Die Bezahlung muss im Interesse des Arbeitnehmers sein
- Es darf lediglich der pfändbare Teil in Kryptowährungen bezahlt werden
Wie funktioniert die Bezahlung von Krypto-Gehältern?
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darüber einig sind, einen Teil des Gehalts in Kryptowährungen zu bezahlen, stellt sich die Frage nach der Funktionsweise. Wie könnte also das Beziehen von Krypto-Gehältern in der Praxis aussehen?
Tatsächlich sind Krypto-Gehälter nicht sonderlich komplex, da sie als Sachbezüge verbucht werden. Hier sind einige wichtige Schritte und Tipps, die Du beachten solltest:
- Krypto-Wallet einrichten: Wenn Du einen Teil Deines Gehalts in Form von Kryptowährungen beziehen möchtest, benötigst Du natürlich eine Bankverbindung in der Welt der Kryptowährungen. Die Wallet-Adressen sind vergleichbar mit Bankverbindungen. Je nachdem, welche Coins und Token Du beziehen möchtest, musst Du daher ein spezifisches Krypto-Wallet anlegen.
- Public Key teilen: Um Kryptowährungen in Deiner Wallet zu empfangen, musst Du Deine öffentliche Adresse mit Deinem Arbeitgeber teilen.
- Zahlungseingang und Dokumentation: Gemäß dem BMF-Schreiben vom März 2025 müssen steuerliche Aufzeichnungen bei Kryptotransaktionen geführt werden. In der Praxis haben sich hier Steuertools erprobt.
- Steuern bezahlen: Beachte, dass Bezüge, die Du in Form von Kryptowährungen erhältst, steuerlich relevant sind. Wie bei einem Gehalt in Euro ist grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechende Lohnsteuer anzumelden und abzuführen. Der Erhalt der Kryptowährung stellt eine Anschaffung dar, sodass bei einem späteren Tausch in Euro oder andere Kryptowährungen ggf. entstehende Wertsteigerungen versteuert werden müssen.
Besteuerung von Krypto-Gehältern
»Wann werden Krypto-Gehälter nun versteuert?« - Die Versteuerung von Kryptowährungen als Arbeitslohn ist zunächst einmal genauso zu behandeln wie Sachbezüge.
Die Bewertung von Sachbezügen erfolgt mit den üblichen Endpreisen, in der Praxis ist dies der Kurswert der Kryptowährung zum Auszahlungszeitpunkt. Auf die Sachbezüge wird regulär Lohnsteuer abgeführt.
Besonderheiten bei Sachbezügen
Eine Besonderheit besteht, wenn Kryptowährungen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Hierbei müssen zwei Fälle unterschieden werden.
Übersteigt der Betrag 50€ pro Monat nicht, dann ist der Betrag steuerfrei. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, wird der gesamte Betrag steuerbar. Kurz gesagt heißt das, dass der Betrag dem Arbeitslohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert wird.
Eine Freigrenze bezeichnet einen festgelegten Betrag, bis zu dem die Einnahmen steuerfrei bleiben. Wenn die Einnahmen diesen Betrag nicht übersteigen, fallen keine Steuern an. Überschreiten die Einnahmen die Freigrenze auch nur um einen Cent, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.
Ein Freibetrag ist ein bestimmter Betrag, der von den Einkünften abgezogen wird, bevor Krypto-Steuern berechnet werden. Er mindert also die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Übersteigt der Betrag 50€ pro Monat, aber der Gesamtbetrag der Sachbezüge ist unter 10.000€ im Jahr, dann besteht für den Arbeitgeber nach § 37b EStG die Möglichkeit, den Sachbezug pauschal mit 30% zu besteuern. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht mehr mit Lohnsteuer versteuern.
Vor- und Nachteile von Krypto-Gehalt
»Welche Vor- und Nachteile gibt es bei Krypto-Gehalt?« - Die Bezahlung in Form von Kryptowährungen unterscheidet sich in einigen Aspekten von Gehältern in Fiatwährungen. In diesem Abschnitt möchten wir deshalb einen kurzen Blick auf die Vor- und Nachteile von Gehältern in Kryptowährungen werfen.
Vorteile
- Globale Zugänglichkeit: Kryptowährungen kannst Du über Grenzen hinweg verwenden. Sie stellen eine neue globale Finanzstruktur dar, die nicht von der bloßen Bankinfrastruktur begrenzt ist.
- Schnelle Transaktionen: Zahlungen in Kryptowährungen werden sofort abgewickelt, unabhängig davon, wo Du Dich gerade befindest.
Nachteile
- Volatilität: Der Marktpreis von Kryptowährungen kann unter Umständen sehr volatil sein. Das bedeutet, dass sich der Wert Deines Gehalts nach Erhalt schnell ändern kann.
- Mangelnde Regulierung: Während Fiatwährungen strikt reguliert sind, sind einige Aspekte bei Kryptowährungen noch nicht vollends geklärt.
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Fazit zu Steuern auf Gehalt in Kryptowährungen
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Bezahlung von Gehältern in Kryptowährungen in Deutschland bestimmten rechtlichen Hürden unterliegt. Krypto-Gehälter sind in vollem Umfang nicht möglich, da nach § 107 Abs. 1 GewO das Arbeitsentgelt in Euro zu bezahlen ist.
Erfolgt die Bezahlung in Krypto zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn und nicht als Ersatz, dann gilt eine Freigrenze von 50€ pro Monat. Überschreitet der Wert der Kryptowährungen diese Grenze, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Häufige Fragen (FAQ) zur Versteuerung von Krypto-Gehältern
In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Versteuerung von Krypto-Gehältern.
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Ist es in Deutschland erlaubt, Gehälter in Kryptowährungen auszuzahlen?
Nein, in Deutschland ist es nicht erlaubt, den gesamten Lohn in Form von Kryptowährungen auszubezahlen. Gemäß § 107 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist das Arbeitsentgelt in Euro zu berechnen und auszuzahlen. -
Wie funktioniert die Bezahlung von Gehältern in Kryptowährungen?
Der Arbeitnehmer benötigt eine Krypto-Wallet, um die Zahlungen zu empfangen. Der Arbeitnehmer richtet eine Krypto-Wallet ein und teilt dem Arbeitgeber die öffentliche Adresse mit, an die die Kryptowährungen gesendet werden. -
Wie bezahle ich Steuern auf Krypto-Gehälter?
Krypto-Gehälter werden steuerlich wie Sachbezüge behandelt. Es existiert eine Freigrenze von 50€ pro Monat gemäß § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig und muss dem Arbeitslohn hinzugerechnet werden.
Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Philipp Hornung, dem cryptotax.lawyer, entstanden und wurde im Zeitverlauf durch ergänzende fachliche Einordnungen von Maximilian Klein, Steuerberater und Inhaber der Steuerberatungskanzlei Klein, erweitert. Er beruht auf dem aktuellen Kenntnisstand der Gesetzgebung sowie der derzeitigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung in Sonderfällen und dient ausschließlich als allgemeine Informationsgrundlage. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.