Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern in Deutschland ist die der Besteuerung von Krypto-ETCs/ETPs.

Deshalb fassen wir in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte zum Thema Steuern und ETCs zusammen und werfen einen Blick auf die ETC Group - Europas führender Anbieter für innovative auf Kryptowährung basierte Wertpapiere.

Krypto ETPs Steuern: Ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen

Als die ETC Group im Juni 2020 ihren ersten Krypto-ETC (WKN A27Z30, Börsenkürzel BTCE) an der Deutschen Börse notierte, war eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern in Deutschland noch nicht geklärt:

Wie steht es um die einkommensteuerliche Behandlung des ETCs?

Das sieht mittlerweile zum Glück anders aus. Im Folgenden erläutern wir, wie die Besteuerung von Krypto ETPs erfolgt.

Besteuerung von Krypto ETPs: BMF-Schreiben schafft Klarheit

Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Mai 2022 ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht, welches bestätigt, dass Krypto-ETCs wie der BTCE genauso wie gewisse physische Gold ETCs behandelt werden sollen. Ein Beispiel heirfür ist Xetra-Gold®, deren Verkauf nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr steuerfrei ist.

Das Schreiben bestätigt des Weiteren, dass deutsche Privatanleger in die von der ETC Group ausgegebenen Krypto-ETCs nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr keine Steuern auf Gewinne aus solchen Investitionen zahlen müssen – dank der vollständigen physischen Hinterlegung jedes ETCs und der Möglichkeit, diese physisch einzulösen.

Ein Auszug aus dem Schreiben des BMF:

Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token sind ein „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (vgl. Randnummer 31). Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Das Schreiben war unter anderem insbesondere für die Besteuerung von Staking-Rewards wichtig gewesen.

ETC Group setzte sich für steuerliche Gleichstellung von Krypto-ETCs mit Gold-ETCs ein

Auf diese Art der Besteuerung arbeitete auch die ETC Group lange Zeit hin. Maximilian Monteleone, Mitgründer und Marketingdirektor der ETC Group sagte:

“Die ETC Group wurde gegründet, um Investoren in Deutschland und anderen europäischen Ländern robuste, hochliquide und innovative Kryptowährungs-ETCs anzubieten. Als Teil der Produktentwicklung war es unser Ziel, die besten Eigenschaften etablierter physischer Gold ETCs auf unsere Krypto ETCs anzuwenden. Wir haben nun lange Zeit auf solch eine Klarstellung für Investoren hingearbeitet, und die Entscheidung, physische Krypto-ETCs mit physischen Gold-ETCs gleichzusetzen ist konsequent, da dahingehend langjährige rechtliche Leitlinien existieren.“

„Unsere ETC Produktstruktur beinhaltet die Möglichkeit für Endanleger, sich, alternativ zum Verkauf an der Börse, die jeweils zugrundeliegende Kryptowährung physisch ausliefern lassen zu können. Ziel und die natürliche Schlussfolgerung dieser Funktion bestand darin, für den Kauf und Verkauf über die Börse eine positive steuerliche Behandlung zu erzielen für BTCE, ZETH und unseren anderen ETC Produkten“, fuhr er fort.

Krypto ETPs: Kapitalertragssteuer oder Einkommenssteuer?

Auch das Finanzamt berücksichtigt den Unterschied zwischen ETPs und echten Kryptowährungen.

In der jährlichen Steuererklärung sind Krypto-ETPs Teil der Einkommenssteuer und werden nicht wie üblich mit der Kapitalertragssteuer verrechnet.

Die Differenzierung kann zu einer Steuererleichterung von bis zu 20 Prozent führen.

Krypto ETPs bei der ETC Group handeln

Anleger können bei der ETC Group derzeit aus 14 verschiedenen ETCs mit deutscher ISIN und WKN wählen, um die Preisentwicklung von Bitcoin, Ethereum und anderen beliebten Kryptowährungen teilhaben zu können.

Die an der Börse gehandelten Produkte mit institutioneller Qualität der ETC Group sind vor allem bei der Vielzahl an Anlegern beliebt, die weiterhin über traditionelle Finanzmärkte investieren wollen, während sie ihr herkömmliches Depot sowie Aktien- und ETF-Portfolio nutzen können.

Viele Anleger sind sich auch über die technischen Herausforderungen und Sicherheits- bzw. Regulierungsstandards von Alternativen wie Online-Kryptoplattformen oder Krypto-Börsen einfach nicht im Klaren.

Die ETCs („Exchange Traded Commodity/Cryptocurency“) bieten ein hohes Niveau an Anlegerschutz, und die hinterlegten Vermögenswerte werden in einer regulierten und spezialisierten Verwahrstelle gehalten. Des Weiteren sind die Krypto-Vermögenswerte dank eines unabhängigen Treuhänders gegen ein Ausfallrisiko der Emittenten vollständig abgesichert.

Krypto-ETPs bei der ETC Group

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