Beim Handel mit Kryptowährungen rücken auch die Steuern in den Vordergrund. Lange Zeit waren viele Aspekte nicht klar geregelt. Nun bringt das neue BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums zumindest in vielen Aspekten rund um das Thema Staking und Steuern Licht ins Dunkeln. Bitcoin2Go fasst für Dich alle wichtigen Informationen zur Besteuerung von Staking Einnahmen in diesem Artikel zusammen.

Die wichtigsten Informationen zu Krypto Staking und Steuern:

  • Das BMF-Entwurf-Schreiben gibt eine klare Aussage zur Besteuerung von Staking Erträgen.
  • Staking Einnahmen ab einem Betrag von 256 Euro sind steuerpflichtig.
  • Die Besteuerung richtet sich nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz
  • Als Grundlage zur Ermittlung der Steuerlast gilt der Tag des Zuflusses
  • Für Staking Erträge gibt es keine 10-jährige Haltefrist

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Was ist Staking?

Beim Staking sprechen wir von der Teilnahme am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus einer Kryptowährung. Beim Proof-of-Stake-Algorithmus handelt es sich um eine alternative Möglichkeit zum Mining, um die Blockchain aufrechtzuerhalten und Transaktionen zu validieren.

Für das Einsetzen der eigenen Coins erhalten die sogenannten Validatoren eine Aufwandsentschädigung in Form von Zinsen der jeweiligen Kryptowährung. Wer die Staking Erträge letztendlich erhält, ist durch einen gewichteten Zufallsalgorithmus geregelt.

Durch Staking kannst Du also ein passives Krypto Einkommen erzielen. Beachte jedoch, dass in der Regel auch die Umlaufmenge einer Kryptowährung mit dem Staking-Mechanismus ansteigt, sodass die Staking Einnahmen in Relation nicht immer eine reale Erhöhung Deiner Kaufkraft darstellen müssen.

So versteuerst Du Staking Einnahmen

Die Einnahmen aus dem Staking bezeichnen wir auch als Staking Rewards. Doch musst Du Staking Rewards versteuern? Die Antwort lautet hier ganz klar: Ja, ab einem Betrag von 256 Euro sind Staking Einnahmen steuerpflichtig.

So heißt es im BMF-Schreiben mit dem Titel „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“:

Einnahmen aus Staking im hier verwandten Begriffsverständnis der Bereitstellung eines Stakes ohne selbst als Forger an der Blockerstellung beteiligt zu sein (Teilnahme an einem Staking-Pool, Plattform-Staking) unterliegen in der Regel als der privaten Vermögensverwaltung unterfallende Fruchtziehung der Besteuerung nach § 22 Nummer 3 EStG.

Für die Besteuerung der Staking Rewards gilt der Tag des Zuflusses. Die anfallende Steuer richtet sich nach Deinem persönlichen Einkommenssteuersatz.

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Das kann tatsächlich auch einige Nachteile mit sich ziehen. Wenn Du am 1. Juni 2022 beispielsweise Staking Einnahmen von 1.000 ADA im Wert von je 1 EUR/ADA erhältst, musst Du Staking Rewards in Höhe von 1.000 Euro versteuern. Sollte ADA nun zu einem späteren Zeitpunkt nur noch 0,01 Euro wert sein, musst Du dennoch die 1.000 Euro versteuern.

Was passiert, wenn Du die vom Staking erhaltenen Coins verkaufst?

Staking Rewards gelten am Tag des Zuflusses als angeschafft. Sie werden also wie gekaufte Kryptowährungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG behandelt, wenn sie verkauft werden.

Wenn Du am 1. Juni 2022 also 1.000 ADA im Wert von 1 EUR/ADA erhältst und diese nach 2 Jahren zu einem Kurs von 10 EUR/ADA verkaufst, musst Du keinerlei Steuern auf den Gewinn zahlen. Steuern zahlst Du lediglich auf die 1.000 Euro Staking-Erträge vom 1. Juni 2022.

Staking Haltefrist: 10 Jahre, oder nicht?

Die Frage, ob Staking Einnahmen die Haltefrist der eingesetzten Coins auf 10 Jahre verlängert oder nicht, hat die Krypto-Szene lange Zeit beschäftigt. Das neue BMF-Schreiben schafft endlich Klarheit.

Für angeschaffte Kryptowährungen gilt eine Haltefrist von einem Jahr. Das gilt auch dann, wenn Du Deine Coins für Staking einsetzt. Damit hat das Staking selbst keinen Einfluss auf die Haltefrist.

Die Haltefristverlängerung wurde zur Verhinderung eines speziellen Steuersparmodells (sog. Containerleasingmodell) in die Welt gerufen. Die Diskussion, ob auch das Staking zu dieser Haltefristverlängerung führt, ist nun beendet: mit einem positiven Ausgang für Krypto-Investoren.

Die befürchtete zehnjährige Haltefrist galt allerdings nicht für die Staking Rewards selbst. Staking Rewards sind nämlich stets zu versteuern.

Staking Steuern Beispiele

Wir wollen Dir an einigen Beispielen verdeutlichen, wie die Besteuerung beim Staking abläuft. Dafür ziehen wir hypothetisch die Kryptowährung ADA heran. Wir gehen in diesen Beispielen davon aus, dass Du die Töpfe nicht trennst und Deine Staking-Rewards auf derselben Wallet landen wie Deine eingesetzten Coins.

Staking Steuern Beispiel 1: Du behältst Deine Staking-Rewards

Deine Staking-Rewards werden am Tag des Zuflusses besteuert. Daher ist es für diesen Teil nicht von Bedeutung, ob Du Deine Staking-Erträge verkaufst oder behältst und wie sich der Kurs in Zukunft entwickelt. Erhältst Du beispielsweise 10 ADA am 1. Juni 2022 im Wert von 1 EUR/ADA, müsstest Du 10 Euro versteuern, sofern Du den Freibetrag von 256 übersteigst.

Staking Steuern Beispiel 2: Du verkaufst Deine Staking-Rewards sofort

Wenn Du Deine ADA-Token direkt nach Erhalt der Staking-Rewards verkaufst, gibt es wiederum 2 Fälle, die eintreffen können, sofern Du die Töpfe nicht trennst.

Fall 1: Du kaufst am 1. Juni 2022 1.000 ADA im Wert von 1 EUR/ADA. Durch Staking erhältst Du nun am 1. Juli 2022 10 ADA. Der Wert hat sich mittlerweile auf 2 EUR/ADA verdoppelt. Wie im obigen Beispiel werden die Staking-Rewards zunächst einmal am Tag des Zuflusses besteuert. Du zahlst also Steuern auf insgesamt 20 Euro.

Zusätzlich gelten die Staking-Erträge als angeschafft, also wie gekauft. Da wir in diesem Fall nach dem FiFo-Prinzip (First in First Out) versteuern, hast Du einen weiteren Gewinn erzielt.

Das bedeutet, die 10 zusätzlichen durch Staking erhaltenen ADA Token gelten als gekauft am Tag des Zuflusses. Verkaufst Du 10 ADA Token aus dem gleichen Topf, verkaufst Du nicht Deine Staking-Rewards, sondern die zuerst gekauften ADA Token.

Daher zahlst Du zusätzlich auf den Gewinn von 10 Euro Steuern.

Fall 2: In diesem Fall hast Du bereits vor über einem Jahr 1.000 ADA Token gekauft und verdienst jetzt durch das Staking 10 ADA Token. Der neue Wert ist egal. Solange Du die Töpfe nicht trennst, kannst Du nun 10 ADA Token verkaufen, ohne dass Steuern anfallen, da auch hier das FiFo-Prinzip gilt. Die Staking Rewards versteuerst Du in diesem Fallbeispiel ebenfalls am Tag des Zuflusses.

Staking Steuern Beispiel 3: Du verkaufst Deine Staking-Rewards später

Angenommen, Du hältst am 1. Januar 2023 1 Million ADA im Wert von 1 Million Euro. Der Kurs bleibt stabil und Du erhältst durch Staking eine Rendite von 10 Prozent. Du erhältst also ADA im Wert von 100.000 Euro im ersten Jahr.

Im Januar 2024 fällt der ADA Kurs auf 0,001 Euro. Deine 1,1 Millionen ADA Token im Wert sind damit nur noch 1.100 Euro wert. Du willst jetzt all Deine Token und auch Deine Staking-Rewards verkaufen.

Es gilt in diesem Fall weiterhin der Tag des Zuflusses als entscheidend. Für das vergangene Jahr musst Du auf Deine Staking-Erträge von 100.000 Euro Steuern zahlen, auch wenn Deine Kryptowährungen nichts mehr wert sind.

Mit diesem Beispiel wollen wir Dir zeigen, dass es wichtig ist, sich im Voraus über seine Krypto Steuern Gedanken zu machen. Auch wenn das ein extremes Beispiel ist, sind ähnliche Fälle durchaus vorstellbar.

Mit Staking Geld verdienen

Wie kannst Du mit Staking Geld verdienen?

Einerseits kannst Du Dich direkt als Validator am Netzwerk beteiligen. Das ist in vielen Netzwerken allerdings mit einigen Hindernissen verbunden. Für das Staken von Ethereum benötigt man als Validator beispielsweise 32 Ether – das sind nach aktuellem Kurs immerhin noch rund 64.000 US-Dollar. Zudem wären solche Fälle eben genau jene, bei denen eine Gewerbetätigkeit geprüft werden müsste.

Eine andere Möglichkeit ist es, Dich an Staking-Pools (hier tun sich viele kleinere Anleger zusammen, um die Bedingungen für das Staking zu erfüllen) zu beteiligen oder spezielle Staking-Plattformen zu nutzen, um so Krypto Zinsen zu verdienen.

Krypto-Zinsen: Die 3 besten Anbieter im Vergleich (2023)
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Nicht zu verwechseln ist das Staking mit dem Lending. Beim Lending verleihst Du Deine Kryptowährungen an Dritte und erhältst als Gegenleistung Zinsen. Für das Lending gelten allerdings dieselben Regeln wie für das Staking.

Es gibt mittlerweile Anbieter, die Dir für das Hinterlegen Deiner Kryptowährungen einen bestimmten Zinssatz anbieten. Beachte jedoch, dass Du hier stets das Risiko des Totalverlustes eingehst und daher auch beim sehr sicher wirkenden Staking nur einen Teil Deines Kapitals investieren solltest, dessen Verlust Du verkraften kannst.

Als einen guten und seriösen Anbieter erachten wir die Plattform Nexo. Bei Nexo kannst Du bis zu 16 Prozent an Zinsen erhalten. Du hast dabei die Auswahl zwischen zahlreichen Kryptowährungen.

Lohnt sich Staking trotz Steuern?

Durch das neue BMF-Schreiben ist das Staking in Deutschland deutlich attraktiver geworden. Das macht das Staking lohnenswert.

Wenn die Umlaufmenge der Kryptowährung durch das Staking nicht ins Unermessliche ansteigt, kann man sich so durchaus ein nettes passives Einkommen aufbauen.

Wichtig ist auch, dass Du Dich ausführlich mit der Besteuerung auseinandersetzt. Gerade, wenn Du hohe Staking Rewards erhältst, solltest Du darauf achten, diese auch bei einem Totalverlust Deiner Coins zahlen zu können.

Wenn Du die auf die Staking Rewards anfallenden Steuern rechtzeitig zur Seite legen kannst, lohnt sich das Staking an sich in Deutschland sehr. Du hast steuerlich nämlich keinerlei Nachteile, da sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert.

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Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit den Steuer- und Rechtsexperten von Winheller entstanden. Dieser Artikel beinhaltet allgemeine Informationen zur Besteuerung von Staking-Einnahmen. Anhand von Beispielen versuchen wir einige Fälle anschaulich darzustellen. Beachte, dass dieser Artikel eine professionelle Steuerberatung nicht ersetzt, da jeder Fall individuelle betrachtet werden muss. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen (FAQ) zu Staking Steuern

In diesem Abschnitt geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Staking Steuern.

  • Muss ich auf Staking-Erträge Steuern zahlen?

    Ja, bei Staking-Erträgen handelt es sich um Einnahmen. Daher sind diese am Tag des Zuflusses zu versteuern, unabhängig davon, ob Du diese Coins verkaufst oder weiter hältst. Die weitere Wertentwicklung ist für die Besteuerung der Staking-Erträge nicht von Relevanz.
  • Brauche ich für Staking ein Gewerbe?

    Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben erklärt, dass Staking ebenso wie das Mining auch unter eine Gewerbepflicht fallen kann, wenn man aktiv an der Blockerstellung beteiligt ist. Anders sieht das aber bei der Beteiligung an Staking-Pools aus. Hier bist Du nicht aktiv an der Blockerstellung beteiligt, sodass hier kein Gewerbeschein notwendig sein dürfte. In diesem Fall solltest Du Dich zur Sicherheit dennoch mit einem Steuerberater zusammensetzen, um eine fundierte Meinung zu Deinem Fall zu erhalten, da jeder Fall letztendlich einzeln betrachtet werden sollte.

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