• Das Financial Accounting Standards Board (FASB) führt neue Accounting-Regeln für Bitcoin und andere Kryptowährungen ein.
  • Durch die sogenannte Fair-Value-Methode ändert sich die Art und Weise, wie Unternehmen den Wert ihrer Kryptobestände messen dürfen.
  • Damit bringt das FASB die ersten expliziten Rechnungslegungsvorschriften für Kryptobestände auf den Weg und nimmt Unternehmen eine weitere Hürde für Investments in digitale Vermögenswerte.

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Gestern gab das amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) neue Accounting-Regeln für Kryptobestände bekannt. Mit der Fair-Value-Methode soll der Wert von digitalen Assets im Besitz von Unternehmen zutreffender widergespiegelt werden.

Zudem schafft das FASB damit einheitliche und generell akzeptierte Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die Kryptowährungen zu ihren Vermögenswerten zählen.

📌
Das Financial Accounting Standards Board geht seit 1973 der Aufgabe nach, Rechnungslegungsnormen für börsennotierte Unternehmen und privatwirtschaftliche Organisationen zu entwickeln. 

Das Fair-Value-Accounting ermöglicht einem Unternehmen, dass es seine Verbindlichkeiten und Vermögenswerte zu ihrem aktuellen Marktwert bewerten kann. Micheal Saylor, bekannter Bitcoin-Befürworter und CEO von MicroStrategy untermauerte die Bedeutung dieser Änderung:

Bitcoin bekommt Fair Value Accounting. Diese Aktualisierung der FASB-Rechnungslegungsvorschriften beseitigt ein Haupthindernis für die Einführung von $BTC als Vermögenswert für Unternehmen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Die langfristigen Auswirkungen dieser Änderung werden sich erst noch zeigen müssen, aber zumindest Micheal Saylor ist sich sicher, dass sie endgültig den Weg für Unternehmen ebnen in digitale Vermögenswerte zu investieren.

Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse aus den neuen Accounting-Regeln für Kryptowährungen für Dich zusammengefasst.

Explizite Buchhaltungsregeln für Bitcoin

Die FASB hat beschlossen, explizite Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen einzuführen, die Bitcoin und andere Kryptowährungen halten oder in sie investieren.

Reporting mit der Fair-Value-Methode

Unternehmen müssen ihre Bitcoin-Bestände zum beizulegenden Zeitwert ausweisen, der den aktuellen Wert des Vermögenswertes widerspiegelt. Dies schließt die Erfassung von Wertsteigerungen nach Preisrückgängen ein.

Zeitplan für die Umsetzung

Alle Unternehmen, sowohl öffentliche als auch private, müssen diese Regeln für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, übernehmen. Für Unternehmen, die sich an das Kalenderjahr halten, bedeutet dies eine Einführung im Jahr 2025.

Unternehmen können sich jedoch auch entscheiden, die neuen Rechnungslegungsvorschriften bereits früher zu adaptieren.

Schließung von Lücken in den bisherigen Vorschriften

Derzeit gibt es keine spezifischen US-Bilanzierungsrichtlinien, wie Unternehmen ihre Krypto-Vermögenswerte bilanzieren sollten.

Die Unternehmen haben den Praxisleitfaden des American Institute of CPAs verwendet, der Bitcoin als immateriellen Vermögenswert behandelt, wie Marken oder Urheberrechte. Diese Methode lässt keine Anpassungen zu, wenn sich der Markt nach einem Einbruch erholt.

Die Berichterstattung zum beizulegenden Zeitwert wird den Anlegern einen aussagekräftigeren Überblick über die Finanzlage eines Unternehmens in Bezug auf seine Bitcoin-Bestände geben.

Offenlegungspflichten

Unternehmen müssen in ihren Bilanzen einen separaten Eintrag für Krypto-Assets erstellen. Sie müssen in jedem Berichtszeitraum wesentliche Bitcoin-Bestände und alle damit verbundenen Beschränkungen in ihren Fußnoten offenlegen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen jährlich die Veränderungen in den Anfangs- und Endbeständen ihrer Krypto-Vermögenswerte, aufgeschlüsselt nach Art, offenlegen. Die sofortige Umwandlung von Bitcoin in Bargeld ist davon ausgenommen.

Da Bitcoin zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, müssen die Unternehmen die Offenlegungspflichten gemäß die Rechnungslegungsvorschriften ASC 820 einhalten.

Anwendungsbereich der Regeln

Die FASB-Vorschriften gelten für Vermögenswerte auf verteilten Ledgern, die auf der Blockchain-Technologie basieren, durch Kryptografie gesichert sind, nach den US-Rechnungslegungsvorschriften derzeit als immaterielle Vermögenswerte eingestuft werden und fungibel sind.

Nicht fungible Token (NFTs), Stablecoins und Wrapped Token sind ausgeschlossen.

Obwohl mehrere Gruppen für die Aufnahme von Wrapped Tokens plädierten, entschied sich der Vorstand mehrheitlich dagegen und begründete dies mit dem Bedarf an mehr Marktinformationen.

Fazit zu den neuen Krypto-Accounting-Regeln

Das FASB hatte es zuvor abgelehnt, Krypto-Vorschriften zu erlassen, änderte aber seine Haltung, als große Unternehmen begannen, in Bitcoin und andere Kryptowährungen zu investieren.

📌
Der Ausschuss wird die Kryptomärkte weiterhin beobachten und könnte in Zukunft weitere Regeln einführen. Dieser aktuelle Schritt wird von Branchenvertretern als "richtiger erster Schritt" angesehen.

Insgesamt wird die Einführung dieser neuen Rechnungslegungsvorschriften für Bitcoin und alternative Kryptowährungen als positiver Schritt in Richtung Mainstream-Akzeptanz angesehen und schafft Klarheit für Unternehmen, die Kryptowährungen halten oder in sie investieren.

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