Die aktuelle Grundlage zur Besteuerung von Kryptowährungen ist das BMF-Entwurf-Schreiben vom 3. Juni 2021 mit den neuesten Erörterungen des Bundesfinanzministerium (BMF).

Zu der Besteuerung von Bitcoin Mining und Krypto Mining im Allgemeinen gibt das BMF-Entwurf-Schreiben klare Aussagen.

Grundlage bilden also alle Proof of Work Kryptowährungen, die durch eine Investition in Hardware sowie durch laufende Betriebskosten in Form von Strom, gemined werden können. Dies umfasst das Bitcoin Mining, aber auch das Mining von anderen PoW Coins, wie beispielsweise Litecoin (LTC).

Die wichtigsten Informationen zum Thema Mining und Steuern:

  • Das BMF-Entwurf-Schreiben gibt klare Aussagen zur Besteuerung beim Mining.
  • Nach herrscheinder Meinung entspricht das Mining aus der Steuer-Perspektive einer gewerblichen Tätigkeit.
  • Diese Annahme ist widerlegbar, wird jedoch pauschal angenommen.
  • Eine vorsorgliche Dokumentation sowie Angabe von Gewinnen ist ratsam, um etwaige rechtliche Konsequenzen vorzubeugen. Mit einer zusätzlichen Zahlung von Gewerbesteuer ist also zu rechnen.
  • Ein Tool zur Dokumentation ist die Steuer-Software von Accointing.
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Mining und Steuern: Besteuerung von Bitcoin und Co.

Für alle Proof of Work Kryptowährungen, die per Mining geschürft werden können, gilt die grundsätzliche Annahme der gewerblichen Tätigkeit.

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Unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom wird widerlegbar eine gewerbliche Tätigkeit vermutet. In diesem Kontext ist also die Gewerbeanmeldung unverzichtbar.

Diese Annahme gilt für das Mining, bei welchem Investitionen in Hardware getätigt werden mit dem Ziel nachhaltig und selbstständig, Gewinne zu erzielen.

Ist das Mining von Kryptowährungen wie Bitcoin eine gewerbliche Tätigkeit?

Gewerbliche Einkünfte haben für Kryptoinvestoren eine Vielzahl an Nachteilen.

So können sich gewerbliche Kryptoinvestoren nicht auf die steuerlich günstige Haltefrist berufen. Auch fällt für diese zusätzlich Gewerbesteuer an und sie sind verpflichtet einmal im Jahr eine Gewinnermittlung abzugeben, was wiederum mit zusätzlichen Steuerberaterkosten verbunden ist.

Nichtsdestotrotz haben die Finanzämter bei besonders hohen Aufwendungskosten für Hardware und Strom die Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen und für das Vorliegen der Gewerblichkeit entsprechend darzulegen.

Wie wird Cloud Mining besteuert?

Beim Cloud Mining liegt kein direkter Zugriff auf die Hardware vor. Desweiteren findet keine unmittelbare Investition in Hardware statt, da der Miner nicht zum Besitzer oder Eigentümer der Mining Hardware wird. Hinzu kommen Aspekte wie die Beschränkung der Wahl der zu schürfenden Kryptowährungen.

Nach dieser Argumentation wäre kein gewerbliches Mining gegeben.

Insofern käme beim Cloud Mining eine Versteuerung wegen Einkünften aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) in Betracht. Maßgeblich beim Thema Mining und Steuern ist also die Frage, ob eine Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird oder nicht.

Wie wird Helium-Mining besteuert?

Demnach dürfte sich eine solche Betrachtung in Zukunft auch nachteilig auf die Steuern beim Helium-Mining (Kryptomining über Funk) auswirken. Es ist davon auszugehen, dass das Helium-Mining dementsprechend auch als gewerbliche Tätigkeit klassifiziert wird.

Die Argumentation ist hierbei die Gleiche: Es findet eine Investition in Hardware statt, um nachhaltig und selbstständig, Gewinne zu erzielen.

Fazit zur Besteuerung von Mining

Bei der Besteuerung von Mining bei Kryptowährungen gilt es zwischen klassischem Mining und Cloud Mining zu unterscheiden.

Während klassisches Mining und Helium Mining aufgrund der Investitionen in physische Hardware und der nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht in Kombination mit der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbe einzustufen sind, trifft dies beim Cloud Mining nicht zu.

Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Rechtsexperten von Winheller entstanden. Er basiert auf den Erkenntnissen aus diesem Blogbeitrag. Er beruht auf dem aktuellsten Kenntnisstand der Gesetzgebung, ersetzt jedoch nicht die professionelle Beratung in Sonderfällen und dient lediglich als Informationsgrundlage.


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